Bildungsgutschein 2020: Alle Prämien, Stipendien und Förderarten, die Dir zustehen!

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Arbeitnehmern, Auszubildenden und sogar Selbstständigen stehen verschiedene Möglichkeiten zur beruflichen Weiterbildung offen. Der Bildungsgutschein ist eine Unterstützung zur finanziellen Förderung der Maßnahme.

Der Bildungsgutschein der Arbeitsagentur: Hilfe bei der Weiterbildung

Eine Weiterbildung kostet Geld und erfordert viel Selbstdisziplin. Damit wenigstens der finanzielle Aspekt abgesichert ist, bietet die Agentur für Arbeit mit dem Bildungsgutschein eine wichtige Unterstützungsmaßnahme. Der Gutschein wird auf den Antragsteller ausgestellt und kann nicht auf andere Personen übertragen werden.

Welche Vorgaben gibt der Bildungsgutschein?

Der Bildungsgutschein gilt zeitlich befristet. Zumindest der Start der Weiterbildungsmaßnahme muss innerhalb der gesetzten Frist auf dem Gutschein fallen. Er gibt zudem ein festes Bildungsziel vor, das heißt, dass die angestrebte Spezialisierung oder Art der Umschulung genannt wird. Damit steht der Gutschein nur für einen bestimmten Zweck zur Verfügung und kann nicht zweckentfremdet werden. Für die anvisierte Weiterbildung mit Bildungsgutschein heißt das, dass auch nur die angegebene Fortbildung möglich ist. Vermerkt ist auch die regionale Begrenzung, des Weiteren sind die Kosten, die übernommen werden, hier genannt.

Wer bekommt den Bildungsgutschein?

Der Bildungsgutschein lockt mit der Aussicht auf Übernahme aller Kosten, die mit der Weiterbildung im Zusammenhang stehen. Dennoch gilt er nicht für jeden Antragsteller. Gefördert werden Arbeitnehmer, die sich auf Stellensuche befinden oder demnächst von der Arbeitslosigkeit bedroht sind. Wer einen fehlenden Berufsabschluss nachholen möchte, kann ebenfalls förderfähig sein. Der Arbeitsagentur geht es mit dem Bildungsgutschein und der zugehörigen Weiterbildung darum, eine Person von der Arbeitslosigkeit zu befreien oder sie gar nicht erst in diese Lage kommen zu lassen.

Video: Bildungsgutschein

Welche Weiterbildung kann gefördert werden?

Nicht jede Weiterbildung wird durch den Bildungsgutschein gefördert. Die Maßnahme muss von der Agentur für Arbeit für eine Förderung zugelassen sein, das heißt, sie braucht eine offizielle Anerkennung. Entsprechende Zulassungen werden nach der „Anerkennungs- und Zulassungsverordnung Weiterbildung“ vergeben und die Anbieter derartigen Maßnahmen werben in der Regel auf den eigenen Internetseiten mit dem Zertifikat.

Welche Kosten werden mit dem Bildungsgutschein gefördert?

Mit dem Bildungsgutschein werden zwar unterschiedliche Maßnahmen gefördert, die dabei geförderten Kosten sind jedoch immer gleich:

  • Kosten für den Lehrgang
    Enthalten sind Lehrgangs- und Prüfungsgebühren sowie Kosten für Prüfstücke, Lernmittel und Arbeitskleidung.
  • Fahrtkosten
    Pendelfahrten zwischen Wohnort und Ausbildungsstätte werden mit 0,2 €/km gefördert. Monatlich dürfen die Kosten 476 Euro nicht übersteigen. Auch für Familienheimfahrten gilt die Grenze von 0,2 €/km, übernommen werden die Kosten für das günstigste Verkehrsmittel. Maximal werden 130 Euro im Monat erstattet.
  • Kosten für die Unterkunft
    Kosten für Unterkunft und Verpflegung werden ebenfalls übernommen, wobei die Unterkunftskosten pro Monat auf 340 Euro begrenzt sind. Pro Übernachtung werden maximal 31 Euro gewährt. Für die Verpflegung gilt ein Höchstbetrag von 18 Euro am Tag, pro Monat sind es höchstens 136 Euro.
  • Kinderbetreuungskosten
    Entstehen Kosten für die Kinderbetreuung durch die geförderte Weiterbildung, können bis zu 130 Euro im Monat zusätzlich gewährt werden.

Die Kosten für Kranken- und Pflegeversicherung sowie für die Renten- und Unfallversicherung werden bei Arbeitslosen durch die Agentur für Arbeit übernommen.

Nicht jede Weiterbildung wird durch den Bildungsgutschein gefördert. Die Maßnahme muss von der Agentur für Arbeit für eine Förderung zugelassen sein, das heißt, sie braucht eine offizielle Anerkennung.   ( Foto: Shutterstock-fizkes)

Nicht jede Weiterbildung wird durch den Bildungsgutschein gefördert. Die Maßnahme muss von der Agentur für Arbeit für eine Förderung zugelassen sein, das heißt, sie braucht eine offizielle Anerkennung. ( Foto: Shutterstock-fizkes)

Wie kann der Bildungsgutschein beantragt werden und was ist dabei zu beachten?

Bei einer geplanten Umschulung mithilfe des Arbeitsamtes muss ein Antrag auf den Bildungsgutschein gestellt werden. Wichtig: Es handelt sich um eine Kann-Leistung, was bedeutet, dass niemand einen gesetzlichen Anspruch darauf hat.

Wie wird der Bildungsgutschein beantragt?

Der Arbeitsagentur muss die Absicht über die Teilnahme an einer Weiterbildung mitgeteilt werden, danach werden die Voraussetzungen auf Erfüllung der Anforderungen für den Bildungsgutschein geprüft. Der angesetzte Beratungstermin ist verpflichtend wahrzunehmen, um den Gutschein zu erhalten. Dafür müssen Informationen zur gewünschten Weiterbildung und zum ausführenden Anbieter mitgebracht werden.

Des Weiteren möchte der Berater einen Nachweis über bisherige Bewerbungen sehen sowie Informationen darüber bekommen, wie sich die Lage des Antragstellers durch die Weiterbildung ändern kann. Vor Beginn der Maßnahme ist die Bewilligung des Bildungsgutscheins beim Anbieter der Weiterbildung einzureichen, dieser bestätigt daraufhin die Aufnahme des Antragstellers. Das betreffende Formular mit der Bestätigung wird dann bei der Arbeitsagentur eingereicht.

Alternativ zum Bildungsgutschein kann die Bildungsprämie beantragt werden. ( Foto: Shutterstock- GalacticDreamer )

Alternativ zum Bildungsgutschein kann die Bildungsprämie beantragt werden. ( Foto: Shutterstock- GalacticDreamer )

Wo wird der Bildungsgutschein beantragt?

Wer Arbeitslosengeld I bezieht oder sich noch in einer festen Anstellung befindet (bzw. als Freiberufler oder Kleinunternehmer tätig ist), stellt den Antrag auf den Bildungsgutschein bei der Agentur für Arbeit. Wer Hartz-4-Leistungen bezieht, stellt diesen direkt beim Jobcenter.

Gilt der Bildungsgutschein auch für Arbeitnehmer?

Unter bestimmten Voraussetzungen kann eine Weiterbildung auch für Arbeitnehmer gefördert werden. Dann gilt aber, dass dieser von einer drohenden Arbeitslosigkeit betroffen sein muss und dass es keine guten Chancen gibt, mit den vorliegenden Qualifikationen einen neuen Job auf dem Arbeitsmarkt zu finden. Hierzu sollten die Hinweise zur Beantragung des Bildungsgutscheins beachtet werden.

Alternativ zum Bildungsgutschein kann die Bildungsprämie beantragt werden. Diese wird durch das Bundesministerium für Bildung und Forschung und durch den Europäischen Sozialfonds gewährt. Kosten in Höhe von bis zu 500 Euro können pro Weiterbildungsmaßnahme gewährt werden.

Wichtig: Wer als Angestellter einen Bildungsgutschein beantragen möchte, weil er von Arbeitslosigkeit bedroht ist, darf die Kündigung nicht selbst einreichen. In dem Fall gilt die Arbeitslosigkeit als selbst verschuldet und es können neben dem Ausschluss der Beantragung des Bildungsgutscheins auch andere Nachteile entstehen.

Video: So bekommen Sie Ihren Bildungsgutschein

Welche weiteren Förderungen und Prämien gibt es?

Der Bildungsgutschein ist nicht die einzige Förderung, die vonseiten des Arbeitsamtes für die Weiterbildung zu beantragen ist. Auch die folgenden Gutscheine, Prämien und Fördermöglichkeiten kommen evtl. in Frage:

  • Aktivierungs- und Vermittlungsgutschein
    Dieser ist geeignet, um an Qualifizierungsmaßnahmen teilzunehmen, es werden keine Weiterbildungen finanziert. Auch ein Coaching kann darüber in Anspruch genommen werden. Die Arbeitsagentur entscheidet, ob ein Bildungsgutschein oder der Aktivierungs- und Vermittlungsgutschein die richtige Variante ist.
  • Weiterbildung von Beschäftigten
    Grundsätzlich können alle Beschäftigten gefördert werden, die betreffende Maßnahmen muss allerdings für die Förderung zugelassen sein. Auch die Bildungseinrichtung, die die Maßnahme abhält, braucht dafür eine Zulassung. Die Lehrgänge, die hier gefördert werden, führen zu einem Berufsabschluss oder vermitteln für den Arbeitsmarkt wichtige Kenntnisse. Die Förderung ist auf eine bestimmte Region beschränkt.
  • Weiterbildungsprämie
    Die Ausbildungsdauer muss bei dieser Art der Förderung mindestens zwei Jahre betragen. Die Prämie kann bis zu 1000 Euro betragen, eine Zwischenprüfung ist obligatorisch. Bei Bestehen der Abschlussprüfung gibt es eine Prämie in Höhe von 1500 Euro. Der Nachweis der bestandenen Prüfungen gegenüber der Arbeitsagentur ist Voraussetzung für deren Auszahlung. Die Weiterbildungsprämie stellt somit nur eine Förderung im Nachhinein dar bzw. wird das Geld erst nach der Vorlage des Prüfungsnachweises ausgezahlt.
  • Zukunftsstarter
    Erwachsene ab 25 Jahren werden mit dieser Förderung beim Nachholen eines Berufsabschlusses unterstützt. Qualifizierungsmaßnahmen können in Voll- oder Teilzeit stattfinden, gedacht ist der Gutschein für Arbeitslose oder Beschäftigte ohne Berufsabschluss oder mit einem solchen, wenn sie aber in einem anderen Beruf als Ungelernte arbeiten (seit mindestens vier Jahren). Auch Wiedereinsteiger werden gefördert. Lehrgangs-, Fahrt- und Kinderbetreuungskosten werden gefördert, für das Bestehen von Zwischen- und Abschlussprüfungen gibt es teilweise Prämien. Ob diese im Einzelfall gewährt werden, muss individuell nachgefragt werden und ist von Land zu Land unterschiedlich.
  • Aufstiegs-BAföG
    Gefördert wird der berufliche Aufstieg z. B. zum Meister oder Betriebswirt. Die Vorbereitungslehrgänge für die entsprechenden Prüfungen müssen eine Dauer von mindestens 4000 Stunden haben. Eine abgeschlossene Berufsausbildung und angeschlossene Berufspraxis sind Voraussetzung. Die Förderung wird als Zuschuss vergeben, dieser muss nicht zurückgezahlt werden. Außerdem wird ein zinsgünstiger Kredit vergeben. Dieser muss zurückgezahlt werden, die Konditionen sind aber besonders kreditnehmerfreundlich. Lange Laufzeiten sind mit niedrigen Zinsen verbunden.
  • Aufstiegsstipendium
    Besonders begabte Fachkräfte werden mit einem Stipendium beim Erreichen eines akademischen Abschlusses gefördert. Förderfähig ist das Erststudium, welches in Vollzeit absolviert werden muss und an einer staatlich anerkannten Hochschule stattfindet. Eine abgeschlossene Berufsausbildung muss vorliegen, wer bereits studiert, kann das Stipendium noch bis zum Ende des zweiten Semesters beantragen. Einen Anspruch auf Förderung gibt es nicht, ein Auswahlverfahren entscheidet über die Vergabe. Insofern können die zwar die Voraussetzungen für das Aufstiegsstipendium vorliegen, gewährt wird es dennoch nicht in jedem Fall. Eine sehr gute Erklärung für die Notwendigkeit und ausgezeichnete bisherige Leistungen sind gute Voraussetzungen für die Gewährung des Stipendiums.
  • Weiterbildungsstipendium
    Hiermit werden besonders begabte Menschen im Anschluss an ihre Berufsausbildung gefördert. Eine besondere Qualifikation mus dafür vorliegen, der Antragsteller darf höchstens 24 Jahre alt sein. Für Elternzeiten oder andere Ausnahmefälle wird die Altersgrenze auf 27 Jahre erhöht. Gewährt werden Zuschüsse, es gibt keine volle Kostenübernahme.
    Als besondere Qualifikation gelten sehr gute bis ausgezeichnete Leistungen bei der Berufsausbildung oder ein Zeugnis über die besondere praktische Leistung während der Berufstätigkeit oder schon in der Ausbildung.
  • Bildungsprämie
    Bei Vorliegen eines geringen Einkommens wird eine Bildungsprämie gewährt. Gefördert werden berufsbezogene Weiterbildungen oder Weiterbildungen in den Bereichen Sprachen, IT oder Grundbildung. Auch Fernlehrgänge können gefördert werden. Wichtig: Antragsteller müssen mindestens 15 Stunden pro Woche arbeiten oder sich in Elternzeit befinden. Das zu versteuernde Jahreskommen darf 20.000 Euro nicht überschreiten (bei gemeinsamer Veranlagung mit dem Ehepartner 40.000 Euro). Der Prämiengutschein lautet auf maximal 500 Euro bzw. die Hälfte der Teilnahmegebühren. Der Spargutschein als zweiter Teil wird als vermögenswirksame Leistung verwendet.
  • Weiterbildungsscheck
    Gefördert werden berufliche Weiterbildungen, die der Anpassung an den Arbeitsmarkt dienen. Auch berufsbegleitende Studiengänge werden gefördert. Gefördert werden Auszubildende, Wiedereinsteiger, Freiberufler, Kleinunternehmer oder sozialversicherungspflichtig Beschäftigte. Die Länder sind für das Festlegen der Förderhöchstgrenze zuständig (meist auf 50 Prozent der Gesamtkosten beschränkt), eine finanzielle Eigenbeteiligung an der Weiterbildung ist obligatorisch.
  • Bildungsurlaub
    Außer Bayern und Sachsen fördern die Bundesländer eine Freistellung von Arbeitnehmern zur Teilnahme an Weiterbildungen. Meist ist die Freistellung auf fünf Tage im Kalenderjahr beschränkt, die Kosten für die Bildungsmaßnahme sowie Fahrt- und Unterbringungskosten werden nicht gefördert.

Informationen zu den Förderungen und Stipendien gibt es bei der zuständigen Arbeitsagentur.

Tipp: Bei allen Förderungen, die durch die Arbeitsagentur oder durch das Jobcenter vergeben werden, ist ein Beratungstermin obligatorisch. Bereits dabei wird eingeschätzt, ob ein noch zu stellender Antrag auf Förderung Aussicht auf Erfolg haben kann.

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