Examinierte Pflegekraft: Ausbildung, Gehalt, Förderung, Weiterbildung

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Der Job in der Pflege ist physisch und psychisch anstrengend. Doch jede examinierte Pflegekraft hat die Chance, das Leben der Pflegebedürftigen zu verschönern. Und Weiterbildungen sorgen für ein besseres Gehalt.

Ausbildung zur examinierten Pflegekraft

Eine angehende examinierte Pflegekraft braucht vor allem Empathie und Freude am Umgang mit Menschen aller Altersstufen. Gleichzeitig muss sie körperlich belastbar sein, denn die Arbeit als Pflegekraft ist anstrengend und stellt sich teilweise als wirkliche Herausforderung dar. Schon in der Ausbildung erfährt die künftige examinierte Pflegekraft, welche Belastungen der Job bereithält, gleichzeitig aber auch, wie erfüllend er sein kann.

Examinierte Pflegekraft: Ausbildungsablauf

Für die Ausbildung braucht die angehende examinierte Pflegekraft den mittleren Bildungsabschluss. Natürlich werden auch Bewerber mit Abitur angenommen. Wer nur einen Hauptschulabschluss vorweisen kann, muss eine abgeschlossene und mindestens zweijährige Ausbildung (auch fachfremd) nachweisen können. Alternativ ist der Hauptschulabschluss in Verbindung mit einer einjährigen Ausbildung als Pflegehelfer/in ausreichend.

Die Ausbildung selbst findet als schulische Aus- und Weiterbildung an Pflegeschulen sowie Fachschulen für die Pflege statt. Der praktische Teil der Ausbildung wird in Krankenhäusern und Pflegeeinrichtungen durchgeführt.

Im Rahmen der dualen Ausbildung, die aus einem praktischen und einem theoretischen Teil besteht, werden vielfältige Kenntnisse aus dem Bereich der Gesundheits- und Krankenpflege vermittelt. Auch die Themenbereiche Wirtschaft, Politik und Recht stehen auf dem Stundenplan. Im praktischen Teil der Ausbildung arbeiten die Azubis in einer stationären oder ambulanten Einrichtung der Pflege und lernen dort verschiedene Fachbereiche kennen. Zu diesen gehören unter anderem die

  • Geriatrie
  • Neurologie
  • Innere Medizin

Es gibt überdies eine zweite Möglichkeit, den Abschluss als examinierte Pflegekraft zu erwerben. Hierbei wird eine schulische Ausbildung absolviert, die über zwei Jahre geht. Im Anschluss daran wird ein mehrmonatiges Praktikum in einer Pflegeeinrichtung oder in einem Krankenhaus durchgeführt. Hierbei gilt, dass der schulische Teil der Ausbildung kostenpflichtig ist, der berufspraktische Teil kann vergütet werden.

Der Titel „Examinierte Pflegekraft“ macht einen Unterschied: Die Person mit diesem Titel hat nachweislich eine staatliche Prüfung absolviert und ist daher eine Pflegefachkraft. Wer nicht examiniert ist, ist auch nicht staatlich geprüft. Das trifft beispielsweise auf die Pflegehelfer/innen zu.

Dauer der Ausbildung zur examinierten Pflegekraft

Wer sich zur examinierten Pflegekraft ausbilden lassen möchte, kann die Ausbildung in Vollzeit oder in Teilzeit machen. Bei einer Vollzeitausbildung müssen drei Jahre bis zum Erreichen des Abschlusses eingeplant werden. Bei einer Ausbildung in Teilzeit sind es hingegen fünf Jahre, bis der Abschluss erreicht wird.

Verkürzen der Ausbildung

Es ist möglich, die Ausbildungszeit zu verkürzen. Dies geht mit einer einschlägigen Berufsausbildung, die zuvor abgeschlossen wurde und einer entsprechenden Antragstellung. Auch dann, wenn nur Teile einer solchen Ausbildung erfolgreich abgeschlossen worden sind und eine fachliche Gleichwertigkeit vorliegt, kann ein Antrag auf Verkürzung gestellt werden. Diesem wird dann meist entsprochen, die Verkürzung ist auf eine Ausbildungszeit von bis zu zwei Jahren möglich.

Die landesrechtlich geregelten Berufe im Bereich Pflegeassistenz und Pflegehilfe erlauben bei entsprechendem Abschluss eine Verkürzung der Ausbildung zur examinierten Pflegekraft um ein Drittel der Ausbildungszeit.

Die Möglichkeit zur Verkürzung gilt auch für Personen, die eine Umschulung zur Pflegekraft absolvieren. Liegt bei ihnen ein vergleichbarer Abschluss bzw. ein Abschluss in einem einschlägigen Beruf vor, ist die Verkürzung ohne Probleme möglich. Es ist lediglich ein entsprechender Antrag zu stellen, zugleich muss der Nachweis über den erfolgreichen Abschluss des betreffenden Ausbildungsberufs erbracht werden. Die Umschulung selbst dauert dann in der Regel zwei Jahre. Danach kann die staatliche Prüfung abgelegt und die Berufsbezeichnung „Examinierte Pflegekraft“ geführt werden.

Verlängern der Ausbildung

Unter bestimmten Bedingungen ist es auch möglich, die Ausbildung zu verlängern. Zum einen kann sich dieser Fall durch ein Nichtbestehen der Abschlussprüfung ergeben. Dann verlängert sich die Ausbildung bis zum Termin der Nachprüfung, was meist ein halbes Jahr zusätzlich bedeutet. Die Ausbildung kann aber auch aufgrund von persönlichen Ereignissen (z. B. Todesfall in der Familie, Geburt des eigenen Kindes) verlängern. Auch dann ist ein Antrag zu stellen, der begutachtet und dem entsprochen werden kann.

Beruflicher Aufstieg „objektiv“ von Kranken‑ und Altenpflegerinnen
 (in %, Mehrfachnennungen möglich)
Art der Tätigkeit als Pflegekraft Krankenpflege Altenpflege Sonstige Frauenberufe Männer- und Mischberufe
Hochqualifizierte Tätigkeit 7 % 7 % 4 % 4 %
Qualifizierte Tätigkeit Plus
Vorgesetztenfunktion für 10+ Beschäftigte
10 % 6 % 2 % 2 %
Qualifizierte Tätigkeit 56 % 57 % 44 % 53 %
Einfache Tätigkeit 24 % 26 % 43 % 35 %
Selbstständige Tätigkeit 4 % 4 % 7 % 7 %
Quelle: BIBB/BAuA-Erwerbstätigenbefragung 2012

Examinierte Pflegekraft: Förderungen für die Ausbildung

Da es sich bei der Ausbildung zur examinierten Pflegekraft um eine schulische Ausbildung handelt, kommen vor allem die Berufsausbildungsbeihilfe sowie BAföG als Förderungen in Betracht. Wer eine Umschulung vornimmt, kann gegebenenfalls weitere Förderungen in Anspruch nehmen, die seitens der Arbeitsagentur gewährt werden.

Förderung der Ausbildung über BAföG

Auszubildende können unter Umständen als Schüler betrachtet werden und haben folglich einen Anspruch auf BAföG. Für die Einstufung und damit für die Gewährung von BAföG sind die persönlichen Umstände wichtig. Wer als Schüler oder Schülerin eingestuft wird, profitiert von der Förderung besonders.

Denn:
Normalerweise wird BAföG als teilweiser Zuschuss und teilweise als zinsloser Kredit gewährt. Schüler und Schülerinnen aber bekommen die Unterstützung komplett als nicht rückzahlungspflichtigen Zuschuss gewährt. Damit ähnelt die Förderung einem Stipendium. Dies gilt aber nicht für eine Weiterbildung oder ein Fernstudium, für das Aufstiegs-BAföG gewährt wird. Zusätzlich zum BAföG gibt es Zuschüsse wie zum Beispiel für Auslandsstudiengebühren oder für die Kinderbetreuung.

Förderung über Berufsausbildungsbeihilfe

Wenn der Schüler oder die Schülerin in einer eigenen Wohnung lebt und mit der Ausbildungsvergütung die regelmäßigen Ausgaben nicht bestreiten kann, kann Berufsausbildungsbeihilfe (kurz BAB) gezahlt werden. Als Ausgaben werden hier zum Beispiel die Miete, Lebensmittel oder Fahrtkosten gesehen. Ansprechpartner ist wie auch beim BAföG die Agentur für Arbeit. Die Förderung selbst wird über einen monatlichen Zuschuss vorgenommen, der nicht rückzahlungspflichtig ist.

Wichtig:
Soll BAB beantragt werden, darf der oder die Betreffende nicht mehr in der Wohnung der Eltern leben. Dies gilt für Antragsteller über 18 Jahre, für Verheiratete oder Azubis, die mit dem Partner zusammenleben. Auch ein minderjähriges Kind gilt als Grund für das Leben in einer eigenen Wohnung.

Bei einer rein schulischen Ausbildung ist keine Förderung über BAB möglich. Dies gilt auch dann, wenn Förderungen über eine andere Behörde bezogen werden, wobei die Unterstützung mit BAB vergleichbar sein muss.

Weitere Förderungen

  • Förderung per Bildungsgutschein

    Wer als examinierte Pflegekraft durchstarten möchte, kann eventuell auch weitere Förderungen in Anspruch nehmen. Hier ist beispielsweise der Bildungsgutschein zu nennen. Die Ausbildungseinrichtung muss berechtigt sein, solche Gutscheine zu verrechen. Ist das der Fall, kann ein Antrag bei der Agentur für Arbeit gestellt werden. Die Kosten für die Ausbildung werden über den Bildungsgutschein abgerechnet.

  • Förderung durch Wohngeld

    Auszubildende können zudem Wohngeld beantragen, was aber nur mit einer eigenen Wohnung und nach Ablehnung der BAB und des BAföG möglich ist. Wohngeld muss nicht zurückgezahlt werden. Um die Ausbildung zu finanzieren, kann auch das Kindergeld eingefordert werden, das meist noch die Eltern beziehen. Bis zum 25. Lebensjahr und unter Umständen bis zum 27. Lebensjahr haben junge Erwachsene Anspruch auf das Kindergeld.

  • Förderung durch Hartz IV, Stipendien und Bildungskredit

    Neben Leistungen aus dem Bereich Hartz IV gibt es noch die Möglichkeit, ein Stipendium zu beantragen, was vor allem für Auslandsaufenthalte möglich ist. Darüber hinaus besteht eine Möglichkeit der Förderung in dem von der Bundesregierung über die KfW angebotenen Bildungskredit. Er kann zwischen dem 18. und dem 36. Lebensjahr beantragt werden und wartet mit besonders günstigen Konditionen auf.

Beruflicher Aufstieg „subjektiv“ von Kranken‑ und Altenpflegerinnen
(in %)
Wie empfindet man die eigene Tätigkeit? Krankenpflege Altenpflege Sonstige Frauenberufe Männer- und Mischberufe
Beruflicher Aufstieg 52 % 50 % 46 % 45 %
Beruflicher Abstieg 4 % 2 % 5 % 5 %
Keine wesentliche Änderung 30 % 28 % 26 % 26 %
Eher ein Auf und Ab 15 % 20 % 24 % 24 %
Quelle: BIBB/BAuA-Erwerbstätigenbefragung 2012

Examinierte Pflegekraft: Vorteile und Nachteile

Eine ausgebildete und staatlich geprüfte Pflegekraft bietet pflegebedürftigen Menschen eine Vielzahl an Hilfen im Alltag. Angefangen von der Versorgung über die Hilfe bei der Körperpflege bis hin zu Gesprächen sind Pflegekräfte wahre Allrounder, die dem zu Pflegenden den Tag verschönern oder wenigstens angenehmer werden lassen sollen. Der Job bringt allerdings nicht nur Vorteile mit sich.

Vorteile der Tätigkeit als examinierte Pflegekraft

Die meisten angehenden Pflegekräfte entscheiden sich für diesen Job, weil sie damit etwas verändern wollen. Sie möchten etwas verbessern, wollen den zu pflegenden Menschen den Tag angenehmer gestalten und zu mehr Gesundheit und Wohlbefinden beitragen. Darin liegt zudem ein großer Vorteil des Jobs als geprüfte Pflegekraft begründet, denn in diesem Beruf geht es einfach nur um Menschen. Kranke, alte und hilflose Menschen sollen die benötigte Hilfe bekommen und Unterstützung erfahren. Doch auch weitere Vorteile warten in diesem Job:

  • Abwechslungsreichtum

    In diesem Job ist kein Tag wie der andere, immer neue Aufgaben, Herausforderungen und Menschen warten.

  • Sinnhaftigkeit

    Mit diesem Job wird Menschen geholfen, die auf andere angewiesen sind. Das (oft restliche) Leben der Pflegebedürftigen wird erleichtert und verschönert.

  • Gemeinsamkeit

    Als Pflegekraft ist Teamgeist gefragt: Pfleger und Pflegerinnen, Fachärzte und Betreuer arbeiten zusammen.

  • Sicherheit

    Auch wenn die Bezahlung oftmals nicht angemessen ist, so ist doch eines sicher: Den Job der Pflegekraft wird es immer geben. Zudem sind Aufstiegsmöglichkeiten vorhanden, sodass auch die persönliche Entwicklung gewährleistet ist.

  • Selbstständigkeit

    Innerhalb eines gewissen Rahmens darf eine ausgebildete Pflegekraft selbst entscheiden und handeln. Es lassen sich neue Ideen für die Beschäftigung, Pflege und Anregung der Pflegepersonen ausprobieren, das persönliche Engagement wird gewürdigt.

Nachteile der Tätigkeit als examinierte Pflegekraft

Der wohl größte Nachteil einer Tätigkeit als examinierte Pflegekraft ist die Beizahlung. In der Regel ist das Pflegepersonal unterbezahlt. Schichtarbeit und Überstunden sind an der Tagesordnung, Familie und Beruf lassen sich schwer in Einklang bringen. Insgesamt nennen viele Pflegekräfte diese Nachteile bei ihrem Beruf:

  • schlechte Bezahlung
  • körperlich und psychisch anstrengende Tätigkeit
  • Wechsel- und Nachtschichten
  • bürokratischer Aufwand mit hohem Zeitfaktor

Viele der Nachteile beeinflussen sich gegenseitig bzw. fließen ineinander. Das ist zum Beispiel bei dem Punkt des bürokratischen Aufwands der Fall. Es soll ständig dokumentiert werden, wie es einem Patienten geht und welche Auswirkungen einzelne pflegerische Maßnahmen hatten. Diese Zeit, die für das Aufschreiben gebraucht wird, fehlt jedoch im Umgang mit den pflegebedürftigen Menschen. Auch der Wechsel von Tag- und Nachtschichten beeinflusst den Körper negativ und setzt ihn einem hohen Stressfaktor aus. Das wiederum schlägt auf das eigene Wohlbefinden, die Tätigkeiten wird physisch und psychisch als noch anstrengender empfunden.

Examinierte Pflegekraft: Tätigkeiten und Weiterbildungsmöglichkeiten

Eine staatlich geprüfte Pflegekraft kann in Alten- und Pflegeheimen ebenso tätig werden wie in

  • ambulanten Pflegeeinrichtungen
  • Hospizen
  • Krankenhäusern
  • Pflegediensten

Die Tätigkeiten sind immer ähnlich und bieten doch eine stetige Abwechslung. Wer sich weiterbilden möchte, findet verschiedene Möglichkeiten, die von einer einfachen Fortbildung bis zum Studium reichen.

Tätigkeiten der examinierten Pflegekräfte

Eine ausgebildete und geprüfte Pflegekraft übernimmt die Pflege und Betreuung von pflegebedürftigen Menschen, wobei es sich nicht zwingend um Senioren handeln muss. Menschen aller Altersklassen können in die Situation kommen, dass sie unfall- oder krankheitsbedingt pflegebedürftig sind. Die examinierte Pflegekraft übernimmt dann unter anderem diese Tätigkeiten:

  • Hilfe bei der Nahrungsaufnahme
  • Hilfe im Alltag
  • Verabreichung von Medikamenten
  • Hilfe bei der Körperpflege
  • Versorgung von Wunden und Wechseln von Verbänden
  • Palliativversorgung
  • Dokumentation von Daten
  • Beratung Angehöriger

Damit reichen die Tätigkeiten der Pflegekräfte von der Hilfe beim An- und Ausziehen über die Hilfe beim Essen, Einkaufen und bei der Körperpflege bis hin zu beratenden Leistungen von Angehörigen bzw. von für den Pflegebedürftigen verantwortlichen Menschen. Zusätzlich können präventive Maßnahmen angewendet werden, auch kurative Behandlungen sind möglich. Wichtig ist, dass bei jeder Hilfestellung und Unterstützung der Mensch selbst im Vordergrund steht. Der Pflegende muss daher beachten, in welchem Umfang die Hilfe überhaupt gewollt und benötigt wird.

Eine examinierte Pflegekraft ist zum einen für den Patienten zuständig und sorgt dafür, dass sich dieser so wohl wie möglich fühlt. Auf der anderen Seite stehen die Angehörigen, die oftmals mit Sorgen und Ängsten beladen nach Hilfe suchen. Auch sie werden durch die examinierte Pflegekraft zu den verschiedenen Maßnahmen und Möglichkeiten beraten. Gern hilft die Pflegekraft auch bei der Beantragung einer Pflegestufe und berät die Angehörigen zu wichtigen Punkten der Abrechnung beim Medizinischen Dienst der Krankenkassen. Eine examinierte Pflegekraft ist damit das Bindeglied zwischen dem Patienten, seinen Angehörigen sowie den Ärzten, die den Einzelnen behandeln.

Examinierte Pflegekräfte können zudem bei ambulanten Pflegediensten tätig werden. Sie übernehmen die Pflege der Menschen zu Hause und kommen zu festen Terminen dorthin. Sie helfen hier bei täglichen Verrichtungen im Alltag ebenso wie sie medizinische Leistungen vornehmen. Dazu gehört zum Beispiel die Bereitstellung von Medikamenten bzw. deren Verabreichung. Pflegehilfskräfte dürfen keine Medikamente geben. Für die Betreuung im Rahmen der 24-Stunden-Intensivpflege ist jedoch eine zusätzliche Ausbildung als Intensivkrankenpfleger/in nötig, da es hierbei auch um den Einsatz medizinischer Geräte geht.

Mögliche Weiterbildungen für examinierte Pflegekräfte

Für eine examinierte Pflegekraft gibt es verschiedene Möglichkeiten der Weiterbildung. Gerade auch die akademische Fortbildung steht hier im Raum, wobei unter anderem ein Fernstudium möglich ist. Das

  • Fernstudium der Pflege
  • Fernstudium der Pflegepädagogik
  • Fernstudium des Gesundheitsmanagements

sind nur drei mögliche Studiengänge von vielen, mit denen der berufliche Aufstieg möglich ist. Anlaufstellen sind hier vor allem die Fernhochschulen, die den Bachelor oder Master als Abschluss anbieten. Sie müssen privat bezahlt werden, die Kosten belaufen sich auf einige Tausend Euro. Hierfür gibt es allerdings wiederum Förderungen vom Staat. Dazu gehören unter anderem:

  • Aufstiegs-BAföG
  • Weiterbildungsstipendium
  • Weiterbildungsprämie
  • Aufstiegsprämie

Welche Förderung im Einzelnen infrage kommt, kann individuell bei der Agentur für Arbeit erfragt werden. Teilweise kann auch ein Konsumentenkredit infrage kommen, der erst einmal die Ausgaben zu überbrücken hilft. Da eine Weiterbildung oder ein Fernstudium in der Regel berufsbegleitend durchgeführt wird, entsteht kein finanzieller Engpass. Durch die Vereinbarung einer tilgungsfreien Zeit kann zudem mit der Rückzahlung später begonnen werden.

Eine examinierte Pflegekraft hat jedoch noch weitere Aufstiegsmöglichkeiten. Im Rahmen der Spezialisierung durch eine Weiterbildung ist die Aneignung von speziellem Fachwissen möglich. Diese Spezialisierung kann zum Beispiel auf die Praxisanleitung, auf Wundversorgung oder Palliativ Care erfolgen. Durch die Weiterbildung oder durch ein Studium an einer Hochschule kann der pädagogische Bereich erschlossen werden. Die Tätigkeit als Pflegepädagoge mit der damit verbundenen Wissensvermittlung an den pflegerischen Nachwuchs kommt in Betracht.

Auch der Bereich des Managements steht durch eine Weiterbildung offen. Damit wiederum ist der Aufstieg in die Pflegedienstleitung möglich. Generell geht es vor allem um leitende Tätigkeiten, die mit einer Weiterbildung in erreichbare Nähe rücken sollen. Die eigentliche Arbeit als examinierte Pflegekraft ändert sich durch Weiterbildungen nur dann, wenn eine entsprechende Weiterbildung bescheinigt, dass auch betriebswirtschaftliche und rechtliche Kenntnisse vorhanden sind. Hinzu kommen die Bereiche

  • Marketing
  • Personalführung,
  • Qualitätsmanagement und
  • Controlling,

die bei einer Weiterbildung bzw. einem Studium vermittelt werden und den Weg zu einer leitenden Funktion ebnen.

Das Gehalt als examinierte Pflegekraft

Dass eine examinierte Pflegekraft zu wenig Geld verdient, ist allgemein bekannt. Aber wie wenig ist „zu wenig“? Fakt ist, dass die Bezahlung angesichts der hohen Belastung körperlicher und seelischer Art nicht ausreichend ist. Im öffentlichen Dienst bzw. im zugehörigen Tarifvertrag ist eine Verdienstspanne von 2.881 bis 3.590 Euro je nach Alter, Berufserfahrung und Dauer der Betriebszugehörigkeit vorgesehen. Deutlich schlechter zahlen in der Regel die privaten Einrichtungen.

So viel verdient eine examinierte Pflegekraft

Während Pflegekräfte in der Schweiz rund 82.000 Euro und in Luxemburg rund 96.000 Euro jährlich brutto verdienen, sieht es in Deutschland deutlich schlechter aus. Eine examinierte Pflegekraft kommt hier auf durchschnittlich 2.877 Euro brutto, was jährlich rund 34.524 Euro macht. Das Gehalt liegt damit zwar etwas über dem Verdienst von Fachgehilfen für steuer- und wirtschaftsberatende Berufe (2.760 Euro monatlich) und auch über dem Einkommen eines Rechtsanwaltsfachangestellten (2.523 Euro monatlich). Dennoch ist es angesichts der täglichen Belastungen deutlich zu niedrig. Dies gilt auch vor dem Hintergrund, dass die Gehälter in der Schweiz oder in Luxemburg im Endeffekt geringer als die genannten Summen sind, weil die Lebenshaltungskosten und Steuern in diesen Ländern höher ausfallen.

Deutlich höher fällt das Gehalt aus, wenn der Sprung in die Pflegedienstleitung klappt. Dann sind durchschnittlich bis zu 4.000 Euro brutto im Monat möglich. Die Leitung einer Pflegeeinrichtung kann bis zu 5.000 Euro monatlich einbringen. Der höhere Verdienst ist natürlich mit einem Plus an Verantwortung und Stress verbunden.

  • 13. Monatsgehalt

    Zusätzliche Leistungen sind beispielsweise das 13. Monatsgehalt, was auch als Sonderjahresvergütung bezeichnet wird. Diese wird beispielsweise bei der Caritas gezahlt und beträgt für eine examinierte Pflegekraft 86 Prozent des Monatsgehalts. Wer bereits den Sprung in die Pflegeleitung geschafft hat, bekommt dort 76 Prozent des Jahresgehalts als 13. Monatsgehalt. Andere Einrichtungen und Träger zahlen zwischen 98 und 100 Prozent des Monatsgehalts als 13. Gehalt aus, hier gilt die Staffelung zwischen Festangestellten und Auszubildenden.

  • Weitere Leistungen: Urlaubstage

    Andere Einrichtungen und Träger gewähren ihren Angestellten weitere Sozialleistungen wie einige zusätzliche Urlaubstage. So gibt es beispielsweise bei der Caritas insgesamt 30 Tage Urlaub, bei den Johannitern sind es 29 Tage. Ab dem 55. Lebensjahr erhalten die Angestellten jeweils fünf Tage mehr Urlaub.

  • Regionale Unterschiede beim Gehalt

    Interessant ist der Städtevergleich: Eine examinierte Pflegekraft in Bremen verdient durchschnittlich rund 600 Euro mehr im Monat als eine Pflegekraft in Mecklenburg-Vorpommern. Zahlreiche offene Stellen für Pflegekräfte gibt es in Hamburg, Berlin und München, gleichzeitig wird dort aber nicht besonders gut bezahlt.

Gehalt bei Anstellung über eine Zeitarbeitsfirma

Zeitarbeitsfirmen stehen teilweise in dem Ruf, nicht besonders gut zu bezahlen. Sie gewähren keine zusätzlichen Leistungen wie das 13. Monatsgehalt, zahlen nicht in Zeiten des Nicht-Einsatzes und bestehen auf einer Verpflichtung zur Schichtarbeit.

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