Examinierte Pflegefachkraft: Ausbildung, Gehalt, Förderung, Weiterbildung

1

Eine ausgebildete examinierte Pflegefachkraft kann sowohl in der Altenpflege als auch in der Gesundheits- und Krankenpflege sowie in der Gesundheits- und Kinderkrankenpflege tätig sein. Die Ausbildung ist ähnlich gelagert.

Examinierte Pflegefachkraft: Die Ausbildung

Eine angehende examinierte Pflegefachkraft absolviert eine dreijährige Ausbildung an einer Pflegefachschule. Grundlage ist das Pflegeberufegesetz, das die generalistische Ausbildung für Altenpfleger, Gesundheits- und Krankenpfleger sowie für Gesundheits- und Kinderkrankenpfleger regelt. Die Pflegeschule ist in der Regel an ein Lehrkrankenhaus angeschlossen, wo die praktische Ausbildung stattfindet.

Wichtige Inhalte der Ausbildung

Die Ausbildung zum Erreichen des Abschlusses „Examinierte Pflegefachkraft“ findet an einer anerkannten Pflegeschule statt. Schulgeld muss nach der Reform der Ausbildung nicht mehr gezahlt werden. Die Ausbildung hat einen Umfang von mindestens 2.100 Stunden für die Theorie und wenigstens 2.500 Stunden in der Praxis. Jede Pflegeschule hat ein internes Curriculum, das die Basis für die gesamte Ausbildung darstellt. Wer als examinierte Pflegefachkraft tätig werden möchte, muss in der Schule die folgenden Themenbereiche behandeln:

  • Pflegediagnostik und Pflegeprozesse
  • Planung von akuten und dauerhaften Pflegesituationen
  • Personen- und situationsorientierte Kommunikation
  • Verantwortliches Handeln in verschiedenen Kontexten
  • Gesetze, Verordnungen und ethische Leitlinien für die Tätigkeit als examinierte Pflegefachkraft
  • Reflexion eigenen Verhaltens

Die praktische Ausbildung ist umfangreicher als die theoretische, der Ausbildungsplan muss jeweils vom Ausbildungsanbieter erstellt werden. Auch dafür liegt ein internes Curriculum vor. Auszubildende sollen verschiedene Einrichtungen und Stationen durchlaufen, damit sind unterschiedliche Lernorte üblich: Krankenhaus, ambulanter Pflegedienst und Pflegeeinrichtung gehören dazu. Der praktische Ausbildungsanteil sieht unter anderem folgende Inhalte vor:

  • Orientierungseinsätze beim Träger der Ausbildung
  • Einsätze in der allgemeinen Akutpflege im Krankenhaus
  • Langzeitpflege z. B. im Altenheim
  • ambulante Pflege z. b. beim ambulanten Pflegedienst
  • Pflichteinsätze in der pädiatrischen Versorgung
  • Pflichteinsätze in der psychiatrischen Versorgung aller Altersstufen
  • Einsätze in Hospizen und Beratungsstellen
  • Vertiefungseinsatz im letzten Drittel der Ausbildung

Das letzte Ausbildungsdrittel sieht einen Vertiefungseinsatz vor. Die examinierte Pflegefachkraft soll hier in dem Bereich vertiefend ausgebildet werden, der der späteren Berufstätigkeit entspricht: Altenpfleger, Gesundheits- und Krankenpfleger sowie Gesundheits- und Kinderkrankenpfleger werden auf ihre Arbeit vorbereitet.

Wer sich dafür entscheidet, keinen Schwerpunkt zu setzen und als examinierte Pflegefachkraft die Pflege von Menschen aller Altersstufen zu übernehmen, führt auch im dritten Ausbildungsjahr die generalisierte Ausbildung fort. Dieses Wahlrecht kann frühestens ein halbes Jahr vor dem Beginn des letzten Ausbildungsjahres ausgeübt werden. Wichtig: Der Abschluss als examinierte Pflegefachkraft ist EU-weit anerkannt. Dies gilt nicht für die Abschlüsse als Gesundheits- und Kinderkrankenpfleger sowie als Altenpfleger.

Die Ausbildung schließt mit einer Prüfung, die aus einem schriftlichen, mündlichen und praktischen Teil besteht. Jeder der Bereiche wird mit einer Note bewertet. Der Träger der praktischen Ausbildung wird in die Notenbildung einbezogen und gibt seinerseits qualifizierte Leistungseinschätzungen ab. Die Abschlussprüfung gilt als bestanden, wenn mindestens die Note 4 als Durchschnitt aller Teilnoten erreicht worden ist.

Zusätzlich zu Abschlussprüfung findet nach zwei Dritteln der Ausbildungszeit die Zwischenprüfung statt. Zeigen sich hier erste Defizite, kann der Träger der Ausbildung entsprechende Maßnahmen ergreifen, um diese Defizite noch rechtzeitig bis zum geplanten Abschluss auszugleichen. Eine Weiterführung der Ausbildung ist nicht vom Ergebnis der Zwischenprüfung abhängig.

Abschlüsse an berufsbildenden Schulen in Pflegeberufen
Schuljahr Gesamt … davon Gesundheit-/ Krankenpfleger … davon Altenpfleger … davon Gesundheits- und Kinder-krankenpfleger
1990/91 21.892 17.363 2.312 2.217
1991/92 20.854 16.694 2.004 2.156
1992/93 21.836 16.975 2.446 2.415
1993/94 21.030 15.464 3.317 2.249
1994/95 22.320 16.651 3.242 2.427
1995/96 23.440 17.322 3.631 2.487
1996/97 21.004 16.901 2.039 2.064
1997/98 23.347 17.601 3.525 2.221
1998/99 23.797 17.895 3.736 2.166
1999/00 21.113 16.143 2.935 2.035
2000/01 21.074 15.927 3.118 2.029
2001/02 20.389 15.397 3.073 1.919
2002/03 19.490 14.631 3.099 1.760
2003/04 19.447 14.245 3.099 2.103
2004/05 19.896 14.543 3.508 1.845
2005/06 22.106 14.568 5.584 1.954
2006/07 20.816 13.560 5.567 1.689
2007/08 20.123 13.889 4.632 1.602
2008/09 20.731 14.300 4.809 1.622
2009/10 21.284 14.505 5.020 1.759
Quelle: Gesundheitsberichterstattung des Bundes basierend auf Statistik der beruflichen Schulen des Statistischen Bundesamtes. (www.gbe-bund.de, 30.09.2011)

Dauer der Ausbildung zur examinierten Pflegefachkraft

Das Pflegeberufegesetz ist die Grundlage für die Ausbildung. Diese ist im Gesetz auf drei Jahre Dauer festgelegt, sofern sie in Vollzeit durchgeführt wird. In bestimmten Fällen ist es möglich, den Abschluss als examinierte Pflegefachkraft in Teilzeitausbildung zu erlangen. Die Dauer der Ausbildung kann sich dann auf bis zu fünf Jahre erstrecken und ist abhängig von der wöchentlichen Stundenzahl. Diese wird zu Beginn der Ausbildung festgelegt.

Verkürzung der Ausbildung ist möglich

Die Ausbildung kann auf Antrag verkürzt werden. Dies gilt aber nur dann, wenn eine andere Ausbildung bereits abgeschlossen wurde und diese in einem verwandten Fachbereich stattfand. Auch erfolgreich abgeschlossene Teile einer solchen Ausbildung können angerechnet werden. Die Gleichwertigkeit der Ausbildung wird nach Antragstellung geprüft. Bis zu zwei Drittel der anderen Ausbildung, die erfolgreich abgeschlossen werden musste, kann angerechnet werden.

Wer eine abgeschlossene Ausbildung zum Beispiel als Pflegehelfer oder in einem anderen Assistenz- oder Helferberuf vorweisen kann, kann die Ausbildung zur Pflegefachkraft um bis zu ein Drittel kürzen. Die bereits erfolgte Ausbildung muss dann aber bestimmten Mindestanforderungen entsprechen, die der Träger der Ausbildung auf Nachfrage nennt bzw. prüft.

Wie lange dauert die Umschulung zur examinierten Pflegefachkraft?

Eine Umschulung ist mit einer Ausbildung gleichzusetzen und muss dementsprechend die gleichen Inhalte vermitteln. Auch sie gliedert sich in den schulischen Teil und praktische Einsätze. Umschulungsorte sind die Pflegeschule sowie kooperierende Einrichtungen und Lehrkrankenhäuser. Die Pflegeschule muss zertifiziert sein, um Maßnahmen der Arbeitsförderung durchzuführen, dann ist auch die Einbeziehung von Bildungsgutscheinen als Finanzierungsmöglichkeit erlaubt. Eine Förderung ist für die Dauer von bis zu drei Jahren erlaubt. Ein Überschreiten der Zeit zieht die Einstellung der Förderung nach sich.

Da die Umschulung mit der Ausbildung gleichzusetzen ist, umfasst auch sie einen Zeitraum von üblicherweise drei Jahren, eine Verkürzung ist auf Antrag nach Nachweis der entsprechenden Voraussetzungen möglich.

Examinierte Pflegefachkraft werden: Vor- und Nachteile des Berufs

Eine examinierte Pflegefachkraft wird im Rahmen ihrer Berufstätigkeit mit einer Vielzahl an Nachteilen zu kämpfen haben, zu denen unter anderem die Schichtarbeit und die hohen körperlichen Anforderungen zählen. Doch wer ein Interesse daran hat, sich um kranke oder gesundheitlich eingeschränkte Menschen zu kümmern, wird die zahlreichen Vorteile des Berufs zu schätzen wissen und täglich neu motiviert sein. Die hohen Anforderungen an Körper und Psyche werden damit leichter zu bewältigen.

Vorteile des Berufs

Vor allem der tägliche Umgang mit Menschen und die Chance, ihnen direkt zu helfen, ihnen das Leben und ihre Leiden zu erleichtern, ist ein großer Vorteil für eine examinierte Pflegefachkraft. Hinzu kommt, dass der Job zukunftssicher ist, denn es wird immer Menschen geben, die auf Hilfe angewiesen sind. Angesichts dessen, dass die Anzahl alter Menschen stetig steigt, wird die Zahl der Hilfsbedürftigen sogar noch deutlich anwachsen. Jobprobleme wird es damit in absehbarer Zeit für eine examinierte Pflegefachkraft nicht geben. Zudem sind die Einsatzorte sehr vielseitig.

Sie können sowohl in stationären Einrichtungen tätig sein als auch bei ambulanten Pflegediensten. Fortbildungen und die Möglichkeit, ein Pflegestudium aufzunehmen, sichern das berufliche Fortkommen und münden im besten Fall in einer Leitungsposition. Die Vorteile für eine examinierte Pflegefachkraft auf einen Blick:

  • zukunftssicherer Job
  • Weiterbildung und beruflicher Aufstieg sicher
  • mittleres Gehalt
  • persönliche Erfüllung
  • sinnvoller Job, soziales Engagement
  • Möglichkeit, die Welt für Kranke und Pflegebedürftige etwas schöner zu machen
  • abwechslungsreiche Aufgaben

Nachteile des Berufs

Der Beruf der Pflegefachkraft hat natürlich nicht nur Vorteile. Vor allem die Schichtarbeit und die leider noch allzu häufig anzutreffende geringe gesellschaftliche Anerkennung machen den Berufsangehörigen zu schaffen. Die Vereinbarkeit von Familie und Beruf ist schwer, da neben den abzuleistenden Schichten, die teilweise sogar auf zwei kürzere Schichten pro Tag aufgeteilt sind, auch Nacht- und Wochenenddienste anstehen. Nicht selten müssen Überstunden gemacht werden, weil das Personal knapp ist oder ein Mitarbeiter krank geworden ist. Kurzfristige Einsatzplanänderungen sind üblich. Ohne zusätzliche Qualifikation und Aufstiegsfortbildung ist das Einkommen nach oben begrenzt. Zudem ist der Job als examinierte Pflegefachkraft körperlich anstrengend und psychisch belastend. Wer täglich mit dem Leid anderer Menschen konfrontiert ist, kann die Augen davor nicht immer verschließen und leidet emotional mit.

Die Nachteile des Jobs auf einen Blick:

  • hohe körperliche und psychische Anforderungen
  • hohe Stressbelastung
  • Aufstiegsfortbildung für bessere Position und höheres Einkommen unabdingbar
  • schlechte Vereinbarkeit von Familie und Beruf
  • Arbeit im Schichtsystem, auch am Wochenende, nachts und an Feiertagen
  • oft kurzfristige Änderungen im Dienstplan

Tätigkeiten: Was macht eine examinierte Pflegefachkraft?

Die examinierte Pflegefachkraft muss nach den Vorgaben der jeweiligen Pflegedienstleitung arbeiten, eigene Entscheidungen sind nur in engem Rahmen möglich. Allerdings bekommt die Pflegekraft nur die Aufgaben übertragen, sie trifft selbst die Entscheidung darüber, wie sie diese Tätigkeiten ausführt. Sie ist jedoch gegenüber der Pflegedienstleitung oder der Geschäftsführung berichtspflichtig, wobei Berichte meist nur an den direkten Vorgesetzten gehen.

Tätigkeiten der examinierten Pflegefachkraft im Einzelnen

Es ist einer der großen Vorteile der Tätigkeit als examinierte Pflegefachkraft, dass die Vielfalt der Tätigkeiten jederzeit gegeben ist. Kein Tag ist wie der andere, was schon an den verschiedenen Patienten und deren Bedürfnissen liegt. Wichtig ist, dass die Pflegefachkraft zu einem eigenverantwortlichen Handeln imstande ist und auch vor Ort kurzfristig entscheiden kann, welche Vorgehensweise im Einzelfall angemessen ist.

Für die Arbeit selbst gibt es Arbeitsaufträge, die die wichtigsten Pflegeaufgaben umfassen und in denen festgehalten ist, welcher Pflegebedürftige welche Pflege erhalten muss. In der mobilen Pflege richtet sich der Umfang der Leistungen in der Regel nach dem Pflegegrad des einzelnen Patienten.

Zu den Tätigkeiten gehört damit die Pflege der Patienten ebenso wie die fachgerechte Führung der Pflegedokumentation, die ein ständiger Begleiter der Arbeit ist. Mit Pflegebedürftigen sowie deren Angehörigen müssen Informations- und Aufklärungsgespräche geführt werden, auch Beratungsleistungen zum Beispiel im Hinblick auf die Einstufung in eine Pflegestufe sind möglich. Pflegevisiten müssen durchgeführt werden, zum Alltag gehört aber auch die Anleitung von Pflegehilfskräften, die unterstützend agieren sollen.

Eine examinierte Pflegefachkraft muss trotz ihrer täglichen umfassenden Aufgaben zudem an Teamsitzungen und Dienstbesprechungen teilnehmen und soll den Kontakt zu Angehörigen sowie zu Ärzten, Kostenträgern und weiteren Pflegeeinrichtungen halten.

Zu den tatsächlich pflegerischen Leistungen zählen zum Beispiel:

  • Erbringen medizinischer Leistungen
  • Kontrolle von Blutzuckerwerten, Setzen von Insulinspritzen
  • Versorgung von Kathetern
  • Dekubitusvorsorge
  • Anlegen und Wechseln von Verbänden sowie Kompressionsverbänden
  • Gabe von Medikamenten
  • Versorgung von Patienten mit Magensonden

Gehalt: Das verdient die examinierte Pflegefachkraft

Eine examinierte Pflegefachkraft ist einkommenstechnisch im Mittelfeld zu finden, wobei die Unterschiede hier zwischen einzelnen Städten und Bundesländern oder sogar innerhalb der Länder Europas sehr groß sind. Doch es gibt auch hierzulande Möglichkeiten, das Gehalt deutlich aufzustocken. Dies ist zum Beispiel über die Zeitarbeit möglich.

Gehalt in der Ausbildung

Vor der Reform der Ausbildung musste Schulgeld gezahlt werden, wenn jemand zu einer Pflegeschule ging und später als examinierte Pflegefachkraft tätig sein wollte. Dank der nun üblichen generalisierten Pflegeausbildung wird sogar ein Gehalt gezahlt, das ähnlich wie bei anderen Ausbildungsberufen gelagert ist.

Die Höhe der monatlich zu zahlenden Vergütung richtet sich nach dem geltenden Tarifvertrag, sofern der Träger der Ausbildung einen solchen zugrunde gelegt hat. Doch auch private und kirchliche Einrichtungen, die nicht an den Tarifvertrag im öffentlichen Dienst gebunden sind, orientieren sich an diesem und zahlen ähnliche Gehälter.

Im ersten Ausbildungsjahr können sich die angehenden Pflegefachkräfte daher auf ein Bruttogehalt von etwa 1.100 Euro freuen. Das zweite Ausbildungsjahr beginnt mit einer Anhebung des Einkommens, wobei diese Erhöhung nur rund 50 Euro ausmacht. Zum dritten Lehrjahr werden noch einmal 100 Euro draufgelegt, sodass ein Bruttogehalt von durchschnittlich 1.250 Euro gezahlt wird. Manche Ausbildungsunternehmen zahlen Zuschläge wie ein 13. Monatsgehalt oder Urlaubsgeld an Auszubildende, wenn auch die übrigen Angestellten in den Genuss dieser Mehrzahlungen kommen.

Gehalt ausgebildeter Pflegefachkräften

Lange Zeit waren Ansehen und Gehalt von Pflegefachkräften niedrig. Das hat sich nun geändert, denn inzwischen wurde das Gehalt deutlich angehoben. Dank intensiver Kampagnen nicht zuletzt in der Corona-Zeit wird auch das Berufsbild der Pflegefachkräfte anders wahrgenommen. Das Einstiegsgehalt nach der Ausbildung beträgt für eine examinierte Pflegefachkraft nun rund 2.800 Euro brutto.

Die weitere berufliche Erfahrung sorgt auch für ein höheres Gehalt. Durchschnittlich liegt dieses bei rund 3.500 bis 3.700 Euro brutto im Monat nach mehrjähriger Berufstätigkeit. Das Gehalt wird jedoch durch verschiedene Faktoren beeinflusst, zu denen unter anderem die folgenden zählen:

  • Alter
  • Dauer der Betriebszugehörigkeit
  • Arbeitszeit und Schichtarbeit
  • Familienstand
  • Bundesland
  • Dienststufen

Die Dienststufen sind jedoch nur für diejenigen relevant, die im öffentlichen Dienst beschäftigt sind sowie die Pflegefachkräfte, deren Arbeitgeber entsprechend des geltenden Tarifvertrags zahlt. Viele private Arbeitgeber nutzen einen eigenen Haustarifvertrag, der sich jedoch am TVöD orientiert. Eine Pflegefachkraft kann damit nach dem Tarifvertrag für den öffentlichen Dienst in der Stufe P7 rund 2.800 Euro als Einstiegsgehalt erwarten.

Interessant sind vor allem die regionalen Unterschiede: Während in München zum Beispiel bis zu 48.000 Euro jährlich an eine examinierte Pflegefachkraft gezahlt werden, sind es in Bremen nur bis zu 45.000 Euro. Dennoch gilt Bremen als Bundesland mit den höchsten Gehältern für in der Pflege Beschäftigten. Die Unterschiede zu manch anderen Bundesländern sind enorm und betragen bis zu 600 Euro, wie ein Vergleich zum Beispiel mit Mecklenburg-Vorpommern zeigt.

Das Gehalt kann unter anderem durch eine Aufstiegsfortbildung, durch ein Pflegestudium oder durch den Wechsel des Arbeitgebers nach oben angepasst werden.

Examinierte Pflegefachkraft bekommt höheres Gehalt durch Zeitarbeit

Viele blicken neidisch auf die Gehälter in der Schweiz, wo in der Pflege Beschäftigte bis zu 96.000 Euro im Jahr verdienen. Auch Luxemburg zahlt mit rund 82.000 Euro sehr gut und ist weit von den Gehältern in Deutschland entfernt. Dennoch muss bedacht werden, dass die dortigen Lebenshaltungskosten um ein Vielfaches höher als in Deutschland sind. Zudem stellt sich auch die Frage nach der Krankenversicherung, denn eine kostenfreie Familienversicherung wie hierzulande kennt man dort nicht. Das relativiert ein hohes Gehalt sehr schnell wieder!

Doch es gibt auch in Deutschland eine Möglichkeit, als examinierte Pflegefachkraft ein ähnlich hohes Gehalt zu bekommen. Durch die Anstellung bei einem Zeitarbeitsunternehmen sind monatliche Bruttogehälter zwischen 4.000 und 6.000 Euro üblich. Wer auf entsprechende Fortbildungen oder ein Pflegestudium setzt, kann sogar bis zu 8.000 Euro im Monat bekommen. Dazu müssen einige Vergünstigungen gerechnet werden: Die Möglichkeit, auf Schicht- und Wochenendarbeit zu verzichten und die eigene Work-Life-Balance zu verbessern, ist gegeben. Die Mitarbeiter dort sind zudem täglich bis 22:00 Uhr erreichbar, sodass auch auftretende Probleme und Fragen geklärt werden können, wenn wirklich Zeit und Ruhe dafür ist.

Förderung der Ausbildung sowie Weiterbildungen zum beruflichen Aufstieg

Die Ausbildung zur examinierten Pflegefachkraft wird zwar vergütet, die monatlichen Bruttogehälter sind allerdings nicht wirklich hoch. Für viele Auszubildende stellt sich daher die Frage einer möglichen finanziellen Unterstützung, um den Alltag bestreiten zu können. Staatliche Förderungen können beantragt werden.

Staatliche Förderungen für die Ausbildung

Unter Nachweis bestimmter Voraussetzungen können finanzielle Fördermöglichkeiten in Anspruch genommen werden. Sogar für eine Umschulung besteht diese Möglichkeit, dann kann bei entsprechender Zertifizierung des Ausbildungsträgers ein von der Agentur für Arbeit vergebener Bildungsgutschein eingelöst werden. Für die Ausbildung infrage kommende staatliche Förderungen sind:

  • Berufsausbildungsbeihilfe
    Die Berufsausbildungsbeihilfe (BAB) wird nach den §§ 56 ff. des Dritten Sozialgesetzbuches gewährt. Sie ist nur von Auszubildenden zu beanspruchen, die nicht mehr bei ihren Eltern wohnen, weil sie älter als 18 Jahre sind, ein eigenes Kind haben oder weil die Ausbildungsstätte zu weit von der Wohnung der Eltern entfernt ist. Mit der BAB sollen wirtschaftliche Schwierigkeiten während der Ausbildung verhindert werden. Einbezogen werden hier unter anderem die Aufwendungen für die Miete, für Ausbildungsmittel, für die allgemeine Lebenshaltung sowie Fahrtkosten. Auf den Gesamtbedarf wird die Ausbildungsvergütung angerechnet. Auch das Einkommen eines eventuell bereits vorhandenen Lebens- oder Ehepartners kann den Anspruch auf BAB reduzierten.
  • BAföG
    Leistungen nach dem Berufsausbildungsförderungsgesetz (BAföG) sollen ebenfalls dafür sorgen, dass die wirtschaftliche Situation des Auszubildenden nicht zu schlecht ist. Jungen Menschen soll damit die Möglichkeit gegeben werden, eine Ausbildung nach Wunsch zu absolvieren, wobei BAföG nicht nur für den Besuch einer Hochschule oder eines Kollegs infrage kommt, sondern auch für Ausbildungen an öffentlichen oder privaten Ausbildungsstätten genutzt werden kann.

    Die Ausbildung zur Pflegefachkraft ist nach geltendem Recht förderfähig, wobei die Förderung für den Lebensunterhalt sowie für die Ausbildungskosten selbst geleistet wird. Es werden pauschale Sätze genutzt, die nach der Wohnsituation und der Ausbildungsvergütung des Betreffenden differenziert werden. Eventuell kann ein Kinderbetreuungszuschlag in Anspruch genommen werden, wenn der Azubi Kinder unter 10 Jahren hat. Angerechnet wird das Einkommen eines Ehe- oder Lebenspartners ebenso wie das Einkommen der Eltern sowie das Gehalt des Auszubildenden.

Förderungen für Angestellte

Möchten bereits angestellte examinierte Pflegefachkräfte eine berufliche Weiterbildung nutzen, können sie ebenfalls Unterstützungen beanspruchen. Diese werden dann in der Regel über den Arbeitgeber möglich. Dieser zahlt zum Beispiel die Fortbildungskosten oder übernimmt die Kosten für die Lehrmittel.

Mögliche Weiterbildungen für eine examinierte Pflegefachkraft

Um als examinierte Pflegefachkraft zu arbeiten, muss die dreijährige Ausbildung erfolgreich abgeschlossen werden. Doch gerade dieser Beruf bietet unzählige Weiterbildungsmöglichkeiten, sodass dem lebenslangen Lernen nichts im Wege steht. Möglich ist zum Beispiel die Fortbildung im Sozial- und Gesundheitswesen, hier kann der Fachwirt abgelegt werden. Auch Kurse in Kinästhetik oder Palliativbegleitung werden angeboten und bringen bei Abschluss die benötigte Qualifikation für neue Aufgaben.

Aufstiegsweiterbildungen sind unter anderem in den Fachbereichen

  • Onkologie
  • Anästhesie
  • Notfallmedizin
  • Gerontopsychiatrie
  • Intensivpflege

möglich. Die Aufstiegsweiterbildung wird berufsbegleitend vorgenommen. Des Weiteren ist ein Pflegestudium möglich: Die Bereiche Pflegemanagement, Pflegepädagogik oder Pflegewissenschaften stehen neben einigen weiteren Studienbereichen zur Wahl. Im Studium werden nicht nur pflegerische Inhalte vermittelt, sondern es geht auch um die komplexen Pflegeprozesse sowie um Steuerprozesse, rechtliche und wirtschaftliche Schwerpunkte in der Pflege. Auch die Qualitätsentwicklung muss hierbei mit einberechnet werden. Das Studium dauert meist drei Jahre und schließt mit dem Bachelor ab. Darauf aufbauend kann der Master abgelegt werden. Mit diesen Abschlüssen sind Tätigkeiten in der mittleren und oberen Führungsetage möglich.

Der Zugang zum gewünschten Studium ist über das Abitur ebenso möglich wie über den erfolgreichen Abschluss der Ausbildung zur examinierten Pflegefachkraft mit anschließender mehrjähriger Berufstätigkeit. Die Hochschulen setzen unterschiedliche Zugangsvoraussetzungen, daher ist eine Information speziell bei den betreffenden Schulen nötig. Zudem können einige Leistungen aus der Ausbildung und Berufstätigkeit auf das Studium angerechnet werden, sodass unter Umständen eine Verkürzung der Studienzeit möglich ist.

1 Kommentar

  1. Guten Tag, ich habe in der DDR eine 3 jährige Ausbildung mit Abschluss als Facharbeiter für krankenpflege gemacht ,leider wurde zur Wende unsere tolle gute Ausbildung extrem gekürzt zur Pflegehelferin .
    Es kann doch nicht sein nur weil wir in der DDR gelebt hatten .Ich bin jetzt 50 Jahre und liebe meinen Job ,gibt es eine Möglichkeit schnell zur Gesundheits und Krankenpflege mich weiter zu bilden ? Eine neue Ausbildung kann ich mir nicht leisten.

Lassen Sie eine Antwort hier