Weiterbildung Intensivpflege: Dauer, Voraussetzung, Gehalt, Finanzierung, Prüfung

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Weiterbildung Intensivpflege bietet Pflegefachkräften die Möglichkeit, beruflich aufzusteigen und endlich mehr zu verdienen. Gleichzeitig verbessert die höhere Nachfrage an Weiterbildungen die Personalsituation an Krankenhäusern.

Weiterbildung Intensivpflege: Gefragte Spezialisten für den Pflegebereich

Der bereits chronische Personalmangel in der Pflege ist nicht erst 2020 deutlich geworden. Vielmehr war er schon viel früher ein Problem, bekam jedoch weniger Aufmerksamkeit in der Öffentlichkeit.

Erst dann, als viel mehr Menschen von der Gefahr einer Unterversorgung in der Pflege betroffen hätten sein können, rückte der Personalmangel in der Intensivpflege in den Fokus.

Dabei mangelt es nicht nur an regulären Pflegekräften, die durch die seit 2020 generalisierte Ausbildung deutlich vielseitiger eingesetzt werden können, sondern vor allem an Intensivpflegekräften. Die Weiterbildung Intensivpflege bietet nun die Möglichkeit, nach einer entsprechenden Zeit der Berufspraxis ein wenig zum Abbau des Personalmangels beizutragen.

Weiterbildung Intensivpflege: Inhalte der Maßnahme

Bei der Weiterbildung Intensivpflege stehen grundsätzlich zwei Varianten zur Wahl. Zum einen gibt es die Fachweiterbildung zum Fachkrankenpfleger/zur Fachkrankenpflegerin für Intensivpflege und Anästhesie, zum anderen gibt es die Fachweiterbildung zur Fachkraft für außerklinische Intensivpflege.

Mit der letztgenannten Variante qualifiziert sich der Teilnehmer an der Betreuung von Patienten, die zum Beispiel eine Heimbeatmung benötigen und 24 Stunden am Tag intensiv betreut werden müssen.

Die folgenden Fachbereiche werden in der Weiterbildung abgehandelt, wobei neben den genannten Bereichen noch weitere hinzukommen:

  • Krankheitslehre
  • Gerätekunde
  • Physiologie der Beatmung
  • Beatmung allgemein
  • Ernährung und Hygiene
  • Notfallmanagement
  • Management von Sekreten und Trachealkanülen
  • Recht und Kommunikation

Wer im Rahmen der Weiterbildung die Pflege von Patienten mit Heimbeatmung als Schwerpunkt definiert, muss darüber hinaus weitere Ausbildungsinhalte berücksichtigen. Hier steht alles Wissenswerte rund um die Beatmungspflege im Vordergrund.

So geht es zum Beispiel um die technische Ausstattung bei einer Heimbeatmung, um Masken- und Trachealkanülen, um spezielle Erkrankungen oder um die Unterstützung von Angehörigen. Viele weitere Themenbereiche stehen bei der Weiterbildung auf dem Stundenplan, daher können diese hier nur auszugsweise erwähnt werden.

Wichtig:
Die theoretische Inhalte werden durch praktische Tätigkeiten ergänzt. Sind diese durch das aktuelle Beschäftigungsverhältnis nicht möglich, muss ein entsprechendes Praktikum absolviert oder eine Hospitation sichergestellt werden. Im Rahmen der praktischen Ausbildung werden die nötigen Erfahrungen gemacht und Wissensinhalte erworben, sodass die als Abschluss der Weiterbildung anstehende Prüfung zu bewältigen ist.

Fotolizenz: shutterstock-Terelyuk

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Dauer, Voraussetzung und Prüfung der Weiterbildung Intensivpflege

Erfreulicherweise hat die Zahl der Nachfragen nach einer Weiterbildung Intensivpflege in den vergangenen zwei Jahren zugenommen, weshalb nach Beendigung der Maßnahmen mehr Fachkräfte zur Verfügung stehen. Dennoch können diese den aktuellen Mangel nicht ausgleichen, doch es ist ein kleiner Schritt in Richtung einer besseren Versorgung.

Wer sich für die Weiterbildung in der Intensivpflege interessiert, sollte wissen, dass es sich nicht um eine Maßnahme handelt, die nach wenigen Wochen beendet ist. Die Wahl steht zwischen Teilzeit und Vollzeit, wobei Letztere nicht berufsbegleitend möglich ist. Wichtiger

Tipp:
Eine Finanzierung der Maßnahme ist auch in Vollzeit möglich, entsprechende Förderungen werden weiter unten in diesem Artikel vorgestellt.

Dauer der Weiterbildung Intensivpflege

Die Weiterbildung zum Fachkrankenpfleger/zur Fachkrankenpflegerin für Intensivpflege und Anästhesie oder für die Intensivpflege und Heimbeatmung ist auf zwei Jahre angelegt. Dabei ist die Maßnahme berufsbegleitend ausgerichtet und daher in den meisten Fällen nicht in Vollzeit möglich. Wer sich der Weiterbildung Intensivpflege in Vollzeit widmen kann, rechnet ungefähr die Hälfte der Zeit ein und liegt bei einer Dauer der Maßnahme zwischen neun und zwölf Monaten.

Die Weiterbildung selbst ist in Zeiten der Präsenz, in Selbstlernphasen sowie in die praktischen Phasen unterteilt, wobei der theoretische Unterricht entweder wochenweise oder als Blockunterricht stattfindet. Insgesamt ist mit 780 Stunden Theorie und 1.800 Stunden Praxis zu rechnen. Diese Dauer muss für die Zulassung zur abschließenden Prüfung nachgewiesen werden.

Verkürzen der Weiterbildung

In einigen Bundesländern ist es möglich, die Dauer der Weiterbildung zu verkürzen. Grundlage dafür ist eine bereits vorhandene Weiterbildung mit relevanten Inhalten, wobei diese Weiterbildung nur eine feste Zeit zurückliegen kann. Wer also zum Beispiel vor zehn Jahren eine solche Weiterbildung mitgemacht hat, kann diese nicht mehr verkürzend geltend machen.

Oft muss die Weiterbildung, die hier geltend gemacht werden soll, binnen der letzten zwei Jahre durchführt worden sein. Allerdings ist es auch möglich, dass eine Verkürzung aus diesem Grund von vornherein ausgeschlossen ist, hierzu müssen bitte die Bestimmungen der einzelnen Weiterbildungsanbieter berücksichtigt werden.

Verlängerung der Weiterbildung

Auch eine Verlängerung der Weiterbildung ist möglich, was beispielsweise aus wichtigen persönlichen Gründen (Krankheits-, Pflege- oder Todesfall in der Familie) denkbar ist. Auch das Nichtbestehen der Prüfung kann die Dauer der Weiterbildung verlängern, denn vor dem Wiederholen der Prüfung muss die weitere Teilnahme an der Weiterbildung bzw. die Aneignung entsprechender Weiterbildungsinhalte nachgewiesen werden.

Voraussetzung für die Teilnahme an der Weiterbildung Intensivpflege

Vor Einführung der generalistischen Pflegeausbildung musste eine dreijährige Ausbildung als Altenpfleger/in, Gesundheits- und Kinderkrankenpfleger/in oder Gesundheits- und Krankenpfleger/in nachgewiesen werden. Seit dem 1. Januar 2020 gilt nun aber die reformierte Pflegeausbildung und bei dieser werden Pflegefachkräfte ausgebildet.

Wer sich für die Spezialisierung auf einen bestimmten Fachbereich entscheidet, kann dies zu Beginn des dritten Ausbildungsjahres tun und erwirbt dann die bereits genannten Abschlüsse. Wer die generalisierte Ausbildung aber zu Ende führt, nennt sich nach der Abschlussprüfung „Pflegefachmann“ oder „Pflegefachfrau“.

Als Voraussetzung für die Weiterbildung Intensivpflege gilt nun also der Nachweis der abgeschlossenen Berufsausbildung (die dreijährige Examinierung), außerdem muss eine mehrjährige Berufspraxis vorgewiesen werden. Meist sind dies zwei Jahre, denn die Aufnahmekapazitäten der Anbieter sind limitiert. Je nach Bundesland kann es hier zu Unterschieden kommen. Hinzu kommt, dass mindestens sechs Monate auf der Intensivstation bzw. im Intensivpflegebereich absolviert wurden.

Teilweise setzen die Anbieter der Weiterbildung Intensivpflege eine weitere Voraussetzung für die künftigen Teilnehmer. Sie müssen beispielsweise ein Empfehlungsschreiben ihres derzeitigen Arbeitgebers beibringen, in dem die Teilnahme explizit empfohlen wird bzw. der/die Angestellte bescheinigt bekommt, dass er oder sie dafür geeignet ist. Außerdem kann ein polizeiliches Führungszeugnis gefordert werden.

Auch persönlich muss die Voraussetzung für die Weiterbildungsmaßnahme stimmen. Die Personen müssen wie in jedem anderen Pflegeberuf einfühlsam sein und sorgfältig arbeiten. Sie müssen psychisch belastbar sein und sollten für die Dauer der Weiterbildung auch Möglichkeiten sehen, wie sich Familie und die Mehrbelastung durch die Qualifikation miteinander vereinbaren lassen.

Außerdem muss von vornherein klar sein, dass die künftige Tätigkeit sehr belastend sein wird, was vor allem für die oft ungeregelten Arbeitszeiten in der Heimbeatmung bzw. in der 24-Stunden-Pflege von Patienten gilt. Auch vor diesem Hintergrund ist die als Voraussetzung geltende Praxiszeit von mindestens sechs Monaten auf der Intensivstation zu begrüßen, denn damit lässt sich sicher erkennen, ob die Intensivpflege tatsächlich für den Betreffenden persönlich geeignet ist oder ihn/sie überfordert.

Prüfung und Abschluss in der Weiterbildung Intensivpflege

Die Voraussetzung für die Zulassung zur Prüfung ist die Erfüllung aller Grundbedingungen der Weiterbildung Intensivpflege. Die geforderten Theorie- und Praxisstunden müssen erfüllt worden sein, außerdem sind gegebenenfalls Prüfungen der Grundmodule nachzuweisen.

Welche Voraussetzung zum Abschluss in welchem Bundesland nötig ist, sollte rechtzeitig erfragt werden. So sind die Regelungen in Brandenburg anders als die Berlin!

Generell gilt aber: Die Fachweiterbildung endet mit der Abgabe der Facharbeit, die schriftlich anzufertigen ist und für die drei Monate Zeit ist. Außerdem muss eine mündliche Prüfung abgelegt werden, die in Form eines Kolloquiums stattfindet. Die Prüfungen für einzelne Grundmodule beinhalten teilweise auch noch praktische Teile.

Wichtig: Die Abschlüsse sind staatlich bzw. landesrechtlich geregelt und anerkannt, die Berufsbezeichnung „Fachkrankenpfleger/in für Intensiv- und Anästhesiepflege“ ist geschützt. Dazu kommen noch einige weitere Berufsbezeichnungen, die je nach Bundesland verschieden sind.

Sie alle meinen aber den gleichen Abschluss, der nach erfolgreicher Prüfung erreicht wurde:

  • Baden-Württemberg
    Gesundheits- und Krankenpfleger/in für Intensivpflege und Anästhesie
    Gesundheits- und Krankenpfleger/in für Anästhesie
    Gesundheits- und Krankenpfleger/in für Intensivpflege
    Pflegefachmann/Pflegefachfrau für Intensivpflege und Anästhesie
    Pflegefachmann/Pflegefachfrau für Anästhesie
    Pflegefachmann/Pflegefachfrau für Intensivpflege
  • Berlin
    Staatlich anerkannter Krankenpfleger/Staatlich anerkannte Krankenpflegerin für Intensivmedizin und Anästhesie
  • Brandenburg (ebenso in Nordrhein-Westfalen)
    Fachgesundheits- und Krankenpfleger/in für Intensivpflege und Anästhesie
  • Bremen (ebenso im Saarland sowie Mecklenburg-Vorpommern)
    Fachpfleger/in für Intensivpflege und Anästhesie
  • Hamburg
    Fachgesundheits- und Krankenpfleger/in für Intensivpflege mit Spezialisierung
  • Mecklenburg-Vorpommern
    Fachpfleger/in für Anästhesie
    Fachpfleger/in für Intensivpflege
  • Niedersachsen
    Fachkraft für Intensiv- und Anästhesiepflege
  • Rheinland-Pfalz
    Staatlich anerkannter Fachgesundheits- und Krankenpfleger/Staatlich anerkannte Fachgesundheits- und Krankenpflegerin für Intensivpflege
  • Sachsen
    Fachpflegeexperte/Fachpflegeexpertin für Intensivpflege und Anästhesie im Erwachsenenbereich
  • Schleswig-Holstein
    Fachpfleger/in für Anästhesiepflege
    Fachpfleger/in für Intensivpflege

Auch wenn die einzelnen Berufsbezeichnungen jeweils verschieden sind, so meinen sie doch alle den gleichen Beruf. Tipp: Wird die Weiterbildung Intensivpflege nach den Empfehlungen der Deutschen Krankenhausgesellschaft durchgeführt, gibt es einen allgemeingültigen Abschluss nach der Prüfung. Dieser lautet „Gesundheits- und Krankenpfleger/in für Intensiv- und Anästhesiepflege“. Inhaltlich sind die Berufe trotz verschiedener Bezeichnungen ähnlich, auch die jeweilige Voraussetzung für die Teilnahme an der Weiterbildungsmaßnahme ist stets gleich.

Fotolizenz: shutterstock -_Gorodenkoff

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Das Gehalt nach der Weiterbildung Intensivpflege

Dass die Weiterbildung für die Intensivpflege mit einem besseren Gehalt einhergeht, versteht sich von selbst. Schließlich würde kaum jemand eine solche lernintensive Weiterbildung auf sich nehmen, wenn danach nicht neben mehr Verantwortung auch ein höheres Gehalt winkt. Allerdings gibt es diesbezüglich teilweise deutliche Unterschiede, die sich regional oder bedingt durch den jeweiligen Träger der Einrichtung erklären lassen.

Das Gehalt nach der Weiterbildung in der Intensivpflege und Anästhesie

Wichtige Grundlage für die Höhe des Gehaltes als Fachkrankenpfleger/in für Intensivpflege und Anästhesie ist, ob sich jemand für die Arbeit in einer privaten oder öffentlichen Einrichtung entscheidet. In Letzterer wird nach dem aktuell geltenden Tarifvertrag bezahlt, dafür kann das Gehalt in einer privaten Einrichtung frei verhandelt werden.

Allerdings heißt das nicht, dass dort besonders hohe Gehälter möglich sind! Vielmehr ist es umgekehrt und das Gehalt in der privaten Einrichtung liegt zwischen 10 und 30 Prozent unter dem Gehalt nach TVöD.

Der Grund dafür ist einfach erklärt: Die privaten Einrichtungen arbeiten vor allem gewinnorientiert und der Gewinn wird nun einmal umso geringer, je höher die Gehälter der Angestellten sind. Daraus resultiert der Wunsch, die Personalkosten wirtschaftlich zu betrachten. Dennoch kann die Arbeit dort attraktiv sein, weil derartige Einrichtungen häufig andere Vergünstigungen bieten, mit denen sich das geringere Gehalt zumindest zum Teil ausgleichen lässt. Ein Firmenwagen ist nur ein Beispiel für eine derartige Vergünstigung.

P-Tabelle: Entgeltgruppe P7 oder P8

Wer als Fachkrankenpfleger/in für die Intensivpflege oder die Anästhesie in einer öffentlichen Einrichtung arbeitet, kann nach dem geltenden Tarifvertrag bezahlt werden. Hier gilt die sogenannte P-Tabelle. Eine voll ausgebildete Pflegekraft kommt nach dieser Tabelle in die Entgeltgruppe P7 oder P8.

Das Gehalt liegt dabei in P7 zwischen 2.800 und 3.500 Euro brutto im Monat. In P8 ist das Gehalt bereits etwas höher und liegt zwischen 2.970 und 3.660 Euro brutto im Monat. Nach der absolvierten Weiterbildung ist das Aufrücken in eine andere Entgeltgruppe möglich. Die Gehälter liegen dann je nach Dauer der Berufserfahrung sowie nach möglicher Personalverantwortung zwischen 3.230 Euro und 5.760 Euro brutto im Monat.

Gehalt für Pflegekräfte im TVöD‑P
gültig 01.04.2021 ‑ 31.03.2022
Berufsart Entgeltgruppe 1. Stufe 2. Stufe 3. Stufe 4. Stufe 5. Stufe 6. Stufe
Pflegehelfer P 5 2.334 Euro 2.550 Euro 2.614 Euro 2.720 Euro 2.800 Euro 2.988 Euro
Pflegehelfer mit 
1 Jahr Ausbildung
P 6 2.417 Euro 2.588 Euro 2.747 Euro 3.086 Euro 3.173 Euro 3.332 Euro
Pfleger mit 
3 Jahren Ausbildung
P 7 2.880 Euro 3.053 Euro 3.319 Euro 3.452 Euro 3.589 Euro
Assistenten OP P 7 2.880 Euro 3.053 Euro 3.319 Euro 3.452 Euro 3.589 Euro
Assistenten Anästhesie P 7 2.880 Euro 3.053 Euro 3.319 Euro 3.452 Euro 3.589 Euro
Pflegehelfer mit 
schwierigen Tätigkeiten
P 8 3.053 Euro 3.199 Euro 3.387 Euro 3.539 Euro 3.750 Euro
Praxisanleiter mit 
berufspädagogischer Zusatzqualifikation
P 8 3.053 Euro 3.199 Euro 3.387 Euro 3.539 Euro 3.750 Euro
Hebamme P 8 3.053 Euro 3.199 Euro 3.387 Euro 3.539 Euro 3.750 Euro
Entbindungspfleger P 8 3.053 Euro 3.199 Euro 3.387 Euro 3.539 Euro 3.750 Euro
Krankenpfleger 
mit Fachweiterbildung
P 9 3.314 Euro 3.483 Euro 3.595 Euro 3.812 Euro 3.903 Euro
Krankenpfleger mit 
Fachweiterbildung zur Hygienekraft
P 9 3.314 Euro 3.483 Euro 3.595 Euro 3.812 Euro 3.903 Euro
Gruppenleiter P 10 3.483 Euro 3.595 Euro 3.914 Euro 4.069 Euro 4.166 Euro
Vertreter von Stationsleitern P 11 3.690 Euro 3.811 Euro 4.113 Euro 4.314 Euro 4.405 Euro
Stationsleiter P 12 3.898 Euro 4.026 Euro 4.346 Euro 4.542 Euro 4.634 Euro
Vertreter von Bereichsleitern P 12 3.898 Euro 4.026 Euro 4.346 Euro 4.542 Euro 4.634 Euro
Stationsleiter 
von großen Stationen
P 13 4.107 Euro 4.242 Euro 4.579 Euro 4.822 Euro 4.885 Euro
Bereichsleiter P 14 4.212 Euro 4.350 Euro 4.695 Euro 5.164 Euro 5.250 Euro
Abteilungsleiter P 14 4.212 Euro 4.350 Euro 4.695 Euro 5.164 Euro 5.250 Euro
Vertreter von Bereichsleitern 
von großen Stationen
P 14 4.212 Euro 4.350 Euro 4.695 Euro 5.164 Euro 5.250 Euro
Bereichsleiter P 15 4.316 Euro 4.458 Euro 4.812 Euro 5.235 Euro 5.397 Euro
Bereichsleiter mit 
erheblicher Verantwortung
P 16 4.411 Euro 4.566 Euro 5.065 Euro 5.647 Euro 5.904 Euro
Quelle: TVöD-P, 01.04.2021 – 31.03.2022

Gehalt je nach Bundesland höher

Überdies wird das Gehalt nach Bundesland anders ausfallen. Wer zum Beispiel in Brandenburg oder Mecklenburg-Vorpommern arbeitet, bekommt deutlich weniger Geld als jemand, der in Baden-Württemberg oder im Saarland tätig ist. Das höchste Gehalt bekommen Pflegefachkräfte in Bremen, dort werden pro Monat rund 600 Euro mehr Gehalt als in Mecklenburg-Vorpommern gezahlt – bei gleicher Stundenzahl und geforderter Qualifikation, Verantwortung und Tätigkeitsinhalten.

Schweiz & Luxemburg: bis 8.000 Euro Gehalt pro Monat?

Wer besonders viel verdienen möchte, geht ins Ausland: In der Schweiz werden pro Jahr bis zu 82.000 Euro für eine Pflegefachkraft gezahlt, das sind mehr als 6.830 Euro brutto im Monat. Noch besser verdienen die Pflegekräfte in Luxemburg, wo bis zu 96.000 Euro im Jahr gezahlt werden. Dies macht 8.000 Euro brutto im Monat.

Wer bereits jetzt über die Auswanderung in eines der beiden Ländern nachdenkt, sollte aber berücksichtigen, dass die Lebenshaltungskosten in diesen Ländern deutlich höher sind als in Deutschland. Daher ist ein direkter Vergleich nur bedingt möglich, denn die höheren Einnahmen stehen deutlich höheren Ausgaben gegenüber.

Auch die Krankenversicherung ist zum Beispiel in der Schweiz deutlich teurer: Höhere Beiträge sowie das Nichtvorhandensein einer Familienversicherung (mit der Notwendigkeit der Eigenversicherung der Kinder und von Familienangehörigen ohne eigenes Einkommen) lassen die Ausgaben für diese Art der Absicherung auf mehrere Hundert bis weit über Tausend Euro im Monat steigen.

Gehalt gesichert: Zeitarbeit als Lösung?

Angesichts der hohen Belastung während der Tätigkeit als Fachkrankenpfleger/in für die Intensiv- und Anästhesiepflege sind gerade die Anfangsgehälter mehr als mager. Wer nun schaut, wo es denn mehr zu verdienen gibt, sollte einen Blick auf die Zeitarbeit werfen. Diese unterscheidet sich qualitativ (bezogen auf die Betreuung) und finanziell jedoch deutlich.

Ein positives Beispiel ist TimeLog Care als Zeitarbeitsfirma. Während es in vielen Agenturen üblich ist, die Zeiten der Nichtbeschäftigung nicht zu vergüten, wird das bei TimeLog Care anders gehandhabt.

Dort gibt es einen Garantielohn, der zwischen 4.000 und 6.000 Euro im Monat liegt. Die genaue Gehaltshöhe ist abhängig von der Stundenzahl, mit der der Betreffende beschäftigt wird, vom Einsatzort und von eventuellen Mehrleistungen: Das Arbeiten im Schichtsystem und an Feiertagen lässt das Gehalt freilich nach oben klettern. Durch den Garantielohn sind auch die Zeiten der Nichtbeschäftigung finanziell abgesichert, was eine deutliche Planungssicherheit bedeutet.

Bonus für Pflegekräfte mit Fachweiterbildung: dank der Fachweiterbildung sind bei Zeitarbeitsfirmen wie TimeLOG Care Gehälter von 6.000 bis 8.000 Euro brutto möglich.

Weiterbildung wird bei manchen Zeitarbeitsfirmen auch gefördert. So zahlt beispielweise TimeLOG Care bis zu 280 Euro Förderung monatlich fürs Studium.

Auch in puncto Service ist Vorsicht geboten. Häufig sind die Servicemitarbeiter nur zu festen Bürozeiten erreichbar. Was aber, wenn ein Fachkrankenpfleger nun abends seinen Dienst antritt und eine wichtige Frage hat? Wir haben nachgefragt: bei TimeLog Care ist es möglich, zu fast jeder Zeit einen Mitarbeiter zu erreichen, der mit Informationen und Antworten zur Verfügung steht.

Außerdem wird es allen Mitarbeitern freigestellt, ob sie im Krankenhaus Schichtarbeit übernehmen oder tatsächlich ausschließlich tagsüber arbeiten wollen. Diese Regelung ist besonders für Familien sehr praktisch, denn die Vereinbarkeit von Familie und Beruf ist damit deutlich besser gegeben als bei rigorosen Vorschriften, die strikt umgesetzt werden müssen.

Fotolizenz: shutterstock-Sergey Saldaev

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Finanzierung der Weiterbildung Intensivpflege

Die Weiterbildung in der Intensivpflege verursacht nicht nur einen zeitlichen Aufwand, sondern geht auch mit Kosten einher. Es müssen Arbeitsmaterialien beschafft werden, Bücher und Lernmaterialien sind vonnöten. Außerdem fallen Gebühren für die Lehrgangsteilnahme sowie für abschließende Prüfungen sowie Zwischenprüfungen an.

Angesichts des ohnehin schon sehr schmalen Gehalts der Pflegekräfte scheinen diese Ausgaben kaum zu bewältigen sein. Es gibt hier dennoch verschiedene Ansätze, um die Finanzierung der Weiterbildung zu ermöglichen:

  • Arbeitgeber in die Finanzierung einbeziehen

    Es lohnt sich in jedem Fall, mit dem Arbeitgeber zu sprechen. Dieser profitiert von dem Mehrwissen seines oder seiner Angestellten und sollte sich dementsprechend an der Weiterbildung beteiligen. Möglich wird das zum Beispiel durch die Übernahme der Lehrgangskosten.

    Im Gegenzug kann vereinbart werden, dass der oder die Betreffende nach Beendigung der Ausbildung für eine gewisse Zeit in der Einrichtung angestellt bleibt und faktisch eine Kündigungssperre hat. Sollte er oder sie dennoch kündigen, müssen die Lehrgangsgebühren zurückgezahlt werden.

    Eine weitere Möglichkeit in dem Zusammenhang besteht darin, dass zumindest die Lehrmaterialien durch die Einrichtung übernommen werden. Diese verbleiben im Eigentum der Einrichtung und können für künftige Lehrgangsteilnehmer verwendet werden.

  • Steuerlich ansetzen

    In jedem Jahr wird die Steuererklärung fällig und nicht wenige Arbeitnehmer suchen händeringend nach Möglichkeiten, wie das steuerpflichtige Einkommen zu senken ist. Eine Variante dabei ist die Angabe der Weiterbildungsgebühren als Werbungskosten. Die Weiterbildung trägt zur beruflichen Qualifikation bei und sorgt dafür, dass der oder die Betreffende einen „höheren Marktwert“ hat. Weiterbildungskosten lassen sich damit steuerlich ansetzen. Das bringt die Kosten zwar nicht direkt zurück, doch es senkt die Steuerlast.

  • Aufstiegs-BAföG

    Wird durch die Weiterbildung der berufliche Aufstieg ermöglicht, kommt das Aufstiegs-BAföG in Betracht. Mit der Weiterbildung in der Intensivpflege ist dieser Anspruch auf jeden Fall gegeben. Auch der Grundsatz, dass die Weiterbildung über mindestens 400 Stunden gehen muss, ist angesichts der Dauer der Maßnahme sichergestellt.

    Eine Altersgrenze gibt es nicht, erwartet wird aber die abgeschlossene Berufsausbildung. Außerdem muss eine mehrjährige Berufspraxis vorliegen, beides gilt ohnehin als Voraussetzung für die Teilnahme an der Weiterbildung in der Intensiv- und Anästhesiepflege. Insofern ist das Aufstiegs-BAföG ideal geeignet.

    Die Förderung selbst besteht aus Zuschüssen, die nach Beendigung der Maßnahme nicht zurückgezahlt werden müssen. Außerdem wird ein zinsgünstiges Darlehen vergeben. Inkludierte Kosten sind dabei Materialkosten, Kosten für die Kinderbetreuung (bei Alleinerziehenden) sowie die Kosten des Lebensunterhalts (bei Vollzeitlehrgängen). Ansprechpartner ist die Bundesagentur für Arbeit.

  • Aufstiegsstipendium

    Das Aufstiegsstipendium wird durch das Bundesministerium für Bildung und Forschung vergeben und soll besonders begabte Fachkräfte unterstützen. Auch hier ist die abgeschlossene Berufsausbildung mit anschließender Praxiserfahrung nötig.

    Mit dem Aufstiegsstipendium wird ein Erststudium gefördert, das in Vollzeit oder berufsbegleitend in Teilzeit absolviert wird. Ein Nachweis über eine besondere Leistungsfähigkeit im gewählten Beruf ist beizubringen, ein Anspruch auf die Förderung besteht nicht.

    Wichtig: Das Stipendium wird nicht für jede Weiterbildung vergeben, sondern nur bei dem genannten Erststudium bei einer anerkannten Hochschule. Ein Auswahlverfahren wird durchgeführt. Die Förderung selbst sieht monatliche Beträge sowie Büchergeld zur Auszahlung vor. Des Weiteren kann eine Betreuungspauschale für Kinder gewährt werden, sofern diese unter zehn Jahre alt sind. Die Förderung ist nicht abhängig vom Einkommen und muss auch nicht zurückgezahlt werden.

  • Weiterbildungsstipendium

    Auch das Weiterbildungsstipendium wird durch das Bundesministerium für Bildung und Forschung vergeben und soll im Anschluss an die Berufsausbildung eine weitere berufliche Qualifizierung sicherstellen. Gefördert werden vor allem Aufstiegsweiterbildungen, teilweise ist die Förderung eines berufsbegleitenden Studiums möglich.

    Neben den üblichen Voraussetzungen, die auch für die Teilnahme an der Weiterbildungsmaßnahme nachgewiesen werden müssen, ist es nötig, die besondere Qualifikation zu verdeutlich. Das kann zum Beispiel durch eine Empfehlung des aktuellen Arbeitgebers oder durch vergangene besondere Leistungen erfolgen. Das Weiterbildungsstipendium richtet sich an alle, die zum Zeitpunkt der Bewerbung mindestens 15 Stunden pro Woche arbeiten oder die als arbeitssuchend bei der Arbeitsagentur gemeldet sind.

    Wichtiges Detail: Antragsteller dürfen höchstens 24 Jahre alt sein, in Ausnahmefällen können bis zu drei Jahre dazugerechnet werden. Solche Ausnahmen bestehen beispielsweise in einer Elternzeit oder bedingt durch den absolvierten Freiwilligendienst. Die Förderung erfolgt als Zuschuss, ein Eigenanteil an den Kosten ist nicht nötig.

  • Kredit

    Eine letzte Möglichkeit an dieser Stelle ist der Kredit. Dieser kann zum Beispiel bei der Bank als normaler Konsumentenkredit aufgenommen werden, wobei eine anfängliche tilgungsfreie Zeit vereinbart werden kann. Auch ein Kredit von Privat (innerhalb der Familie oder Freunden) ist eine Möglichkeit. Wichtig ist hierbei aber, dass eine vertragliche Grundlage für den Kredit besteht und dass die Rückzahlung gesichert werden kann. Diese Form der Finanzierung sollte allerdings erst zuletzt infrage kommen, denn sie stellt eine hohe zusätzliche Belastung sowohl finanzieller als auch psychischer Natur dar.

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