Externenprüfung: Ohne Ausbildungsabschluss zum beruflichen Erfolg

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Eine fehlende Berufsausbildung kann sich sehr negativ auswirken und führt nicht selten dazu, dass ein sehr geringer Lohn für die gleiche Arbeit eines Qualifizierten gezahlt wird. Eine Externenprüfung kann Nachteile ausgleichen.

Die Externenprüfung: Nachteilsausgleich für Ungelernte

Auch wenn die tägliche Arbeit ohne Beanstandungen erledigt wird, so werden ungelernte Arbeitskräfte doch in der Regel deutlich schlechter bezahlt als durch einen Berufsabschluss qualifizierte Angestellte. Eine fehlende Ausbildung bzw. ein Nichtvorliegen des Abschlusses bringt teilweise erhebliche Nachteile mit sich. Diese können sich auch bei einem Wechsel des Arbeitgebers zeigen, denn gerade dabei ist es möglich, dass der Fokus eher auf der fehlenden Ausbildung als auf der vorhandenen Berufserfahrung liegt.

Wer aber bisher als Berufspraktiker tätig war, kann die kann die Externenprüfung für den beruflichen Aufstieg nutzen nutzen. Gesellen- und Abschlussprüfungen sind darüber möglich und es ist keine vorherige Ausbildung zu absolvieren. IHK-anerkannt wird damit der Weg frei für den weiteren beruflichen Weg.

Ein fehlender Ausbildungsabschluss wird sich immer nachteilig auswirken. ( Lizenzdoku: Shutterstock-baranq)

Ein fehlender Ausbildungsabschluss wird sich immer nachteilig auswirken. ( Lizenzdoku: Shutterstock-baranq)

Nachteile eines fehlenden Ausbildungsabschlusses

Ein fehlender Ausbildungsabschluss wird sich immer nachteilig auswirken. Vor allem dann, wenn es um die berufliche Weiterentwicklung oder um den Wechsel zu einem anderen Unternehmen geht, wird vorrangig auf den beruflichen Werdegang geschaut. Der Blick bleibt dann an dem vorliegenden oder besser nicht vorliegenden Abschluss hängen. Warum wurde keine Ausbildung absolviert? Wurde die Prüfung nicht geschafft? Was qualifiziert einen Bewerber denn ohne Abschluss überhaupt dazu, einen Job zufriedenstellend auszuüben?

Statistisch gesehen sind ungelernte Arbeitskräfte auf Stellen, die eigentlich einen Berufsabschluss voraussetzen würden, keine Seltenheit. Rund 21 Prozent aller Arbeitnehmer in Deutschland arbeiten als Ungelernte und bringen damit nicht die nötige formale Qualifikation mit. Dabei sei angemerkt, dass eine formale Unterqualifikation nicht gleichzusetzen ist mit einer tatsächlichen Unterqualifikation.

Interessant ist in dem Zusammenhang, dass fast jeder fünfte gelernte Fachkraft Tätigkeiten ausübt, die rein formal die Qualifikation zum Meister oder sogar einen akademischen Abschluss voraussetzen würden. Auch sie arbeiten sich auf den entsprechenden Stellen ein und eignen sich das nötige Fachwissen durch Erfahrung und „Nebenbeilernen“ an. Dies gilt synonym für Ungelernte, die die Tätigkeiten von Fachkräften ausüben.

Die erheblichen Nachteile durch den fehlenden Ausbildungsabschluss zeigen sich deutlich. Zum einen fehlt häufig die berufliche Anerkennung, denn das Manko des fehlenden Abschlusses bleibt immer bestehen. Zum anderen, und das ist weitaus gravierender, werden ungelernte Arbeitskräfte häufig deutlich schlechter bezahlt als Qualifizierte.

Sie bekommen im Durchschnitt zwischen sieben und elf Prozent weniger Lohn, leisten dafür aber die gleiche Arbeit wie die Fachkraft. Experten sehen darin eine unzureichende Anerkennung der Arbeitsleistung, Motivation und des Einsatzwillens der Berufstätigen ohne Ausbildung. Diese Ansicht ändert freilich nichts an den aktuellen Gegebenheiten in den Unternehmen.

Die Lösung für alle, die ohne Ausbildung bzw. ohne abschließende Prüfung arbeiten, kann die Externenprüfung sein. ( Lizenzdoku: Shutterstock- vectorfusionart )

Die Lösung für alle, die ohne Ausbildung bzw. ohne abschließende Prüfung arbeiten, kann die Externenprüfung sein. ( Lizenzdoku: Shutterstock- vectorfusionart )

Mit der Externenprüfung zum Erfolg

Die Lösung für alle, die ohne Ausbildung bzw. ohne abschließende Prüfung arbeiten, kann die Externenprüfung sein. Die Möglichkeit zu dieser Prüfung zeigt das Berufsbildungsgesetz in § 45 Abs. 2 auf. Nach Kontakt mit der IHK vor Ort ist es möglich, sich für die Externenprüfung anzumelden. Damit ist es möglich, die berufliche Anerkennung zu bekommen und somit auch den verdienten Lohn zu erhalten. Keine unterbezahlte Arbeit mehr, die inhaltlich und verantwortungstechnisch mit der einer Fachkraft vergleichbar ist! Wichtig ist aber, alle Informationen zur Zulassung zur Prüfung einzuholen, denn die Zulassungsvoraussetzungen sind streng geregelt.

Zulassung zur Externenprüfung und mögliche Alternativen

Die Externenprüfung kann nur abgelegt werden, wenn eine entsprechende Berufserfahrung in dem jeweiligen Beruf nachgewiesen werden kann. Welche Inhalte dafür relevant sind, ist in der jeweiligen Ausbildungsordnung zu erlesen. Als Regel gilt dabei: Nur diejenigen können die Zulassung zur Prüfung erhalten, die das Eineinhalbfache der Zeit, die für die jeweilige Ausbildung vorgeschrieben ist, als Berufspraxis nachweisen können.

Das heißt: Wenn die Ausbildung eigentlich über drei Jahre ginge, muss mindestens eine berufliche Erfahrung von 4,5 Jahren vorliegen. Allerdings kann die IHK auch von dieser Regelung abweichen, was meist separat beantragt werden muss.

Relevant könnte das Abweichen von der Richtlinie für Studienabbrecher sein, denn sie haben in der Kürze der Zeit ihres Studiums oft schon tiefer gehende Ausbildungsinhalte erfahren. Entsprechende Informationen zu einer möglicherweise kürzeren berufspraktischen Zeit gibt die IHK heraus. Dafür bitte Kontakt mit der regional zuständigen IHK aufnehmen!

Video: Externenzulassung

Die Zulassungsvoraussetzungen im Einzelnen

Bei der Externenprüfung handelt es sich nicht um eine Ausbildung, sondern lediglich um die Prüfung, die eigentlich den Abschluss der Ausbildung darstellen würde. Das bedeutet aber, dass die zu prüfenden Inhalte bekannt sein müssen. Wichtig zu wissen: Es besteht kein Anspruch auf die Zulassung zur Prüfung, die IHK entscheidet für jeden Antragsteller individuell. Um diese Entscheidung zu treffen, brauchen die Verantwortlichen möglichst genaue Informationen über die vorliegende Berufserfahrung.

Diese kann mit den folgenden Unterlagen nachgewiesen werden:

  • Ausbildungszeugnisse
  • Arbeitszeugnisse
  • aktuelle und frühere Arbeitsverträge
  • Referenzen und Zertifikate
  • Bescheinigungen der Agentur für Arbeit
  • Lohnbescheinigung der Arbeitgeber
  • Selbstauskünfte
  • Sozialversicherungsnachweise
  • Gewerbeanmeldungen

Um das Eineinhalbfache der vorgeschriebenen berufspraktischen Zeit zu erhalten, können auch frühere Ausbildungszeiten angerechnet werden. Diese summieren sich zusammen mit Auslandserfahrungen, Weiterbildungen, ehrenamtlichen Tätigkeiten und der eigentlichen Berufstätigkeit recht schnell zu der geforderten Gesamtzeit.

Wichtig für die Zulassung zur Externenprüfung ist aber auch das Gespräch mit der IHK bzw. mit dem dafür zuständigen Bearbeiter. Daher: Unbedingt gut darauf vorbereiten und alle nötigen Unterlagen zu dem Termin mitnehmen, damit ein positiver Eindruck entsteht! Mit diesem kann die Einzelfallentscheidung sicherlich positiv beschieden werden.

Um die Externenprüfung zu bestehen, kommt es auf eine umfassende Vorbereitung an. Dazu gehört zum einen, sich die geforderten Inhalte der jeweiligen Ausbildung anzueignen. ( Lizenzdoku: Shutterstock-Vladimir Borovic )

Um die Externenprüfung zu bestehen, kommt es auf eine umfassende Vorbereitung an. Dazu gehört zum einen, sich die geforderten Inhalte der jeweiligen Ausbildung anzueignen. ( Lizenzdoku: Shutterstock-Vladimir Borovic )

Umfassende Vorbereitung auf die Prüfung

Um die Externenprüfung zu bestehen, kommt es auf eine umfassende Vorbereitung an. Dazu gehört zum einen, sich die geforderten Inhalte der jeweiligen Ausbildung anzueignen. Es kann auch nicht schaden, die eine oder andere Weiterbildung mitzumachen bzw. Lehrinhalte entsprechend passender Weiterbildungen zu lesen. Konkret sind die Prüfungsinhalte auf den Ausbildungsverordnungen der jeweiligen Berufe aufgebaut, allerdings werden diese Inhalte eben nicht wie bei der Ausbildung in der Berufsschule vermittelt, sondern müssen autodidaktisch angeeignet werden.

Wer dazu Kurse belegen möchte, kann sich auch nach einem Kontakt mit der zuständigen IHK um Listen von Bildungseinrichtungen bemühen oder entsprechende Anbieter im Netz suchen. Weiterbildungsanbieter im Internet bieten hier meist noch eine deutlich größerer Unterstützung bei der Vorbereitung auf die Prüfung.

Alternative Lösungen für die berufliche Weiterbildung

Wenn die Externenprüfung nicht gewünscht ist, kann auch eine höhere Berufsausbildung als Alternative infrage kommen. Diese richtet sich an Berufstätige, die bereits einen Berufsabschluss vorweisen können und die den Beruf oder die Branche inzwischen gewechselt haben. Auch sie arbeiten dann als ungelernte Fachkräfte und müssen den Abschluss nachholen.

Dabei ist aber eben kein Ausbildungsabschluss gemeint, sondern die höhere Berufsbildung bietet den Abschluss als Fachwirt oder Meister. Dieser Idee liegt ein mehrstufiges System zur Weiterbildung zugrunde. Wichtig: Die bisherigen Abschlüsse Fachwirt, Fachkaufmann und Meister werden inzwischen in die Bezeichnung „Bachelor Professional“ überführt.

Damit wird erkennbar, dass es sich bei dem Abschluss um einen dem akademischen Titel „Bachelor“ gleichgestellten Berufsabschluss handelt. Darauf aufbauend kann der „Master Professional“ abgelegt werden, dieser Titel ist mit dem des Betriebswirts bzw. des Technischen Betriebswirts vergleichbar.

Auch Quereinsteiger haben hier gute Chancen, zumal die entsprechenden Lehrgänge berufsbegleitend oder in Vollzeit angeboten werden. Die Förderung zum Beispiel über Ausbildungs-BAföG ist möglich. Im Endeffekt wird damit ein zukunftssicherer Abschluss erreicht, der die gleiche Qualifizierung wie ein Hochschulabschluss bietet. Während der Vorbereitung und der anschließenden Prüfung kann die junge Fachkraft weiter arbeiten und erhält damit auch das Gehalt.

Die höhere Berufsbildung kann zudem der Externenprüfung folgen, sodass am Ende eine hochqualifizierte Arbeitskraft steht, die zwar einen längeren Ausbildungsweg hinter sich hat, dafür aber bis zu diesem Zeitpunkt schon jede Menge Berufserfahrung vorweisen kann.

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