Weiterbildung für mehr Geld und bessere Zukunftschancen

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Das Schlagwort des lebenslangen Lernens ist uns allen bekannt. Dennoch verzichten viele Arbeitnehmer auf eine Fortbildung, was sowohl finanziell als auch perspektivisch gesehen ungünstig ist.

Weiterbildung für Aufsteiger?

Häufig wird davon ausgegangen, dass diejenigen, die eine Weiterbildung anstreben, in ihrem Job vorankommen wollen. Sie möchten eine Beförderung erhalten, wollen vielleicht sogar den Chefposten einnehmen. Studien zufolge sind die typischen Teilnehmer für eine Weiterbildung jung, meist männlich und sehr ehrgeizig.

Dennoch ist die Fortbildung für alle wichtig und sollte nicht nur Karrierewilligen vorbehalten bleiben. Die Bandbreite an möglichen Weiterbildungsmaßnahmen ist zudem sehr groß, sodass jeder etwas finden dürfte, das seinen individuellen Interessen entspricht und sich auf den eigenen Job bzw. auf die Zukunft positiv auswirken dürfte.

Jüngere Arbeitnehmer setzen häufig auf die sogenannte Anpassungsfortbildung, mit deren Hilfe sie sich an neue Rahmenbedingungen in ihrem Job anpassen.

Doch nicht nur die Anpassung an den aktuellen Job kann als Vorteil der Weiterbildung gesehen werden, sondern auch die folgenden Punkte sollten bei der Entscheidung für eine Fortbildung mit hineinspielen:

  • Weiterbildung sorgt für eine größere Sicherheit des aktuellen Arbeitsplatzes.
  • Sie kann neue Fachgebiete erschließen bzw. vertiefend in einer Fachrichtung verbleiben und aus einem Schüler einen Meister machen.
  • Weiterbildung sorgt für die persönliche Entwicklung und trägt zu mehr Selbstbewusstsein und Selbstvertrauen bei.
  • Sie sorgt für Freude am Berufsalltag, da mit neuem Wissen auch andere Herausforderungen gemeistert werden können.
  • Weiterbildung steigert den Wert des Arbeitnehmers auf dem Arbeitsmarkt.
  • Über die Weiterbildung finden Menschen, die längere Zeit aus dem Beruf ausgeschieden waren (durch Elternzeit oder Arbeitslosigkeit) neue Jobperspektiven.

Nicht zuletzt eröffnet eine Weiterbildung dem Arbeitnehmer ganz neue Möglichkeiten, wenn es im nächsten Mitarbeitergespräch um das Gehalt geht.

Weiterbildung sorgt für eine größere Sicherheit des aktuellen Arbeitsplatzes. (#01)

Weiterbildung sorgt für eine größere Sicherheit des aktuellen Arbeitsplatzes. (#01)

Mehr Geld dank Weiterbildung

Das Zentrum für europäische Wirtschaftsforschung hat eine Studie durchgeführt, deren Ergebnis war, dass sich Weiterbildung in barer Münze auszahlen lässt. Beschäftigte können von einer Steigerung des Einkommens von etwa sechs Prozent ausgehen, wenn sie sich neue Fachkenntnisse in ihrem Job erworben haben. Andere Studien kommen zu einem ähnlichen Ergebnis, allerdings schwanken die Prozente zwischen zwei und acht.

Im Rahmen des Deutschen Industrie- und Handelskammertags wurden Teilnehmer befragt, die an verschiedenen Weiterbildungsprüfungen teilgenommen hatten. Von ihnen sagten zwei Drittel aus, dass sich nach der Prüfung eine höhere Position im Unternehmen besetzen konnten und damit auch ein höherer Verdienst einherging. Das führt zu dem Schluss, dass Arbeitnehmer, die sich weiterbilden, eine bessere Verhandlungsposition haben und mit dem Chef anders über eine Gehaltserhöhung diskutieren können.

Sie haben festgestellt, dass Sie keine Fortschritte in beruflicher Hinsicht machen? (#04)

Sie haben festgestellt, dass Sie keine Fortschritte in beruflicher Hinsicht machen? (#04)

Wann ist die Zeit für eine Weiterbildung gekommen?

Sie müssen zum einen natürlich die Frage klären, wie die Weiterbildung zu finanzieren ist. Stehen der Fortbildung keine finanziellen Hindernisse entgegen, sollten Sie wissen, wann es an der Zeit ist, die Weiterbildung anzustreben. Fakt ist, dass sich derjenigen, der sich nicht mehr wohl in seinem Job fühlt, um eine Weiterbildung bemühen sollte.

Die folgenden Punkte sprechen dafür, dass es an der Zeit ist, sich neues Wissen anzueignen:

  • Wenig Selbstvertrauen
    Wenn Sie das Gefühl haben, dass andere mehr wissen als Sie und sich ständig mit den Kollegen vergleichen, sollten Sie über eine Weiterbildung nachdenken. Das gilt auch dann, wenn Sie bereits Angst vor Meetings haben, weil Sie meinen, sich dort zu blamieren.
  • Luft nach oben
    Sie haben festgestellt, dass Sie keine Fortschritte in beruflicher Hinsicht machen? Zeigen Sie Ihren Vorgesetzten, dass Sie noch Potenzial haben und kündigen Sie die Teilnahme an einer Weiterbildung an. Perspektivisch gesehen bietet sich das an, wenn in absehbarer Zeit neue (für Sie interessante) Stellen zu besetzen sind.
  • Langeweile im Job
    Sicher kommen wir alle irgendwann an einen Punkt, wo der Job langweilig ist. Doch wird die Langeweile zum Dauerzustand, sollten Sie sich um eine Weiterbildung bemühen. Es muss nicht immer der komplette Neustart in einem anderen Job sein, auch der bisherige kann wieder spannend werden, wenn Sie aufgrund neuen Fachwissens andere Aufgaben zu bewältigen haben.
  • Praxis kontra Qualifikation
    Viele Arbeitnehmer bieten eine Unmenge an Praxiserfahrung, können diese jedoch nicht mit einer Qualifikation nachweisen. Die Folge: Konkurrenten, die auf dem Papier besser ausgebildet sind, können Sie ausstechen. Eignen Sie sich weiteres Wissen über Fortbildungen an und holen Sie sich die benötigten Qualifikationen. Auch eine Weiterbildung im Ausland kann sinnvoll sein, wenn Sie dort ein besonderes Fachwissen erfahren oder Ihre sprachliche Kompetenz verbessern.
Sicher kommen wir alle irgendwann an einen Punkt, wo der Job langweilig ist. Doch wird die Langeweile zum Dauerzustand, sollten Sie sich um eine Weiterbildung bemühen. (#02)

Sicher kommen wir alle irgendwann an einen Punkt, wo der Job langweilig ist. Doch wird die Langeweile zum Dauerzustand, sollten Sie sich um eine Weiterbildung bemühen. (#02)

Möglichkeiten zur Weiterbildung

Als Arbeitnehmer genießen Sie viele Vorteile durch eine qualifizierte Weiterbildung. Doch das gilt auch für Arbeitgeber, denn sie binden gut ausgebildete Mitarbeiter an ihr Unternehmen und sichern sich damit die Fachkompetenz. Möglichkeiten zur beruflichen Weiterbildung gibt es viele, unter anderem bei den Industrie- und Handelskammern. Diese bieten sich vor allem dann für Weiterbildungen an, wenn der erste Beruf bereits auf einer Ausbildung mit IHK-Abschluss beruht. Die Lehrgänge finden berufsbegleitend statt und stören damit den Arbeitsablauf im Unternehmen nicht.

Eine andere Möglichkeit sind Fernhochschulen. Diese bieten ein umfassendes Programm für die Aus- und Weiterbildung, allerdings sind die Kosten oft sehr hoch. Arbeitnehmer tun daher gut daran, den Arbeitgeber um Unterstützung zu bitten. Meist wird dafür allerdings eine vertragliche Vereinbarung nötig, in der Sie sich im Gegenzug für die finanzielle Beteiligung für eine gewisse Zeit ans Unternehmen binden.

Die Abschlüsse einer Fernhochschule sind hoch angesehen, zumal den Teilnehmern durchaus ein hohes Maß an Disziplin und Arbeitsbereitschaft unterstellt wird. Das Studium findet berufsbegleitend statt und erfordert damit viel Zeit (die eigentlich Freizeit nach der Arbeit wäre), Selbstorganisation und der den Willen zum Erfolg. Eine Alternative sind die virtuellen Universitäten, die etwa 80 Prozent der Lehrveranstaltungen im Fernseminar und als Online-Tutorium anbieten. Die übrigen 20 Prozent finden als Präsenztermine an der Hochschule statt.

Gerade der Onlinebereich spielt eine zunehmend große Rolle bei den Weiterbildungen und ist aus der Bildungslandschaft für Erwachsene nicht mehr wegzudenken.

Video: Was bringt mir die PERSONALVERTRETUNG? Wofür ist sie da?

Arbeitgeber fördern Mitarbeiter

Als Arbeitgeber sollte es Ihr Ziel sein, gut ausgebildete Mitarbeiter zu beschäftigen, die einen Mehrwert für Ihr Unternehmen bringen. Bieten Sie beispielsweise interne Fortbildungen an, die sich besonders dann gut eignen, wenn es um die Besetzung einer spezifischen Stelle geht, für die ganz besondere Fachkenntnisse gefragt sind.

Generell gilt, dass kein Arbeitgeber dazu verpflichtet ist, die Weiterbildung seiner Mitarbeiter zu organisieren, davon gibt es aber Ausnahmen. In einigen Bundesländern müssen Arbeitgeber ihren Angestellten bis zu fünf Tage im Jahr (bezahlt) freigeben, damit sie sich Weiterbildungsmaßnahmen widmen können.

Arbeitgeber sollten die Fortbildungen der Mitarbeiter nach Möglichkeit finanziell in gewissem Rahmen unterstützen und damit die Betreffenden an sich binden. Der Grund: Ein Mitarbeiter, der sich geschätzt und unterstützt fühlt, wird sich motivierter zeigen und einen größeren Leistungswillen präsentieren. Dabei müssen Sie die Kosten für die Weiterbildung nicht komplett übernehmen, es reicht, wenn Sie sich daran beteiligen. Oder eine Art Darlehen gewähren, das in den kommenden Monaten wieder zurückgezahlt wird.

Für Arbeitnehmer und Arbeitgeber gut zu wissen: Teilweise wird eine Rückzahlungsklausel vereinbart. Diese soll verhindern, dass der Mitarbeiter die Weiterbildung einfach abbricht, die der Arbeitgeber bezahlt oder dass der Angestellte kündigt und sein neues Fachwissen der Konkurrenz zugutekommt. Macht er das dennoch, muss er dem Arbeitgeber die Kosten erstatten.

Als Arbeitgeber sollte es Ihr Ziel sein, gut ausgebildete Mitarbeiter zu beschäftigen, die einen Mehrwert für Ihr Unternehmen bringen. (#03)

Als Arbeitgeber sollte es Ihr Ziel sein, gut ausgebildete Mitarbeiter zu beschäftigen, die einen Mehrwert für Ihr Unternehmen bringen. (#03)

Gültig ist eine solche Klausel aber nur unter den folgenden Bedingungen:

  • Die Vereinbarung wurde bereits vor der Weiterbildungsmaßnahme festgeschrieben und vertraglich geregelt.
  • Die Weiterbildungsmaßnahme vermittelt nicht nur Wissen, welches für das bisherige Unternehmen wichtig ist, sondern sie bietet dem Arbeitnehmer generell bessere Chancen auf dem Arbeitsmarkt.
  • Wird eine Bindung an das Unternehmen im Gegenzug für die Unterstützung bei der Finanzierung vereinbart, muss die vereinbarte Zeit angemessen sein. Eine Weiterbildung, die auf ein bis zwei Jahre angedacht ist, sollte eine Bindungszeit von maximal fünf Jahren nicht überschreiten.
  • Die Kosten, die im Rahmen der Rückzahlungsklausel verlangt werden, dürfen nicht höher sein als die tatsächlich angefallenen Kosten. Außerdem müssen sie sich verringern, je länger der Mitarbeiter im Unternehmen verbleibt.
  • Die Klausel darf nur für ordentliche Kündigungen vereinbart werden, die durch den Arbeitnehmer ausgesprochen werden. Außerordentliche Kündigungen bleiben davon unberührt.

Bildnachweis:©Shutterstock-Titelbild: Alissa Kumarova -#01: Cressida studio -#02: fizkes -#03: fizkes -#04: Dmytro Zinkevych

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