Kündigungsschreiben Arbeitnehmer: Arbeitsvertrag richtig kündigen (mit Muster)

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Gründe für eine Kündigung durch den Arbeitnehmer kann es verschiedene geben. Vielleicht hat sich in einem anderen Unternehmen ein besser bezahlter Job geboten, vielleicht fühlt sich der Arbeitnehmer auf der jetzigen Stelle nicht ausreichend gefordert und gefördert, vielleicht stimmt auch das Arbeitsklima nicht. Aus welchem Grund auch immer Sie die Kündigung schreiben – es gibt verschiedene Dinge bei der Formulierung zu berücksichtigen. Daher empfiehlt es sich, auf eine Vorlage oder ein Muster zurückzugreifen.

Vorlage und Muster nutzen: Inhalte für ein Kündigungsschreiben

Jeder weiß inzwischen, was in einer Bewerbung stehen muss. Doch im Gegensatz zu dieser muss im Kündigungsschreiben nicht auf die eigenen Beweggründe eingegangen werden. Viel wichtiger ist, dass die Aussage in der Kündigung eindeutig ist und keine Zweifel an der Absicht aufkommen lässt. Konkrete Aussagen sind gefordert, schwammige Inhalte nicht gewünscht. Verwenden Sie nicht den Konjunktiv, denn der Arbeitgeber soll sofort wissen, was Sache ist.

Das heißt, Sie schreiben nicht, dass Sie den Arbeitsvertrag kündigen würden, sondern dass Sie genau dies tun.

„Ich kündige!“

So und nicht anders muss die Aussage sein, wenn Sie die Kündigung schreiben.

Eine Begründung für die Kündigung müssen Sie auch später nicht geben, selbst dann nicht, wenn Sie konkret danach gefragt werden. Sie sollten wissen, dass Ihr (bald ehemaliger) Chef nur selten daran interessiert ist, zu erfahren, was er denn falsch gemacht hat oder was im Unternehmen allgemein nicht richtig läuft.

Viel interessanter ist für ihn, was Sie denn erzählen könnten, wenn Sie von anderen nach dem Grund für die Kündigung gefragt werden. Kommt es also zu einem Gespräch, in dem es um Ihre Beweggründe geht, so nennen Sie hier keine Gründe.

Es war natürlich alles in Ordnung, der neue Job ist nur interessanter oder bietet größere Herausforderungen. Sie bekommen nun ein Gegenangebot? Lehnen Sie es ab! Denn für das Unternehmen gelten Sie nun als nicht loyal, weil Sie ja wechseln wollten. Außerdem dürfte Ihre Stelle bei den nächsten Stellenstreichungen als erste dran sein – dann haben Sie aber womöglich keinen besseren Job in der Hinterhand.

Kündigungsschreiben Arbeitsvertrag: Wichtige Vorbereitungen

Ehe Sie das Kündigungsschreiben an Ihren Chef überreichen, sollten Sie einige wichtige Vorbereitungen treffen.

Vor allem betreffen diese Vorbereitungen Ihren Arbeitsplatz:

  • bringen Sie persönliche Gegenstände nach Hause
  • sichern Sie wichtige Daten auf dem Computer
  • löschen Sie Browserverläufe
  • Bilder und Videos haben nun erst recht nichts mehr auf dem Firmenrechner zu suchen
  • private E-Mails auf dem Firmenaccount sollten Sie ebenfalls löschen.Kurzum: Entfernen Sie alles, was für Sie wichtig ist und was auf irgendeine Art und Weise gegen Sie verwendet werden könnte. Denken Sie dabei auch an private Texte, die Sie vielleicht in einem separaten Ordner gespeichert haben.
  • Wichtig: Nehmen Sie nichts mit nach Hause, was Ihnen nicht gehört. Sei es Büromaterial oder seien es gar firmeninterne Daten oder ähnliche Dinge. Das gilt als Diebstahl, der laut Arbeitsrecht bis vor das Gericht gehen kann.
  • Sammeln Sie aber Daten, die Ihre eigene Position stärken. Wenn Sie zum Beispiel gehen möchten, weil der Chef Ihnen gedroht hat oder weil Sie durch Mitarbeiter gemobbt werden, heben Sie die entsprechenden E-Mails oder andere Datensätze auf. Legen Sie dafür am besten einen separaten Ordner an. Sammeln Sie dort alles, was bei einem Arbeitsrechtsstreit relevant sein kann und bringen Sie diesen Ordner nach Hause bzw. nehmen Sie ihn nach jedem Arbeitstag wieder mit.
  • Klar dürfte sein, dass Sie Geschäftsgeheimnisse oder firmeninterne Daten nicht mitnehmen. Erklären Sie von Anfang an, dass Sie diese nicht verwenden werden und grenzen Sie sich nach Abgabe der Arbeitskündigung gegebenenfalls selbst aus. So kann niemand etwas gegen Sie verwenden, weil klar ist, dass Sie nichts wissen können.

Beweisen Sie Stil

Nach der Abgabe der Arbeitskündigung beginnt die laut Arbeitsrecht gültige Kündigungsfrist. Diese kann einen Monat betragen, bei einem Geschäftsführer aber durchaus ein halbes Jahr oder länger. Meist richtet sich diese Frist nach der Dauer der Beschäftigung und natürlich nach der Art des Jobs, den Sie für dieses Unternehmen ausgeübt haben.

TIPP: Egal, wie schlecht sich die Kollegen benehmen oder wie mies sich der Chef nun zeigt – zeigen Sie Stil!

Werden Sie nicht verbal ausfällig, nicht handgreiflich und reden Sie nicht schlecht über das Unternehmen oder über die Abteilung. Eine persönliche Rechnung begleichen zu wollen ist zwar verständlich, bringt jedoch keinerlei Vorteile.

Die kurzzeitige Befriedigung der inneren Rachegelüste währt meist nicht lange und Sie werden sich schlecht fühlen. Lassen Sie es darauf nicht ankommen und bleiben Sie immer professionell und souverän. Sollte sich das Arbeitsklima nach der Kündigung so weit verschlechtern, dass ein normaler Umgang nicht mehr möglich ist, gehen Sie zur Not zum Arzt. Eine Krankschreibung mag nicht unbedingt die beste Lösung sein, ist jedoch oft nervenschonender und langfristig besser für Ihre Gesundheit.

TIPP: Überreichen Sie das Kündigungsschreiben persönlich!

Das Senden per Post mag zwar momentan einfacher erscheinen, doch kann den Nachteil bieten, dass ein Chef behauptet, den Kündigungsbrief nie bekommen zu haben.

Infografik: Kündigungsfristen nach Beschäftigungsdauer und Dienstalter

Infografik: Kündigungsfristen nach Beschäftigungsdauer und Dienstalter

Warum überhaupt kündigen?

In fast jedem Job gibt es Momente, in denen man am liebsten alles hinwerfen möchte.

Doch meist handelt es sich um vorübergehende Schwierigkeiten:

  • ein Projekt, das keinen Spaß macht
  • zu großer Zeitdruck
  • ein schlecht gelaunter Chef.

Gute und schlechte Arbeitstage gibt es immer und in jedem Job! Doch irgendwann stellt sich die Sachlage vielleicht derart dar, dass es keine andere Lösung mehr gibt als den Wechsel.

TIPP:Die Entscheidung für die Kündigung nicht überstürzt treffen.

Der Arbeitsvertrag ist schnell gekündigt: Was, wenn sich das im Nachhinein als Fehler herausstellt?

Wichtig ist, dass das Kündigungsschreiben nie aus einer schlechten Laune heraus geschrieben wird. Verfasst ist es schnell, die Unterschrift ist auch leicht darunter gesetzt. Nur noch die Abgabe – und aus. Denken Sie, bevor Sie das Kündigungsschreiben abgeben, über die Konsequenzen nach!

Einen Kündigungsbrief verfassen können Sie jederzeit – nur mit der Abgabe sollten Sie vorsichtig sein. Wenn Sie also ernsthaft darüber nachdenken, Ihrem Chef ein Kündigungsschreiben zu überreichen, sollten Sie dieses nicht direkt nach der Formulierung abgeben.

Mögliche vernünftige Kündigungsgründe

Aber was können denn nun Gründe für eine Kündigung sein?

  1. Mobbing durch Kollegen oder durch den Chef
  2. ein zu hohes Arbeitspensum
  3. zu wenig Förderung und Forderung im Job
  4. keine Karriereperspektiven
  5. keine Gehaltserhöhungen möglich
  6. berufliche Existenzängste durch einen unsicheren Job
  7. Geringschätzung Ihrer Arbeit
  8. Vetternwirtschaft

Keine sinnvollen Kündigungsgründe

  • Frust wegen eines Projekts
  • Kritik durch den Chef oder ein Fehler Ihrerseits, den das Unternehmen nun ausbaden muss. Entwickeln sich hieraus allerdings chronische Sachen, sieht es wieder anders aus und die Kündigung kann durchaus sinnvoll sein.
Infografik: die Top 11 Kündigungsgründe in Deutschland

Infografik: die Top 11 Kündigungsgründe in Deutschland

Kündigungsschreiben Arbeitsvertrag: Weitere Aspekte

Wenn Sie für sich beschlossen haben, dass eine Kündigung der einzige Weg aus der Krise für Sie ist, so sollten Sie sich vorbereiten. Neben der bereits erwähnten Sicherstellung persönlicher Daten und Gegenstände geht es hier vor allem darum, sich über die Kündigungsfrist zu informieren, denn darauf baut die weitere Planung auf. Idealerweise werden Sie erst dann den Arbeitsvertrag kündigen, wenn Sie bereits eine neue Stelle in Aussicht haben. So wechseln Sie von einem festen Job in den nächsten und müssen weder Arbeitslosengeld beziehen noch ergibt sich eine Lücke in Ihrem Lebenslauf.

In der Regel nimmt ein Vorgesetzter die Kündigung nicht einfach nur an, sondern möchte einen Gesprächstermin mit Ihnen vereinbaren. Dann sollten Sie natürlich darauf eingehen und sich auf diesen Termin vorbereiten. Der Chef wird Sie nach den Gründen für das Kündigungsschreiben fragen und Ihnen vielleicht sogar Vorwürfe machen. Gehen Sie solche Szenarien gedanklich durch und lassen Sie sich später auf keinen Fall provozieren. Sagen Sie Ihrem Chef dann auch nicht, dass Sie unglücklich waren oder was Sie konkret gestört hat.

Zu den Vorbereitungen der Arbeitnehmerkündigung zählt auch, dass Sie sich Rückhalt bei der Familie und bei Freunden suchen. Wenn der Jobwechsel finanzielle oder zeitliche Konsequenzen für Sie hat, muss das Umfeld diese mittragen. Auch eine gewisse moralische Unterstützung für die Kündigung ist sinnvoll und sollte durchaus in Anspruch genommen werden.

Der letzte Punkt auf der Liste der Vorbereitungen gilt der Dokumentation: Sammeln Sie alle Unterlagen, die bei einem Rechtsstreit für Sie relevant sein könnten. Dazu zählen auch das Kündigungsschreiben selbst und niedergeschriebene (negative) Aussagen vom Vorgesetzten oder von Kollegen. Sollten dies mündliche Aussagen gewesen sein, so dürfen die Namen der Zeugen nicht fehlen, die dabei waren und die natürlich auf Ihrer Seite stehen sollten.

Wie bei der Bewerbung: Die Formulierung macht’s

Im Bewerbungsschreiben haben Sie größten Wert darauf gelegt, dass der Empfänger des Schreibens merkt, dass Sie perfekt für die Stelle geeignet sind. Sie haben sich selbst positiv beschrieben und wollten nett und höflich erscheinen. Für das Kündigungsschreiben gilt aber ebenso, dass Sie höflich sein sollten. Selbst dann, wenn Sie etwas unheimlich geärgert hat, sollten Sie daran denken, dass Sie keine Brücken abreißen. Wer weiß, ob Sie noch einmal zu Ihrem – dann ehemaligen – Chef Kontakt bekommen? Außerdem sollten Sie sich auch selbst noch in die Augen sehen können, wenn Sie Ihren Anstellungsvertrag kündigen.

Informieren Sie Ihren Vorgesetzten zuerst über Ihr Vorhaben – er sollte die Neuigkeiten nicht durch den firmeninternen Klatsch und Tratsch erfahren. Einst hatte er das Vertrauen in Sie und hat Sie eingestellt, geben Sie dieses Vertrauen nun zurück und weihen Sie ihn zuerst ein. Die Kollegen erfahren dann noch früh genug, dass Sie gehen werden.

Nehmen Sie sich die Zeit und bringen Sie Projekte zu Ende. Ist das nicht möglich, sollte ein Nachfolger hinreichend eingearbeitet werden können. Auch wenn jeder im Unternehmen ersetzbar ist, so reißt er doch meist erst einmal eine Lücke, die wieder geschlossen werden muss.

Je nach Art der Anstellung kann es sinnvoll sein, sich drei bis vier Monate nach Ausscheiden aus dem Unternehmen nach dem Stand der Dinge zu erkundigen. Das gilt vor allem für diejenigen, die eine Führungsposition bekleidet haben. Wenn Sie bei der Formulierung unsicher sind, setzen Sie auf ein Muster oder einen Vordruck und ergänzen Sie die Angaben dort.

Kündigung, Fristen und Co.: Was sagt das Arbeitsrecht?

Arbeitsrechtlich gesehen müssen einige Dinge berücksichtigt werden, wenn Sie als Arbeitnehmer eine Kündigung aussprechen. Zum einen geht es um die fristlose Kündigung, die nur unter bestimmten Voraussetzungen möglich ist.

Es muss zwingend ein wichtiger Grund vorliegen: unpünktliche Entgeltzahlungen etwa, Beleidigungen, Mobbing, berufsbedingte Erkrankungen (müssen durch einen Arzt bestätigt werden) oder fehlende Sicherheitsmaßnahmen. Sind solche Dinge vorgekommen, ist eine fristlose Kündigung möglich.

Ebenfalls rechtlich relevant ist der restliche Urlaubsanspruch. Dieser bleibt selbst dann bestehen, wenn Sie Ihre Stelle kündigen. Dabei gelten folgende Regelungen:

  1. Die Kündigung wird am 1. Juli oder später wirksam: Der volle Urlaubsanspruch muss gewährt werden. Das Arbeitsverhältnis muss seit mindestens sechs Monaten bestehen.
  2. Die Kündigung wird vor dem 1. Juli wirksam oder das Arbeitsverhältnis besteht weniger als sechs Monate: Der Urlaubsanspruch wird nur anteilig gewährt.

Den Kündigungsbrief verfassen: Checkliste

Wenn Sie einen Kündigungsbrief verfassen, müssen einige Punkte zwingend enthalten sein, damit die Rechtsgültigkeit des Schreibens besteht. Sinnvoll ist es daher, auf ein Muster oder eine Vorlage zu setzen, in dem die wichtigen Inhalte der Kündigung durch den Arbeitnehmer enthalten sind. Fehler in der Formulierung können dazu führen, dass das Kündigungsschreiben nicht gültig ist. Natürlich ist es immer empfehlenswert, die Musterkündigung nicht vorbehaltlos zu verwenden, sondern hier müssen individuelle Daten natürlich eingetragen werden.

Inhalte für das Kündigungsschreiben: Checkliste

Was soll das Kündigungsschreiben nun enthalten?

  1. Persönliche Daten

    Im Kündigungsschreiben müssen Name und Anschrift enthalten sein, wenn Sie als Arbeitnehmer die Kündigung aussprechen. Wenn Sie eine Personalnummer besitzen, sollten Sie diese ebenfalls aufführen, in größeren Unternehmen kann das Geburtsdatum zusätzliche Sicherheit geben.

  2. Wichtige Daten

    Egal, ob Musterkündigung oder individuell verfasstes Schreiben: Das Datum muss unbedingt auf das Kündigungsschreiben gesetzt werden. Dies ist nötig, damit Sie die Einhaltung der gesetzlichen Kündigungsfrist nachweisen können. Lassen Sie sich bei der Übergabe auch den Empfang des Schreibens mit Datum quittieren.
    In jedem einzelnen Muster und Vordruck unten finden Sie die Hinweise auf die Verwendung auf das Datum.

  3. Betreff

    Verwenden Sie eine Musterkündigung oder einen Vordruck, so ist in dieser Vorlage der Betreff meist bereits enthalten. Hier sollte auf jeden Fall das Wort „Kündigung“ zu finden sein, damit bestehen weder rechtliche noch inhaltliche Zweifel an dem Kündigungsschreiben.

  4. Persönliche Anrede

    Auch dann, wenn Sie Ihren Chef sprichwörtlich auf den Mond schießen könnten, sollten Sie ihn im Kündigungsschreiben mit Namen ansprechen. Können Sie sich dazu gar nicht überwinden, geht auch ein „Sehr geehrte Damen und Herren“. Dies allerdings nur, wenn es mehrere Mitarbeiter im Unternehmen gibt und auch eine Personalabteilung vorhanden ist.

  5. Handschriftliche Unterschrift

    Ein Kündigungsschreiben muss immer vom Arbeitnehmer persönlich unterzeichnet werden. Das gilt auch dann, wenn Sie eine Musterkündigung oder einen Vordruck verwenden. Schließlich soll auch solch ein Muster rechtlich bindend sein.

Drei Muster und Vordrucke für ein Kündigungsschreiben vom Arbeitnehmer

Wir haben drei Varianten als Musterkündigung vorbereitet. Wer möchte, kann die für sich passende Form der Kündigung aus den drei Vorlagen auswählen und für sich benutzen. Einfach die persönlichen Daten eintragen. Die drei Kündigungsbrief-Vorlagen können Sie hier kostenlos downloaden.

Musterkündigung: Vorlage 1 – Das Kündigungsschreiben kurz und knapp

Das folgende Beispiel zeigt einen Kündigungsbrief als Vordruck, der eine kurze und knappe Formulierung enthält:

Muster für das Kündigungsschreiben: Vorlage 2 – Ausführlichere Kündigung

Die erstgenannte Vorlage ist eine sehr kurze und knappe Kündigung und wirkt schon fast unfreundlich. Wer nicht im Guten aus dem Unternehmen scheidet, mag damit kein Problem haben. Für alle anderen gilt, dass sie vielleicht diesen etwas ausführlicheren Vordruck verwenden möchten:

Vordruck für ein Kündigungsschreiben: Vorlage 3 – Besonders ausführliche Kündigung

Wenn Sie als Arbeitnehmer nach einem Muster für ein Kündigungsschreiben suchen und dieses so freundlich wie möglich ausstellen möchten, ist vielleicht die folgende Formulierung für Sie passend:

Dieses Muster ist natürlich sehr ausführlich und überaus freundlich, sollte daher nur gewählt werden, wenn es wirklich keinerlei Differenzen im Unternehmen gab. Andernfalls kann eine Kündigung, die in dieser Art vom Arbeitnehmer ausgesprochen wird, auch schnell als Ironie und Verhöhnung verstanden werden, was die Sympathie vonseiten des Vorgesetzten nicht unbedingt erhöhen dürfte.
Natürlich können Sie jeden Vordruck individuell anpassen und Sätze ergänzen, die jeweilige Vorlage soll nur eine Hilfestellung geben.

Arbeitnehmerkündigung: Zusammenfassung

Wenn Sie als Arbeitnehmer ein Kündigungsschreiben verfassen möchten, sollten Sie die folgenden Dinge noch einmal durchgehen. Diese Checkliste ist nur ein Anhaltspunkt und kann durch individuelle Aspekte ergänzt werden.

Arbeitsschritt

Erledigt

1. Neuen Job suchen (dieser Schritt kann auch parallel zu den übrigen Schritten erfolgen) [ __ ]
2. Daten und persönliche Gegenstände sichern [ __ ]
3. Sicherstellung von Beweisen für Rechtsstreit (bei Kündigung durch Mobbing etc.) [ __ ]
4. Rückhalt im Bekanntenkreis suchen [ __ ]
5. Formulierung des Kündigungsschreibens (evtl. Vordruck verwenden) [ __ ]
6. Persönliche Übergabe des Schreibens an den Vorgesetzten [ __ ]
7. Information an den Kollegenkreis [ __ ]
8. Beendigung einzelner Projekte [ __ ]

 

Für die Formulierung des Kündigungsschreibens kann eines der oben genannten Muster verwendet werden. Doch egal, welche Vorlage genutzt wird, die jeweiligen Arbeitsschritte müssen in der richtigen Reihenfolge erfolgen, außerdem sollte das fertig formulierte Schreiben immer noch einige Tage liegen gelassen werden.

Eine Kündigung darf nie im Affekt ausgesprochen werden – bei nüchterner Betrachtung der Sachlage ist diese vielleicht gar nicht gerechtfertigt. Außerdem wird hier oft eine Formulierung gewählt, die nicht unbedingt in einem Vordruck zu finden ist und die auch nicht unbedingt Rechtsgültigkeit hat.

PS. Mein Kollege Klaus Müller-Stern hat hier schon einmal sehr gute Tipps rund um das Kündigungsschreiben gegeben.


Bildnachweis: © Fotolia – cirquedesprit

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