Elternzeit beantragen: der perfekte Weg zu Ihrer wichtigsten Auszeit

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Wer die Elternzeit beantragen möchte, sieht sich meist einigen Unsicherheiten und bürokratischen Hürden gegenüber. Wann stellt man den Antrag? Wie lange kann die Babypause eigentlich dauern? Wie viel Elterngeld kann ich erwarten? Und welche Unterlagen muss ich einreichen? Wir erklären Ihnen, wie Sie die Familienpause beantragen können, was Ihnen zusteht und was Sie im Umgang mit Ihrem Arbeitgeber beachten sollten.

Bevor wir im Einzelnen den Vorgang des Antrags erklären, sollten Sie genau wissen, was die Elternzeit ausmacht und was Ihnen zusteht:

Karriere und Familie: Elternzeit hilft beim Vereinbaren

Leider ist es noch immer für viele Eltern (vor allem für Mütter) sehr schwierig, die eigene Karriere mit dem Versorgen von Kindern gut zu vereinbaren. Die Elternzeit wurde eingeführt, um Ihnen ein großes Stück Sicherheit zu bieten: Sie müssen nicht befürchten, dass Sie nach einer Erziehungspause ohne Job dastehen, sondern haben Anspruch auf eine unbezahlte Auszeit vom Job.

Nach dieser Zeit können Sie zu Ihrem Arbeitgeber zurückkehren, wenn auch nicht immer genau zu Ihrer bisherigen Stelle. Für einen gewissen finanziellen Ausgleich sorgt das Elterngeld, das Sie für maximal 14 Monate beantragen können, seit dem Start von „Elterngeld Plus“ sogar noch länger.

Generell gilt:

  • Sie haben Anspruch auf Elternzeit, die pro Kind bis zu drei Jahre lang dauern kann. Nach Ablauf der festgelegten Zeit haben Sie Anspruch auf die Rückkehr in Ihre Firma, und zwar zu Ihrer ursprünglichen Arbeitszeit.
  • Sie dürfen auch während der Babypause arbeiten, und zwar bis zu 30 Stunden pro Woche. Wenn Sie in einem Betrieb mit mehr als 15 Beschäftigten arbeiten, steht Ihnen eine Teilzeitstelle sogar zu, wenn keine dringenden betrieblichen Belange dagegensprechen.
  • Für die ersten beiden Jahre müssen Sie sich festlegen, wenn Sie die Familien-Auszeit beantragen. Eine Änderung im Nachhinein ist nur noch mit der Zustimmung des Arbeitgebers möglich.
  • Die Babypause können Sie in jedem Arbeitsverhältnis beantragen, unabhängig davon, ob der Vertrag befristet oder unbefristet ist, ob Sie in Vollzeit, in Teilzeit oder geringfügig beschäftigt sind.

Auch Hausfrauen und Selbstständige können Elterngeld beantragen, sie nehmen aber keine offizielle Elternzeit. Schließlich gibt es bei ihnen keine Firma, in der sie Rechte geltend machen könnten.

Der Arbeitgeber kann rechtzeitiger Beantragung Ihrer Babypause nicht widersprechen

Tipp: Beschäftigen Sie sich schon während der Schwangerschaft frühzeitig mit der Frage, wer wie lange Elternzeit nehmen möchte.

Die Möglichkeiten hierzu sind vielfältig:

  1. Wie lange dauert die Elternzeit?

    Die Zeiten, in denen ganz selbstverständlich die Mutter auf ihre Karriere verzichtete und zu Hause Kind und Haushalt versorgte, sind zum Glück vorbei. Die Elternzeit und das Elterngeld können flexibel geplant werden, sodass Sie einzeln oder gemeinsam, wechselweise oder gleichzeitig arbeiten oder die Sorgearbeit beim Kind übernehmen können:

    • Die Elternzeit beginnt grundsätzlich mit der Geburt des Kindes (also nicht für den ganzen Monat) und kann bis zu seinem dritten Geburtstag dauern. Die Mutterschutzfrist wird zusätzlich angerechnet.
    • Bis zu 24 Elternzeit-Monate können auch später genommen werden, nämlich zwischen dem dritten und dem achten Geburtstag des Kindes.
    • Generell können beide Elternteile die Elternzeit nutzen. Theoretisch könnten also Mutter und Vater gemeinsam bis zum dritten Geburtstag des Kindes zu Hause bleiben. In den meisten Fällen wird die Realität natürlich anders aussehen, schon deshalb, weil Sie nicht für die gesamte Zeit Elterngeld beantragen können.
    • Die Eltern entscheiden selbst, wer für welche Zeiträume arbeitet oder das Kind versorgt. Sie sind in dieser Entscheidung frei und können auch mehrmals abwechseln, beide gleichberechtigt in Teilzeit arbeiten oder in der ersten Zeit gemeinsam zu Hause bleiben. Jeder Elternteil kann seine Elternzeit in bis zu drei Abschnitte aufteilen.

    Wird während der Elternzeit ein weiteres Kind geboren, besteht der Anspruch auf die volle Zeit für jedes Kind. Die Zeiträume, die sich überschneiden, können deshalb angehängt werden.

  2. Wer kann Elternzeit beantragen?

    Wie schon erwähnt, gilt die Elternzeit für alle Eltern in einem Arbeitsverhältnis stehen. Hausfrauen/-männer und Selbstständige können zwar Elterngeld beantragen, brauchen aber keine Elternzeit.

    Weiterhin gilt, dass ein Elternteil nur dann die Familienpause beantragen kann, wenn das Kind bei ihm oder ihr im Haushalt lebt und überwiegend von ihm oder ihr selbst betreut und erzogen wird. Außerdem darf man während der Elternzeit-Phase nicht mehr als 30 Wochenstunden arbeiten. Unter bestimmten Umständen können auch andere Verwandte, zum Beispiel Großeltern oder Onkel und Tanten Elternzeit beantragen.

    Das gilt zum Beispiel dann, wenn die Eltern minderjährig sind oder aufgrund einer Krankheit oder einer Schwerbehinderung nicht für das Kind sorgen können.

  3. Werde ich während der Elternzeit bezahlt?

    Der Arbeitgeber zahlt während der Elternzeit kein Gehalt. Um einen Teil der finanziellen Verluste auszugleichen, können die Eltern aber Elterngeld beantragen. Allerdings gibt es diese Unterstützung nicht während der vollen drei Jahre, sondern nur in den ersten 12 bis 24 Monaten.

    Mit dem „Elterngeld Plus“, das es seit Juni 2015 gibt, können teilzeitberufstätige Eltern auch länger Geld beantragen. Eine Voraussetzung ist generell, dass ein Elternteil durch die Betreuung des Kindes weniger verdient als vorher.

    Diese Differenz wird dann zum Teil ausgeglichen: Die meisten Eltern bekommen zwischen 65 und 67 Prozent ihres Gehaltes (beziehungsweise der Differenz zum Teilzeitjob). Bei Geringverdienern wird aufgestockt, sie können sogar bis zu 100 Prozent ihres Einkommens bekommen. Übrigens: Nimmt nicht nur einer, sondern beide Partner zeitweise die Familien-Auszeit vom Job, gibt es etwas länger Geld.

Elternzeit beantragen: Der richtige Zeitpunkt ist wichtig für den Kündigungsschutz!

Das wichtigste Element der Elternzeit ist der Kündigungsschutz. Eltern sollen sich darauf verlassen können, dass sie nach der Erziehungszeit wieder in ihren Job zurückkehren können. Um sicherzugehen, dass der Kündigungsschutz auch greift, muss jedoch der Antrag genau zum richtigen Zeitpunkt gestellt werden:

Sobald Sie die Elternzeit beantragen, gilt ein absolutes Kündigungsverbot für den Arbeitgeber. Allerdings gibt es hier eine wichtige Einschränkung: Der Kündigungsschutz beginnt frühestens acht Wochen vor Beginn der Elternzeit (beziehungsweise 14 Wochen vorher, wenn die Familienpause zwischen dem dritten und achten Geburtstag des Kindes genommen werden soll). Deshalb sollte der Antrag auch erst pünktlich zu dieser Frist gestellt werden.

Spätestens sieben Wochen vor Beginn (beziehungsweise 13 Wochen vor Beginn zwischen dem dritten und achten Geburtstag) muss der Antrag beim Arbeitgeber gestellt werden. Die Frist zum Beantragen ist also ziemlich kurz. Notieren Sie den Termin deshalb möglichst frühzeitig in Ihrem Kalender!

Achtung, Falle: Hat ein Arbeitnehmer seine Elternzeit in zwei oder drei Abschnitte aufgeteilt und arbeitet dazwischen, dann gilt in dieser Zwischenzeit der Kündigungsschutz nicht. Beachten Sie dies bei Ihrer Planung.

Übrigens: Die Kündigungssperre gilt nur für den Arbeitgeber, nicht für den Arbeitnehmer. Wenn Sie zum Ablauf der Erziehungszeit kündigen wollen, dann müssen Sie dies spätestens drei Monate im Voraus getan haben.

Sollten Sie trotz des Kündigungsverbotes kurz vor oder während der Elternzeit eine Kündigung erhalten, heißt es, schnell zu reagieren: Innerhalb von drei Wochen müssen Sie eine Kündigungsschutzklage erhoben haben, um Ihren Job zu sichern.

Wenige Ausnahmen vom Kündigungsschutz gibt es: Geht zum Beispiel die Firma pleite oder haben Sie sich etwas Schwerwiegendes zuschulden kommen lassen, kann Ihnen trotzdem gekündigt werden.

Tipp zur Fristberechnung: Die Elternzeit beginnt mit dem Tag der Geburt. Natürlich ist dieser im Vorfeld nicht genau bekannt. Die Wochenfristen zur Antragstellung beziehen sich deshalb auf den errechneten Geburtstermin. Da Mütter in den ersten acht Wochen nach der Geburt (bei Mehrlingen und Frühgeburten länger) im Mutterschutz sind, genügt es bei ihnen, eine Woche nach der Geburt den Elternzeit-Antrag zu stellen.

Elternzeit im Lebenslauf: Sieht das nicht komisch aus?

Vor allem Väter haben häufig Bedenken, dass es sich bei künftigen Bewerbungen negativ auswirken könnte, wenn sie im Lebenslauf erwähnen, dass sie eine Zeit lang bei ihrem Kind zu Hause geblieben sind. Deshalb auch hier einige Worte zum Thema Lebenslauf:

Eine wirkliche Wahl haben Sie nicht: Lücken im Lebenslauf machen einen sehr schlechten Eindruck und führen häufig dazu, dass Bewerber nicht eingeladen werden. Und Umschreibungen wirken eher seltsam.

Es gibt aber auch gar keinen Grund, sich für die Elternzeit zu schämen. Zum Glück ist unsere Gesellschaft inzwischen so weit, ganz unterschiedliche Lebens- und Familienkonzepte für möglich und richtig zu halten. Dazu gehört auch, dass Vater und Mutter sich gleichberechtigt um die Kinder und ihre Karriere kümmern können. Möglich, dass ein eher konservativer Arbeitgeber es nicht gerne sieht, wenn Sie Ihre Arbeit für Ihr Kind unterbrochen haben. Aber ganz ehrlich: Wollen Sie für jemanden arbeiten, der Ihre eigenen Werte so wenig teilt?

Deshalb: Erwähnen Sie einfach klar und deutlich, dass und wann Sie Elternzeit genommen haben. Besonders gut kommt es an, wenn Sie nachweisen können, dass Sie in dieser Zeit Fortbildungen besucht oder sich anderweitig weitergebildet haben. Erwähnen Sie natürlich auch diese neu erworbenen Kompetenzen im Lebenslauf, und zwar so, dass der neue Arbeitgeber gleich sieht, dass Sie die Zeit zu Hause gut genutzt haben. So machen Sie einen doppelt guten Eindruck.

Ich möchte Elternzeit beantragen: Wie sage ich es meinem Chef?

Für einen Arbeitgeber ist es mit ziemlichen Umständen verbunden, wenn ein Mitarbeiter ausfällt: Schließlich muss er Sie ziemlich kurzfristig ersetzen, Ihnen aber trotzdem die Stelle freihalten. Die meisten Arbeitgeber freuen sich natürlich dennoch für ihre Mitarbeiter und unterstützen sie nach Kräften. Aber leider gibt es auch andere „Exemplare“.

Diese Punkte sollten Sie im Dialog mit Ihrem Chef beachten:

  1. Einerseits wäre es fair, den Chef möglichst früh zu informieren, dass Sie Elternzeit beantragen werden. Andererseits gefährden Sie dadurch aber Ihren Kündigungsschutz. Dieser gilt erst ab acht Wochen vor Elternzeitbeginn. Würden Sie also zu früh mit Ihrem Chef sprechen, hätte er im schlimmsten Fall die Möglichkeit, Sie noch schnell unter einem Vorwand „loszuwerden“, bevor der Kündigungsschutz greift. Auf der sicheren Seite sind Sie also, wenn Sie wirklich erst im letzten Moment Ihre Pläne ankündigen.
  2. Der Antrag selbst muss schriftlich erfolgen. Trotzdem empfiehlt es sich, um ein Vier-Augen-Gespräch zu bitten, um das Thema zu klären.
  3. Ein Vorgesetzter kann nur in ganz wenigen Fällen die Elternzeit verweigern. Lassen Sie sich deshalb nicht einschüchtern, falls Ihr Chef Ihnen damit droht. Behalten Sie im Hinterkopf: Sie müssen Ihren Vorgesetzten nicht um die Auszeit bitten, sondern ihn nur informieren.
  4. Bereiten Sie sich auf das Gespräch mit Ihrem Chef gut vor: Erwähnen Sie gleich, dass Sie selbstverständlich gerne helfen, Ihre Vertretung einzuarbeiten und machen Sie im Idealfall konkrete Vorschläge hierzu.

Natürlich sollten Sie diese Vorschläge nach dem Gespräch auch in die Tat umsetzen. Versuchen Sie, Ihrem Nachfolger den Start leicht zu machen, indem Sie offene Projekte (oder Zwischenschritte) so weit wie möglich abschließen und Ihre Arbeit gut dokumentieren.

So gelingt der Wiedereinstieg nach der Babypause:

In der ersten Zeit mit dem Baby steht für die meisten Eltern nur ihre Familie im Vordergrund, und das ist auch gut so! Wenn diese Kennenlernphase allerdings geschafft ist und Sie sich an die neuen Tagesabläufe und Strukturen gewöhnt haben, empfiehlt es sich, auch zwischendurch mal an die Arbeit zu denken.

Idealerweise halten Sie während der Elternzeit Kontakt mit Ihren Vorgesetzten und Kollegen, das erleichtert Ihnen später den Wiedereinstieg deutlich. Vielleicht haben Sie auch die Möglichkeit, Fortbildungen zu besuchen oder sich anderweitig weiterzubilden. So bleiben Sie auch gedanklich im Thema und haben es später leichter.

Sehr viele Eltern (vor allem Mütter) wollen nach der Babypause nicht mehr in Vollzeit arbeiten. In den meisten Fällen können Sie Ihre Arbeitszeit reduzieren, allerdings haben Sie kein Anrecht darauf, sie später wieder zu erhöhen.

Elternzeit beantragen: Schritt für Schritt

Um den Antrag auf eine Babypause zu stellen, sollten Sie diese Punkte beachten:

  1. Sprechen Sie frühzeitig mit Ihrem Partner und entscheiden Sie sich, wer wann und wie lange zu Hause bleiben möchte.
  2. Notieren Sie sich die Abgabetermine im Kalender: Der Vater muss spätestens sieben Wochen (und frühestens acht Wochen) vor dem errechneten Geburtstermin die Babypause beantragen, bei der Mutter reicht die Antragstellung eine Woche nach der Geburt.
  3. Der Antrag muss schriftlich erfolgen, und zwar direkt beim Arbeitgeber. Er muss eine verbindliche Entscheidung darüber enthalten, wann und wie lange Sie in den ersten beiden Lebensjahren des Kindes Elternzeit nehmen möchten. Änderungen sind später nur noch mit der Zustimmung des Arbeitgebers möglich. Für das dritte Jahr müssen Sie jetzt noch keine Entscheidung treffen. Beantragen Sie die Babypause deshalb zunächst maximal bis zum zweiten Geburtstag des Kindes, damit Sie für das dritte Lebensjahr flexibel bleiben.
  4. Der Antrag erfolgt formlos, Sie müssen keine speziellen Vordrucke nutzen.
  5. Genaue Zeitangaben im Antrag sind wichtig. Väter sollten allerdings den Ausdruck „ab Geburt“ nutzen. Der tatsächliche Geburtstermin ist schließlich nicht im Vorfeld bekannt.
  6. Wenn Sie während der Elternzeit in Teilzeit arbeiten möchten, sollten Sie dies schon im Antrag vermerken und dann Details mit Ihrem Vorgesetzten besprechen. Falls Sie nur dann Elternzeit nehmen wollen, wenn Sie in dieser Zeit auch eine Teilzeitstelle bekommen, erwähnen Sie diese Bedingung deutlich im Antrag.
  7. Um später belegen zu können, dass Sie die Fristen eingehalten haben, lassen Sie sich den Erhalt des Antrags bestätigen: Senden Sie ihn zum Beispiel als Einschreiben mit Rückschein.
  8. Der Arbeitgeber muss Ihnen die Elternzeit ebenfalls schriftlich bestätigen. Eine Zustimmung von Arbeitgeberseite ist nicht notwendig, Sie haben ein Anrecht auf die Babypause.
  9. Elterngeld beantragen Sie erst nach der Geburt. Vordrucke für den Antrag finden Sie zum Beispiel unter www.familien-wegweiser.de.

Elternzeit beantragen: Hilfreiche Links

Sie wünschen sich noch weitere Informationen? Hier haben wir eine nützliche Linksammlung für Sie zusammengestellt:

  1. www.bmfsfj.de

    Das Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend hat eine umfangreiche Broschüre zusammengestellt, in denen alle wichtigen Fragen zum Elterngeld und zur Elternzeit beantwortet werden. Außerdem finden Sie hier auch die Adressen und Telefonnummern aller deutschen Elterngeldstellen und von Ansprechpartnern, falls es Probleme mit dem Kündigungsschutz geben sollte. Sie finden die Broschüre hier: www.bmfsfj.de

  2. www.elterngeld.nrw.de

    Auch einzelne Landesministerien veröffentlichen einen Fragen- und Antwortkatalog, zum Beispiel das Ministerium für Familie, Kinder, Jugend, Kultur und Sport des Landes Nordrhein-Westfalen: www.vaeter.nrw.de

  3. www.115.de

    In vielen deutschen Regionen gibt es seit einigen Jahren die „Behördennummer“ 115. Unter dieser Telefonnummer können Sie weitere Fragen zum Planen und Beantragen von Elterngeld und -zeit stellen, meist zum Festnetztarif. Allerdings ist die Nummer 115 noch im Modellstadium und daher noch nicht überall erreichbar. Ob Sie sie schon nutzen können, erfahren Sie auf www.115.de.


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