Geldwerter Vorteil: 19 Gründe, warum dies smarter ist als eine Gehaltserhöhung

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Alles wird teurer, nur das Gehalt bleibt gleich. Grund genug, um mit dem Arbeitgeber über mehr Geld zu sprechen. Was viele nicht wissen: Ein geldwerter Vorteil kann gewinnbringender sein als eine Gehaltserhöhung.

Geldwerter Vorteil statt Gehaltserhöhung: Diese 19 Gründe sprechen dafür

Wie kann ein geldwerter Vorteil besser als eine Gehaltserhöhung sein? Ganz einfach, indem dieser Vorteil zusätzlich zum Gehalt gewährt wird und nicht direkt mit diesem beim Finanzamt landet. Arbeitnehmer bekommen damit also einen zusätzlichen Bonus.

Für den Arbeitgeber hat ein geldwerter Vorteil ebenfalls ein großes Plus, denn diese Vergünstigung erfolgt frei von Sozialabgaben und ist von der Lohnsteuer befreit. In der Lohnabrechnung muss ein geldwerter Vorteil daher gar nicht erst auftreten. Dies gilt allerdings nicht für alle Arten, denn einige werden auch pauschal versteuert.

19 Gründe und Regelungen sprechen dafür, einen geldwerten Vorteil statt einer Gehaltserhöhung zu gewähren

  1. Frei von Lohnsteuer und Sozialversicherung

    Arbeitgeber können den geldwerten Vorteil im Jahr 2021 mit bis zu 6.816 Euro im Jahr gewähren, wenn das Geld in eine betriebliche Altersvorsorge für den betreffenden Arbeitnehmer fließt. Bis zu vier Prozent sind zudem frei von Sozialabgaben, das macht für 2021 einen Betrag von 3.408 Euro im Jahr. Die genannten Werte sind nicht fest, sondern sie erhöhen sich Jahr für Jahr. Geringverdiener erhalten bei einer betrieblichen Altersvorsorge sogar steuerliche Zuschüsse, was diese Form der Vorsorge für alle Beteiligten attraktiv werden lässt.

  2. Langfristige Bindung der Arbeitnehmer

    Wer mit seinem Angestellten zufrieden ist, möchte diesen verständlicherweise an das Unternehmen binden. Ein geldwerter Vorteil bietet die Möglichkeit dazu. Der Grund: Wird ein Arbeitgeberdarlehen vergeben, ist der Mitarbeiter in der Regel für die Dauer des Darlehens an die Firma gebunden. Darüber hinaus ergeben sich weitere Vorteile, sofern der Kredit zum marktüblichen Zins vergeben wird.

    Ist das der Fall, fällt für die Beschäftigten keine Lohnsteuer zur Zahlung an, ansonsten gilt der Kredit als Sachbezug und muss versteuert werden. Des Weiteren gilt: Zinsersparnisse bis 2.600 Euro sind frei von Abgaben, was auch gilt, wenn der Zinsvorteil zusammen mit anderen Sachzuwendungen bis maximal 44 Euro im Monat beträgt. Eine Vermögensbeteiligung bzw. eine Kapitalbeteiligung von Mitarbeitern ist bis zur Grenze von 360 Euro im Jahr lohnsteuerfrei.

    Wer mit seinem Angestellten zufrieden ist, möchte diesen verständlicherweise an das Unternehmen binden. ( Foto: Shutterstock-fizkes)

    Wer mit seinem Angestellten zufrieden ist, möchte diesen verständlicherweise an das Unternehmen binden. ( Foto: Shutterstock-fizkes)

  3. Kostenersparnis durch Arbeitskleidung

    Wenn der Arbeitgeber seinen Arbeitnehmern Arbeitskleidung zur Verfügung stellt, brauchen diese dafür kein Geld von ihrem Gehalt zu verwenden. Ein geldwerter Vorteil liegt aber nicht vor, wenn die Kleidung auf die jeweilige Berufstätigkeit zugeschnitten ist oder wenn es sich um eine uniformartige Berufskleidung mit einer Unternehmenskennzeichnung handelt. Die Kleidung wird jedoch ein geldwerter Vorteil, der versteuert werden muss, wenn sie auch privat getragen wird.

  4. Steuerfreie Beihilfen in Notfällen

    Bis zu 600 Euro kann der Arbeitgeber seinem Arbeitnehmer im Jahr steuerfrei als Beihilfe gewähren. In besonderen Notfällen gelten andere Regelungen, denn dann darf der genannte Betrag auch überschritten werden.

    Ein besonderer Notfall liegt unter anderem bei Krankheit oder bei einem Unglücksfall vor. Zur Ausweisung als Notfall werden die Einkommensverhältnisse des Betreffenden sowie sein Familienstand beurteilt.

  5. Fitter und gesünder dank gesundheitsfördernder Maßnahmen

    Als geldwerter Vorteil gelten zudem Maßnahmen, die der Gesundheitsförderung der Arbeitnehmer dienen. Auch davon hat der Empfänger mehr als von einer Gehaltserhöhung, denn er profitiert von internen oder externen Maßnahmen, die ihn gesund halten sollen. Bis zu 600 Euro können dafür seitens des Arbeitgebers im Jahr steuerfrei sowie frei von Sozialabgaben aufgewendet werden.

    Mögliche Maßnahmen, die durchgeführt werden können, beziehen sich auf die Stressbewältigung, auf die gesunde Ernährung am Arbeitsplatz sowie auf die Förderung der Bewegung. Auch externe Maßnahmen sind förderfähig, hierzu gehören zum Beispiel Raucherentwöhnungskurse, Entspannungskurse und Diätangebote. Gewährt der Arbeitgeber mehr als 600 Euro pro Jahr, wird nur der Betrag steuerpflichtig, der diese Grenze übersteigt. Wichtig: Die Maßnahmen müssen von einer Krankenkasse zur Förderung anerkannt sein, ansonsten gelten sie nicht als geldwerter Vorteil und müssen regulär versteuert werden.

  6. Lohnsteuerfreie Dienstwohnungen

    Angesichts einer möglichen Wohnungsknappheit werden sich Arbeitnehmer freuen, wenn sie statt einer Gehaltserhöhung Wohnraum zur Verfügung gestellt bekommen. Dienstwohnungen müssen als geldwerter Vorteil und Sachbezug versteuert werden, doch es gibt erfreuliche Ausnahmen: Wenn der Arbeitgeber wenigstens zwei Drittel der ortsüblichen Miete, jedoch nicht mehr als 25 Euro je Quadratmeter zahlt, ist die Dienstwohnung steuerfrei.

  7. Günstiger zwischen Job und Wohnung pendeln

    Angesichts ständig steigender Preise für Kraftstoff fragen sich viele Arbeitnehmer, wie sie sich demnächst die Fahrt zum Job leisten sollen. Hier kann der Fahrtkostenzuschuss als geldwerter Vorteil helfen.

    Bei Nutzung des eigenen Pkw werden 30 Cent je Kilometer als Zuschuss gewährt. Sozialabgaben sind darauf nicht zu zahlen, wenn eine pauschale Versteuerung des Zuschusses mit 15 Prozent erfolgt. Als nicht zu versteuernde geldwerte Vorteile zählen seit 2019 auch Jobtickets sowie die Zuschüsse, die für Fahrten mit dem ÖPNV gewährt werden. Das Jobticket muss aber zusätzlich zum Gehalt gewährt werden, alternativ ist eine pauschale Versteuerung mit 25 Prozent möglich. In dem Fall macht der Angestellte seine Entfernungspauschale unbeschränkt geltend.

     Fahrtkostenzuschuss als geldwerter Vorteil ( Foto: Shutterstock-maradon 333)

    Fahrtkostenzuschuss als geldwerter Vorteil ( Foto: Shutterstock-maradon 333)

  8. Weniger Steuern dank Firmenwagen

    Wer nicht mit dem privaten Fahrzeug zur Arbeit fahren möchte, profitiert von einem Firmenwagen. Dafür wird seitens des Arbeitgebers ein Auto zur Verfügung gestellt. Im Gegenzug findet eine Gehaltsumwandlung statt. Das heißt, dass der Mitarbeiter auf einen Teil seines Gehalts verzichtet und dafür den geleasten Firmenwagen bekommt. Dieser kann auch privat genutzt werden, allerdings sind die Grenzen für den geldwerten Vorteil zu beachten.

    Wer häufig privat mit dem Dienstwagen unterwegs ist, sollte die Ein-Prozent-Regelung nutzen. Wer privat nur selten dieses Fahrzeug einsetzt, kommt mit dem Fahrtenbuch besser weg. Tipp: Wer sich für ein Elektroauto entscheidet, kann zum geldwerten Vorteil auch staatliche Förderungen beziehen. So ist zum Beispiel eine Halbierung oder Viertelung des Listenpreises des Fahrzeugs möglich.

  9. Parkplatz gegen Geld

    Kostenfreie Stellplätze können seitens des Unternehmens für alle Angestellten geboten werden. Diese sind steuerfrei. Auch in anliegenden Parkhäusern oder auf öffentlichen Parkplätzen kann das kostenlose Parken für Angestellte angeboten werden, da hier ein betriebliches Interesse vorliegt. Die Kosten für die Parkplätze werden durch den Arbeitgeber getragen. Ein geldwerter Vorteil liegt vor, wenn der Parkplatz nicht unmittelbar in Unternehmensnähe liegt oder wenn der Arbeitnehmer das Geld für den Parkplatz direkt erhält. Werden pro Monat mehr als 44 Euro für Parkplätze an den Arbeitgeber ausgezahlt, wird der Betrag steuer- und sozialversicherungspflichtig.

  10. Jobrad statt Dienstwagen

    Angesicht der Klimakrise und des Besinnens auf nicht-motorisierte Alternativen ist das Jobrad in den Fokus gerückt. Es ist für Arbeitgeber daher möglich, mit dem Dienstfahrrad zu sparen und dieses als geldwerten Vorteil anerkennen zu lassen. Eingeschlossen sind hier auch E-Bikes mit einer Leistung bis zu 25 km/h. Voraussetzung: Das Dienstrad wird zusätzlich zum Gehalt geboten.

    Der Arbeitgeber hat nun die Möglichkeit, die Kosten für das Fahrrad für den Angestellten zu übernehmen, damit ist dieses für den Mitarbeiter kosten- und steuerfrei. Er oder sie darf das Rad auch privat nutzen. Der Mitarbeiter kann sich aber auch per Gehaltsumwandlung am Jobrad beteiligen, bei privater Nutzung wird die 0,25-Prozent-Regel angewendet. Wichtig: Diese Steuererleichterungen gelten nur bis Ende 2030!

  11. Geldwerter Vorteile durch kleine Geschenke

    Kleine Geschenke erhalten die Freundschaft – und das gute Verhältnis zu den Angestellten. Sie können als geldwerter Vorteil gelten und unterscheiden sich in Sach- und Geldgeschenke. Häufige Sachzuwendungen sind zum Beispiel Blumen, Pralinen oder Bücher, die einem Mitarbeiter zum Geburtstag oder zu einem anderen wichtigen Anlass übergeben werden. Auch Getränke oder Genussmittel werden eingerechnet. Sachzuwendungen sind steuerfrei, wenn sie 60 Euro im Monat nicht überschreiten. Geldgeschenke hingegen haben keine finanzielle Grenze, sie sind in jedem Fall steuerpflichtig.

    Kleine Geschenke erhalten die Freundschaft – und das gute Verhältnis zu den Angestellten. ( Foto: Shutterstock- Pressmaster)

    Kleine Geschenke erhalten die Freundschaft – und das gute Verhältnis zu den Angestellten. ( Foto: Shutterstock- Pressmaster)

  12. Gutscheine für den kleinen Einkauf

    Wenn die pro Monat gewährten Gutscheine für Mitarbeiter 44 Euro nicht übersteigen, sind diese frei von Sozialabgaben und Lohnsteuern. Höherwertige Gutscheine sind in jedem Fall abgabenpflichtig.

  13. Kinder gut betreut

    Für viele Angestellte ist das Problem der Kinderbetreuung ganz real, denn die Kosten für die Betreuung sind oft hoch. Wohl dem, dessen Arbeitgeber die Kinderbetreuung statt einer Gehaltserhöhung gewährt! Der Grund: Die Unterbringung und Betreuung von Kindern, die noch nicht schulpflichtig sind, kann zusätzlich zum Arbeitslohn gewährt werden und ist nicht steuerpflichtig.

    Eine Obergrenze gibt es dafür nicht. In den Gebühren sind zudem die Kosten für eine Verpflegung in Kindergärten, Kinderkrippen, Horten oder bei der Betreuung durch Tagesmütter enthalten. Auch Arbeitnehmer müssen für diesen Vorteil keine Steuern oder Sozialabgaben zahlen. Für das Unternehmen wichtig: Die Ausgabe kann als Betriebsausgabe steuermindernd geltend gemacht werden.

  14. Kostenfreie Nutzung von IT-Geräten

    Ohne Lohnsteuerzahlungen geht die Gewährung von geldwerten Vorteilen einher, wenn es sich um die private Nutzung von Computern aus dem Inventar des Unternehmens handelt. Auch Telekommunikationsgeräte können kostenfrei genutzt werden. Die laufenden Kosten wie zum Beispiel Telefongebühren oder die Kosten für die Internet-Flatrate werden ebenfalls hier einberechnet. Wichtig: Die Steuerfreiheit besteht nur dann, wenn die Ausstattung an den Mitarbeiter verliehen wird. Eine Schenkung ist nicht mehr steuerfrei möglich.

  15. Kostenlose Verpflegung für Mitarbeiter

    Viele Mitarbeiter gehen mittags in die Kantine oder in die Stadt und kaufen sich dort das Mittagessen. Das wird auf die Dauer der Zeit gesehen teuer! Wie gut, wenn der Arbeitgeber die Kosten für das Mittagessen übernimmt, zumal die Verpflegung der Angestellten sogar noch sozialabgaben- und lohnsteuerfrei möglich ist. Wichtig ist aber, dass der Mitarbeiter einen Eigenanteil trägt, der sich auf die Höhe des amtlichen Sachwertbezuges beschränkt.

    Dieser ist für 2021 auf 3,46 Euro für das Mittag- oder Abendessen festgelegt. Bei einem Frühstück liegt der amtliche Sachwertbezug lediglich bei 1,83 Euro. Bei einem kleineren Eigenanteil des Mitarbeiters ist ein geldwerter Vorteil zu versteuern, wobei eine pauschale Versteuerung durch den Arbeitgeber möglich ist. Die Höhe der Steuerpauschale liegt bei 25 Prozent.

    Viele Mitarbeiter gehen mittags in die Kantine oder in die Stadt und kaufen sich dort das Mittagessen. ( Foto: Shutterstock- wavebreakmedia)

    Viele Mitarbeiter gehen mittags in die Kantine oder in die Stadt und kaufen sich dort das Mittagessen. ( Foto: Shutterstock- wavebreakmedia)

  16. Günstiger tanken für Mitarbeiter

    Pro Mitarbeiter dürfen bis zu 44 Euro im Monat ausgegeben werden, damit diese tanken können. Ein Tankgutschein ist steuer- und abgabenfrei, wenn er die genannte Grenze nicht überschreitet. Dafür muss der Gutschein mit dem ausgewiesenen Geldbetrag überreicht werden oder es wird ein Geldbetrag übergeben. Bei letztgenannter Variante muss die Auflage zum Erwerb der Sachleistung gemacht werden.

  17. Günstiger umziehen

    Muss ein Arbeitnehmer berufsbedingt umziehen, kann der Chef einen Zuschuss anbieten. Dieser ist nicht als Lohn zu versteuern und kann sich auf die Reisekosten zum neuen Wohnort, auf Maklerkosten, Kosten für den Möbeltransport und auf die Renovierungskosten beziehen. Wichtig: Im Gegenzug zu regelmäßigen Leistungen handelt es sich dabei um eine einmalige Leistung. Der Angestellte könnte daher durchaus auf die Idee kommen, dass eine Gehaltsaufstockung sinnvoller wäre. Allerdings erfolgt der Umzug meist zu Beginn der Unternehmenszugehörigkeit, wenn die Erhöhung des Gehalts ohnehin noch nicht zur Debatte steht.

    Muss ein Arbeitnehmer berufsbedingt umziehen, kann der Chef einen Zuschuss anbieten. ( Foto: Shutterstock-ESB Professional )

    Muss ein Arbeitnehmer berufsbedingt umziehen, kann der Chef einen Zuschuss anbieten. ( Foto: Shutterstock-ESB Professional )

  18. Rabatte für günstigere Unternehmensprodukte

    Bis zu einer Grenze von 1.080 Euro kann ein Mitarbeiter einen geldwerten Vorteil in Form eines Rabattes in Anspruch nehmen. Steuern und Sozialversicherungsabgaben fallen nicht an. Mit dem Personalrabatt können Dienstleistungen und Produkte des eigenen Unternehmens günstiger eingekauft werden.

  19. Günstigere Fortbildung

    Die Kosten für eine Weiterbildung der Mitarbeiter können als geldwerter Vorteil gesehen werden. Es ist dennoch möglich, die Kosten steuerfrei sowie von den Sozialabgaben befreit zu übernehmen. Dies ist aber nur der Fall, wenn ein Eigeninteresse des Unternehmens besteht. Der Mitarbeiter muss sich also im Interesse des Unternehmens fortbilden. Damit soll es möglich sein, den Betreffenden an anderer Position einzusetzen oder ihm mehr Verantwortung zu übertragen.

    Wichtig ist zudem, dass die jeweilige Fortbildung in den Räumlichkeiten des Unternehmens stattfindet, externe Veranstaltungen sind nicht inbegriffen. Die Rechnung für die Maßnahme muss auf das Unternehmen ausgestellt werden und darf nicht auf den Namen des Angestellten lauten.

    Eine weitere Regelung ist zu beachten: Die Maßnahme muss innerhalb der Arbeitszeit stattfinden. Wenn diese Bedingungen alle eingehalten werden, können Fortbildungskosten übernommen werden und stellen für den Arbeitnehmer eine gute Alternative zur Gehaltserhöhung dar. Ein persönlicher Nutzen ist für den gesamten weiteren Berufsweg gegeben.

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