Midijob: Zusatzeinkommen und Versicherungen

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Der Midijob kann als großer Bruder des Minijobs gelten und bietet die Möglichkeit eines geregelten Einkommens, ohne ein normales Vollzeitbeschäftigungsverhältnis zu führen. Zahlreiche Vorteile lassen den Midijob so begehrt werden, dennoch ist eine gute Beratung hinsichtlich der Rechte und Pflichten, die sich aus diesem Anstellungsverhältnis ergeben, wichtig.

Was ist ein Midijob?

Minijob und Midijob sind zwei verschiedene Arten der Beschäftigung: Die Einnahmen im Minijob liegen bei max. 450 Euro im Monat, im Midijob können sie zwischen 450,01 und 850 Euro betragen. Die maximale Obergrenze liegt bei 10.200 Euro jährlich. Damit ist der Midijob eine Art Zwischending zwischen Minijob und normalem sozialversicherungspflichtigem Beschäftigungsverhältnis. Der Politik ist es zu verdanken, dass es diese Art von Beschäftigungsmöglichkeit gibt. Überzeugend sind vor allem die zahlreichen Vorteile – doch dazu gleich mehr.

Der Midijob als Nebenjob ist vergleichsweise umfangreich, vor allem, wenn tatsächlich die maximal möglichen 10.200 Euro im Jahr vergütet werden. Wichtig: Menschen, die sich für diese Art von Job interessieren, sollten unbedingt darüber aufgeklärt werden, dass die genannte Obergrenze pro Jahr auch Sonderzahlungen beinhaltet.

Gewährt ein Unternehmen beispielsweise Urlaubs- oder Weihnachtsgeld, so müssen diese Einmalzahlungen zu den Einnahmen addiert werden. Die Aufklärung darüber ist wichtig, weil bei Überschreiten der Grenze die Aberkennung der Anstellung als Midijob droht.

Nicht hinzugerechnet werden aber Zusatzverdienste, die steuer- und abgabenfrei sind: Rabatte für Mitarbeiter, Sachbezüge, Kinderbetreuung oder andere Zuschläge. Sie sind vor allem dann interessant, wenn sich die Überschreitung der Einkommensgrenze abzeichnet.

Midijob und Minijob - zwei unterschiedliche Wege und Richtungen. Was ist für Sie das Richtige? Hier können Sie alle wichtigen Informationen nachlesen. (#1)

Midijob und Minijob – zwei unterschiedliche Wege und Richtungen. Was ist für Sie das Richtige? Hier können Sie alle wichtigen Informationen nachlesen. (#1)

Vor- und Nachteile des Midijobs

Ein Midijob bringt zahlreiche Vorteile mit – aber auch einige Nachteile. Der wohl größte Vorteil liegt in der geringen Belastung des Einkommens mit Sozialabgaben. Die Beitragszahlungen an die Sozialversicherungen sind reduziert, dennoch besteht eine vollständige Absicherung. Diese ist nicht von der Höhe der Beiträge abhängig!

Wer einem Midijob nachgeht, ist also kranken- und pflegeversichert, kann Krankengeld beziehen und ist in der Arbeitslosenversicherung abgesichert. Auch die Rentenversicherung besteht, wobei der Anspruch auf Erwerbsminderungsrente, Reha-Maßnahmen und Altersrente geltend gemacht werden kann. Wichtig zu wissen: Durch die niedrigen Beiträge sind hier allerdings die zu erwartenden Leistungen sehr gering. Vor allem Midijobber sollten sich daher mit dem Gedanken an eine private Zusatzversicherung befassen – das Aufzeigen der zu erwartenden niedrigen Leistungen ist ein guter Ansatzpunkt.

Wobei das nicht nur die Rentenversicherung betrifft. Immer mehr Ärzte bieten spezialisierte Leistungen nur für privat versicherte Patienten an bzw. für Selbstzahler. Letzteres scheidet in den meisten Fällen aus, für die erstgenannte Variante kann mit einer guten Zusatzversicherung die Basis geschaffen werden.

Wer einem Midijob nachgeht ist kranken- und pfelgeversichert und kann Krankengeld beziehen. (#2)

Wer einem Midijob nachgeht ist kranken- und pfelgeversichert und kann Krankengeld beziehen. (#2)

Viele Selbstständige nutzen den Midijob, um sozialversicherungspflichtig abgesichert zu sein. Allerdings müssen sie sich, wenn die Einnahmen aus der selbstständigen Tätigkeit die Einkünfte aus dem Midijob übersteigen, privat versichern bzw. gesetzlich pflichtversichern. Die private Kranken- und Rentenversicherung dürfte hier die günstigere Alternative sein.

Midijobber sind in den Unternehmen besser angesehen und werden eher in den normalen Arbeitsprozess integriert. Sie sind häufiger vor Ort und werden nicht als „Reserve“ angesehen, wie das bei Minijobbern der Fall ist. Ihre Aufgaben ähneln daher mehr den Tätigkeiten der normal Angestellten als denen einer Aushilfskraft.

Arbeitgeber profitieren ebenfalls von Midijobbern: Die Sozialabgaben, die für sie entrichtet werden müssen, liegen nur bei ca. 20 Prozent des Verdienstes, bei Minijobbern sind es rund 30 Prozent.

Wo Licht ist, ist auch Schatten und so gibt es im Midijob durchaus Nachteile. Zum einen müssen die Einnahmen versteuert werden – brutto ist nicht gleich netto! Das Gesamteinkommen des Angestellten bestimmt die Versteuerung der Einnahmen aus dem Midijob. Doch nicht nur Steuern fallen an, auch Sozialabgaben müssen entrichtet werden, was bei einem Minijob nicht der Fall ist.

Bei der Jobsuche kann man die Möglichkeiten von Midijob vs. Minijob individuell für sich prüfen und das Passende auswählen. (#3)

Bei der Jobsuche kann man die Möglichkeiten von Midijob vs. Minijob individuell für sich prüfen und das Passende auswählen. (#3)

Im Vergleich zu einem normal sozialversicherungspflichtigen Beschäftigungsverhältnis sind die Abgaben hier allerdings geringer. Wer bereits sozialversicherungspflichtig beschäftigt ist und einen Nebenjob als Midijobber sucht, muss die Sozialabgaben in der üblichen Höhe entrichten. Er bekommt keine Vergünstigungen.

Arbeitgeber müssen einen höheren Verwaltungsaufwand berücksichtigen, denn die Höhe des tatsächlich abzuführenden Lohns sowie der Sozialabgaben unterscheidet sich von der Höhe bei einem normalen Angestellten. Damit müssen praktisch zwei verschiedene Berechnungen durchgeführt werden.

Steuern und Sozialabgaben bei Midijobs

Wie bereits erwähnt wurde, kann ein Midijob nicht pauschal versteuert werden. Das Einkommen aus diesem Job wird mit den übrigen Einnahmen addiert und die Gesamteinkommenssumme unterliegt dem persönlichen Steuersatz. Der Grundfreibetrag liegt bei 8.820 Euro für Alleinstehende und bei 17.640 Euro für Verheiratete für das Jahr 2017. Liegen die Einnahmen unterhalb dieser Grenzen, müssen noch keine Steuern entrichtet werden.

Der Arbeitgeber führt für einen Midijobber die üblichen Sozialversicherungsbeiträge ab. Der Arbeitnehmer jedoch – der Midijobber – kann die reduzierten Sozialversicherungsbeiträge in Anspruch nehmen, wenn er kein weiteres sozialversicherungspflichtiges Beschäftigungsverhältnis unterhält.

Bei einem Verdienst von 450,01 Euro im Monat müssen 11 Prozent als Sozialabgaben abgeführt werden. Bis zur Obergrenze von 850 Euro steigen die Abgaben auf rund 21 Prozent gestaffelt an. Hier sind sie dann ähnlich hoch wie bei einem normalen Beschäftigungsverhältnis. Der Vorteil der geringeren Abgaben schwindet also mit zunehmender Einkommenshöhe.

In jedem Fall muss man bei einem Midijob alle Datails zu Steuern und Sozialabgaben beachten. Sonst gibt es vielleicht eine böse Überraschung. (#4)

In jedem Fall muss man bei einem Midijob alle Datails zu Steuern und Sozialabgaben beachten. Sonst gibt es vielleicht eine böse Überraschung. (#4)

Ausnahmen bei Midijobs

Auch Studenten können einem Midijob nachgehen – allerdings sollte das Studium im Fokus liegen. Dann nämlich brauchen nur die Abgaben für die Rentenversicherung abgeführt werden. Dazu kommen eventuell Steuern, wenn der persönliche Grundfreibetrag ausgeschöpft wurde.

Für die Kranken- oder Pflegeversicherung sowie für die die Arbeitslosenversicherung brauchen keine Beiträge entrichtet zu werden. Zu diesem Zeitpunkt kann aber bereits über private Zusatzversicherungen nachgedacht werden, die zumindest die Behandlungen abdecken, die nicht von der gesetzlichen Versicherung getragen werden.

Wenn Freiberufler oder Berufstätige, die nicht sozialversicherungspflichtig sind, einem Midijob nachgehen, brauchen sie keine Beiträge in die gesetzliche Rentenversicherung einzuzahlen. Gerade hier ist eine private Absicherung aber unverzichtbar, damit keine Altersarmut droht. Das gilt auch für diejenigen, die über ihre Haupttätigkeit privat versichert sind – sie brauchen keine Sozialabgaben für die gesetzliche Kranken- und Pflegeversicherung zu entrichten.

Welche Ansprüche ergeben sich an die Sozialversicherungen?

Da die entsprechenden Beiträge entrichtet werden, bestehen natürlich auch Ansprüche an die Sozialversicherungen. Das gilt auch dann, wenn im Midijob nur die minimal möglichen 450,01 Euro im Monat verdient werden!

Die Beiträge, die für die Rentenversicherung gezahlt werden, gelten als vollwertige Beiträge und ermöglichen einen umfassenden Anspruch an die Rentenversicherung. Die gezahlten Beiträge können zusätzlich aufgestockt werden. Sinnvoller ist es aber, privat vorzusorgen und beispielsweise eine Riester-Förderung in Anspruch zu nehmen. Vor allem die Jobber, die Kinder haben und damit einen Kinderzuschlag erhalten können, sollten sich eingehend mit den Möglichkeiten der Riester-Förderung befassen.

Die Beiträge, die beim Midijob für die Rentenversicherung gezahlt werden, gelten als vollwertige Beiträge und ermöglichen einen umfassenden Anspruch an die Rentenversicherung. (#5)

Die Beiträge, die beim Midijob für die Rentenversicherung gezahlt werden, gelten als vollwertige Beiträge und ermöglichen einen umfassenden Anspruch an die Rentenversicherung. (#5)

Dank der gezahlten Beiträge in die Krankenversicherung können auch hier die jeweiligen Leistungen in Anspruch genommen werden – auch die Zahlung von Krankengeld ab der siebten Woche der Arbeitsunfähigkeit ist möglich. Die Leistungen hier bemessen sich nicht nach der Höhe der Beiträge, wie das bei der Rentenversicherung der Fall ist. Allerdings ist das Krankengeld vom Einkommen abhängig und beträgt höchstens 70 Prozent des Bruttolohns der vergangenen vier Wochen vor der Erkrankung.

Die Absicherung in der Arbeitslosenversicherung erfolgt regulär, die Ansprüche können aber frühestens nach zwölf Monaten der Tätigkeit umgesetzt werden. Das Arbeitslosengeld beträgt 60 Prozent des Nettoverdienstes, welcher in den letzten zwölf Monaten durchschnittlich eingenommen wurde.

Sind Kinder vorhanden, steigt das Arbeitslosengeld auf 67 Prozent. Außerdem bestehen Ansprüche auf die Zahlung von Insolvenzgeld, Hilfen für die Aus- und Weiterbildung, Kurzarbeitergeld und Gründungszuschuss. Das Besondere für Midijobber: Wer mehreren solcher Jobs nachgeht und einen davon verliert, kann ein Teilarbeitslosengeld erhalten.

Die Unfallversicherung für die Ausübung der Tätigkeit besteht wie immer über den Arbeitgeber, der den Midijobber wie jeden anderen Angestellten bei der Berufsgenossenschaft absichern muss. Die Beitragshöhe bemisst sich nach der Verdiensthöhe des Angestellten.

Kann der Midijob mit anderen Jobs kombiniert werden?

Es ist zum einen möglich, mehrere Midijobs auszuüben, zum anderen kann der Midijob bei bestehender Selbstständigkeit oder Freiberuflichkeit ausgeübt werden. Ist allerdings bereits eine sozialversicherungspflichtige Beschäftigung vorhanden, kommt der Midijob nicht mehr infrage.

Zumindest bezogen auf die Vergünstigungen, denn in diesem Fall werden die Einnahmen aller Job zusammengefasst und gemeinsam versteuert. Im Prinzip gleicht der Midijob dann bezahlten Überstunden, die ebenfalls versteuert werden und den Sozialversicherungsabgaben unterliegen. Geringere Beiträge für Sozialabgaben sind nun nicht mehr möglich.

Man kann aber auch mehrere Midijobs miteinander kombinieren. (#6)

Man kann aber auch mehrere Midijobs miteinander kombinieren. (#6)

Die Tätigkeit als Midijobber kann zudem mit der als Übungsleiter kombiniert werden, hierfür gibt es bestimmte Pauschalen, die zu beanspruchen sind. Außerdem besteht die Möglichkeit, Mini- und Midijob zu kombinieren. Über den Minijob dürfen bis zu 5.400 Euro im Jahr eingenommen werden, die dann sogar frei von Steuern und Versicherungsabgaben sind. Zumindest für den Minijobber, der Arbeitgeber muss nämlich pauschale Beiträge entrichten.

Der Midijob darf mit einer kurzfristigen Beschäftigung ausgeübt werden, wenn beide nicht beim gleichen Arbeitgeber erfolgen.

Der Anmeldeprozess

Einfach einen Midijob ausschreiben und los geht’s? So einfach ist das nicht – die Anmeldung ist bei einem Midijob sogar etwas komplizierter und aufwendiger als bei einem Minijob. Bei Letzterem übernimmt die Minijob-Zentrale alle Formalitäten, beim Midijob hingegen muss jeder selbst tätig werden.

Der Arbeitgeber muss daher die Anmeldung bei den Sozialversicherungen selbst vornehmen und die entsprechenden Beiträge abführen. Für die Besteuerung wird die Lohnsteuerkarte verwendet, was sich nicht von den normalen Angestellten unterscheidet. Wichtig: Der Arbeitgeber muss den Midijobber darüber aufklären, wenn ein Überschreiten der obersten Verdienstgrenze droht. Wenn die dann fälligen normal hohen Beiträge für die Sozialversicherung nicht entrichtet werden, sind Nachzahlungen zu leisten.

Fazit

Die Absicherung im Midijob ist gut – kann aber mit einer privaten Zusatzversicherung noch deutlich verbessert werden. Schon kleine Beträge helfen, bestimmte Behandlungen in Anspruch nehmen zu können, ohne weitere Zuzahlungen leisten zu müssen. Außerdem ist zum Beispiel durch die private Zusatzkrankenversicherung die freie Arztwahl garantiert.

Da die gesetzliche Rente ohnehin zu knapp ausfallen wird, ist auch hier eine Zusatzversicherung angebracht. Sie sichert das Einkommen im Alter und schützt vor der gefürchteten Altersarmut. Auch eine Berufsunfähigkeitsrente sollte abgeschlossen werden, denn die gesetzliche Vorsorge ist in diesem Punkt mehr als dürftig. Das Gute: Bei allen privaten Leistungen besteht der Anspruch auf die gesetzlichen Unterstützungen dennoch.


Bildnachweis: © Shutterstock-Titelbild: MichaelJayBerlin, -#1 Marijus Auruskevicius, -#2 Andy Dean Photography, -#3 ImageFlow, -#4 Rostislav_Sedlacek, -#5 hin255, -#6 tadamich

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