Keine Feiertage: Faschingstage sind reguläre Arbeitstage!

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Wer feiern kann, der kann auch arbeiten. Das gilt nicht nur in Bayern während der Fastnacht, sondern auch generell in allen deutschen Bundesländern im Fasching. Denn Faschingstage sind keine Feiertage!

Fasching: Rosenmontag & Co. sind Arbeitstage

Die haben doch immer viel mehr Urlaub als wir. Ab Rosenmontag arbeitet da sowieso tagelang keiner mehr. Von wegen, drei Tage Fasching feiern, die machen doch gleich eine Woche blau und haben dann auch noch viel mehr Urlaubstage als wir hier.

So oder so ähnlich klingt es, wenn sich Arbeitnehmer und Arbeitnehmerinnen in den Bundesländern, in denen Fasching keine wirklich wichtige Rolle spielt, darüber aufregen, dass Menschen in Bayern, Nordrhein-Westfalen und anderen Karnevalshochburgen angeblich viel mehr Urlaub haben.

Entgegen der Meinung vieler Narren sind Rosenmontag & Co. keine Feiertage. In Wirklichkeit ist es nicht an dem. Denn Fasching, Karneval oder Fastnacht, wie das närrische Treiben, je nach Region heißt, gilt nicht als Feiertage.

Im Gegenteil, alle anfallenden Faschingstage sind reguläre Arbeitstage. Die arbeitsrechtliche Situation sieht, entgegen einer weit verbreiteten Meinung, allerdings anders aus, denn in der Realität sind die Faschingstage reguläre Arbeitstage! Oder anders formuliert, wer am Rosenmontag und den darauffolgenden Tagen nach Herzenslust feiern möchte, der muss dafür Urlaub nehmen und arbeitsrechtlich einige Punkte beachten:

Ein Irrglaube, der sich immer wieder hält: Faschingstage sind keine offiziellen Feiertage sondern ganz reguläre Arbeitstage. (#01)

Ein Irrglaube, der sich immer wieder hält: Faschingstage sind keine offiziellen Feiertage sondern ganz reguläre Arbeitstage. (#01)

Arbeitszeit: Fasching mit ganzen Urlaubstagen

  • Das Feiern ist die eine Sache, das Arbeitsrecht die andere. Und das gilt für zum Beispiel bayerische Betriebe genauso wie für nord- und mitteldeutsche Unternehmen, in denen die Faschingszeit keine wichtige Rolle spielt.
  • Rosenmontag, Faschingsdienstag und Aschermittwoch sind sowohl nach dem bayerischen Feiertagsgesetz als auch nach den Feiertagsgesetzen aller bundesdeutschen Bundesländer keine gesetzlichen Feiertage.
  • Ob die Arbeitszeit am Faschingsmontag und -dienstag bereits mittags endet, das werde von den einzelnen Betrieben individuell geregelt.
  • Generell gilt in Deutschland arbeitsrechtlich das Ganztagsprinzip, was in der Praxis dann ganz einfach bedeutet, dass ein Angestellter für seinen Urlaub keinen halben Arbeitstag nehmen kann.

Video: Muss ich am Rosenmontag arbeiten? | Betriebsrat Video

Faschingstage werden weltweit begangen

Das lustige und bunte Treiben, das hierzulande als Fastnacht, Fasching oder Karneval bezeichnet wird, wird seit vielen Generationen in der ganzen Welt gefeiert. Dabei sind es vor allem Regionen mit katholischem Glauben, die bezüglich der Faschingstage den Ton angeben.

Außerhalb Deutschland ist vor allem der Karneval in Rio oder Venedig bekannt, doch auch das Mardi Gras, übersetzt “Fetter Dienstag” in den USA, das am Dienstag vor Aschermittwoch begangen wird, gilt noch als Tradition im Sinne der europäischen Faschingstage.

Historisch geht die Feierei vom Rosenmontag bis zum Aschermittwoch bis ins Mesopotamien der vorchristlichen Zeit oder ins alte Rom zurück. Was die Faschingstage in Deutschland angeht, sollen diese allerdings eher auf keltischen Riten beruhen, mit denen angeblich der Winter vertrieben werden sollte.

Die Faschingstage in ihrer heutigen Gestalt, die einen engen Bezug zum katholischen Glauben aufgebaut hat, wird erstmals im Jahr 1206 in Wolfram von Eschenbachs „Parzival“ erwähnt. Der hier erwähnte Ort Dollnstein im Altmühltal gilt seitdem als die Wiege des deutschen Karnevals.

Um 1341 wird dann in Köln erstmals der sogenannte Fastelovend erwähnt, der ausgiebig gefeiert wird. Seitdem sind die Tage, die als Fastnacht und Karneval bezeichnet werden, von einem ständigen Auf und Ab in Bezug auf ihre Beliebtheit geprägt, was in der Vergangenheit auch daran gelegen hat, dass das bunte Treiben immer wieder verboten wurde. Oder vielleicht auch daran, dass diejenigen, die während der Faschingstage mitfeiern möchten, dafür extra Urlaub nehmen müssen.

Sonderregeln für Faschingstage

In vielen Unternehmen in Bayern, Nordrhein-Westfalen und ähnlich närrischen Bundesländern wird die Frage, ob die Faschingstage nun Urlaubstage oder nicht sind, meistens durch einzelne betriebliche Regelungen festgelegt. Einig sind sich die meisten Betriebe dabei in der Sache, dass die Faschingstage keine regulären freien Urlaubstage sondern ganz normale Arbeitstage sind.

Immer mehr Personalbereiche und -unterlagen formulieren ihre eigenen Regelungen bezüglich der Frage, ob Rosenmontag und die darauffolgenden Tage Urlaubstage oder nicht sind. Ebenso gibt es in immer mehr Betreiben, die in Karnevalshochburgen angesiedelt sind, Regelungen zu dem Punkt, bis wann am Faschingsdienstag gearbeitet wird.

Die am meisten verbreitete Regelung dazu sieht vor, dass ohne gesetzliche oder tarifliche Grundlage eine Dienstbefreiung ab 12 Uhr gewährt werden solle. Die Sollzeit beträgt an diesem Tag dann die Hälfte der für diesen Tag festgelegte Sollzeit, was im Übrigen auch Teilzeitbeschäftigte betrifft.

Rechtzeitig Urlaub für Fasching nehmen

In der Praxis heißt dass auch, dass Teilzeitkräfte in den Faschingstagen nur die Hälfte der für sie geltenden Sollzeit an diesem Tag ableisten müssen. Für die andere Hälfte wird ihnen in vielen Firmen zum Beispiel Freizeitausgleich oder eine Zeitgutschrift auf ein sogenanntes Gleitzeitkonto genehmigt.

Wer also zum Beispiel den Tanz der Marktfrauen auf dem Münchner Viktualienmarkt erleben möchte, der jährlich am Faschingsdienstag um 11 Uhr Ortszeit zu sehen ist, der sollte sich rechtzeitig mit der Frage beschäftigen, ob er frei hat oder Urlaub bekommt oder ob eigentlich die Geschäfte an diesen “tollen Tagen” geöffnet oder geschlossen haben.

Dazu gilt Folgendes:

  • Weder der Faschingsdienstag noch der Rosenmontag sind in Deutschland gesetzliche Feiertage.
  • Wegen der Umzüge und Feierlichkeiten, die es in den Zentren der närrischen Städte gibt, kann es dort überall zu Behinderungen des Straßenverkehrs und zu Schließungen der Geschäfte kommen.
  • Wer an den Karnevalsumzügen unter freiem Himmel oder an den Karnevalssitzungen in München, Köln, Mainz, Düsseldorf, Dortmund und vielen weiteren Städten teilnehmen möchte, der muss dafür rechtzeitig bei seinem Arbeitgeber Urlaub beantragen.
Auch wenn es in den Karnevalshochburgen im Rheinland und in Bayern so wirken mag: Fasching sind keine Feiertage. Rosenmontag und die anderen Faschingstage sind reguläre Arbeitstage. (#02)

Auch wenn es in den Karnevalshochburgen im Rheinland und in Bayern so wirken mag: Fasching sind keine Feiertage. Rosenmontag und die anderen Faschingstage sind reguläre Arbeitstage. (#02)

Arbeitszeitverordnung für Feiertage

Gesetzliche Regelungen, auf die man sich dann beziehen kann, sind zum Beispiel die “Verordnung über die Arbeitszeit für den bayerischen öffentlichen Dienst”, kurz Bayerische Arbeitszeitverordnung oder BayAzV, die es in ähnlichen Formen auch in den anderen Bundesländern gibt.

Gültig seit dem 25. Juli 1995 “gilt die Verordnung für Beamte und Dienstanfänge des Staates, der Gemeinden, der Gemeindeverbände und der sonstigen unter der Aufsicht des Staates stehenden Körperschaften, Anstalten und Stiftungen des öffentlichen Rechts” und regelt laut Paragraph sechs den Dienst an Sonn- und Feiertagen oder zu dienstfreien Zeiten.

Feiertage in Bayern sind danach:

  • Neujahr
  • Heilige Drei Könige
  • Karfreitag und Ostermontag
  • Tag der Arbeit
  • Christi Himmelfahrt
  • Pfingstmontag
  • Fronleichnam und Maria Himmelfahrt
  • Tag der Deutschen Einheit
  • Allerheiligen
  • 1. und 2. Weihnachtstag

Faschingstage: Urlaubstage bis zur Fastenzeit

Im Grunde genommen umfassen die Urlaubstage, die der Einzelne Karnevalist oder Besucher der bunten Umzüge nehmen müsste, nicht nur Rosenmontag, Faschingsdienstag und Aschermittwoch, denn regulär beginnt die Faschingszeit am 11. November um 11.11 Uhr eines Jahres und endet mit der am Aschermittwoch einsetzenden Fastenzeit.

Diese reicht dann bis zum Karsamstag, also dem Tag vor Ostersonntag. Das sind dann insgesamt 46 Tage, wobei die Sonntage vom Fasten ausgenommen sind. Unter dem Strich bleiben also insgesamt 40 Tage, die die Zeit des Fastens umfassen.

Ob ausgelassenes Feiern direkt zu den Faschingstagen oder enthaltsames Fasten in den Tagen danach, wer aktiv dabei sein und nicht arbeiten möchte, der muss sich also darauf einstellen, dass er von seinen Urlaubstagen welche für die Faschingstage opfern muss. Das betrifft zum Beispiel auch den Dienstag in der Faschingszeit, der ein ganz normaler Arbeitstag ist.

Wer im Karneval tüchtig feiern möchte, der muss Urlaub nehmen, denn Faschingstage sind reguläre Arbeitstage. Das gilt auch für Rosenmontag bis Aschermittwoch. (#03)

Wer im Karneval tüchtig feiern möchte, der muss Urlaub nehmen, denn Faschingstage sind reguläre Arbeitstage. Das gilt auch für Rosenmontag bis Aschermittwoch. (#03)

Rosenmontag: Fasching als reguläre Arbeitstage

Genauso verhält es sich mit Rosenmontag. Auch hier stellt sich immer wieder die Frage, ob er denn nun ein Urlaubstag sei oder nicht. Zumindest in den Karnevalshochburgen könnte es so aussehen, das der Rosenmontag ein Feiertag ist.

Schließlich wird an diesem Tag reichlich gefeiert und das närrische Treiben erreicht seinen absoluten Höhepunkt des. Dazu gehören die Rosenmontagszüge, die dann in den rheinischen Hochburgen des Karnevals stattfinden. In Köln, Düsseldorf und Mainz aber auch in vielen bayerischen Ortschaften kommen Hunderttausende Jecken ausgelassen zusammen, die dann am Straßenrand jubeln und auf „Kamelle-Jagd“ gehen.

Ohne Ausnahme: Faschingstage sind Arbeitstage

Trotzdem bleibt es dabei, dass der Rosenmontag in Wirklichkeit kein Feiertag ist und die einzelnen Narren an dem Tag auch nicht einfach frei bekommen. In keinem bundesdeutschen Bundesland gibt es dazu eine Ausnahme, also weder in Baden-Württemberg, Bayern, Berlin, Brandenburg, Bremen, Hamburg, Hessen, Mecklenburg-Vorpommern, Niedersachen, Nordrhein-Westfalen, Rheinland-Pfalz, Saarland, Sachsen, Sachsen-Anhalt, Schleswig-Holstein oder Thüringen.

Einzig und allein im Saarland gibt es sogenannte Fastnachtsferien, die von der Zeit her über den Rosenmontag verlaufen. Da der Tag als ein sogenannter nichtgesetzlicher Feiertag angesehen wird, haben dann auch meistens die Geschäfte in den Städten und Ortschaften normal geöffnet.

Es sei denn, die Geschäftsinhaber sind von sich aus der Meinung, dass sie ihr Geschäft besser schließen sollten, zum einen um den Ansturm von ausgelassenen und teils nicht mehr ganz nüchternen Narren in ihren Räumen zu unterbinden und zum anderen um in der Faschingszeit mitzufeiern.

Halbe Sachen gibt es auch im Karneval nicht: Wer am Rosenmontag, Faschingsdienstag oder auch noch am Aschermittwoch feiern möchte, der muss jeweils einen ganzen Urlaubstag nehmen. (#04)

Halbe Sachen gibt es auch im Karneval nicht: Wer am Rosenmontag, Faschingsdienstag oder auch noch am Aschermittwoch feiern möchte, der muss jeweils einen ganzen Urlaubstag nehmen. (#04)

Extra frei: Drei Faschingstage lang feiern

Darüber hinaus entsteht der Eindruck, dass die Faschingstage eigentlich Feiertage sind, auch immer wieder, weil zum Beispiel Behörden im Rheinland und in den meisten Unternehmen und Betrieben in den Karnevalsgegenden während der Faschingszeit nicht zu erreichen sind.

Man wird es ohne Erfolg versuchen, in den einzelnen Behörden überhaupt jemanden ans Telefon zu bekommen. Sehr viele Inhaber von Firmen sowie Personal- und Projektentscheider sind jedoch im Laufe der Jahre und mit dem gestiegenen Interesse am Karneval in den entsprechenden Bundesländern von sich aus dazu übergegangen, ihren Mitarbeitern und Mitarbeiterinnen frei zu geben, damit diese an den närrischen Tagen ausgelassen mitfeiern können.


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