Fiktionsbescheinigung: Dauer des Antrags, Verlängerung, Reisen, ausstellende Behörde

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Ehe die Beantragung auf Verlängerung der Aufenthaltserlaubnis beschieden ist, kann eine Fiktionsbescheinigung ausgestellt werden. Diese gilt auch für Flüchtlinge bis zur Entscheidung über den Antrag auf Asyl.

Die Fiktionsbescheinigung: Warten auf den Antrag

Die Fiktionsbescheinigung erhalten Personen, die sich rechtmäßig in Deutschland aufhalten und eine Ausstellung eines Aufenthaltstitels beantragt haben, über den die Ausländerbehörde aber noch nicht entschieden hat. Laut geltendem Recht handelt es sich um eine Übergangsbescheinigung, die jederzeit widerrufen werden kann.

Fiktionsbescheinigungen nach § 81 Abs. 4 Aufenthaltsgesetz

Die Ausstellung einer Fiktionsbescheinigung erfolgt, wenn ein Antrag auf einen Aufenthaltstitel gestellt wurde, über den noch nicht entschieden werden konnte (auch für Flüchtlinge im Sinne des Asylgesetzes).

Dies ist möglich, weil zum Beispiel Unterlagen fehlen, eine Akte nicht vollständig ist oder weil ein elektronischer Aufenthaltstitel nicht schnell genug verlängert werden kann. Außerdem wird die Bescheinigung vergeben, wenn ein Strafverfahren anhängig und noch nicht entschieden ist.

Wichtig: Die Bescheinigung wird nur rechtmäßig ausgestellt, wenn der Antrag auf eine Verlängerung der Aufenthaltsgenehmigung rechtzeitig gestellt wurde, solange der Aufenthaltstitel noch gültig ist. Dies gilt auch für ein vorliegendes nationales Visum.

Mit der Fiktionsbescheinigung sind alle Nebenbestimmungen, die auch für den ursprünglichen Aufenthaltstitel galten, nach wie vor gültig. Auch das Reisen ist nach § 81 Abs. 4 AufenthG erlaubt. § 81 Abs. 3 regelt den Aufenthalt und die Ausstellung einer Bescheinigung für eine Person, die sich rechtmäßig ohne Visum in Deutschland aufhält, denn auch diese hat Anspruch auf dieses Dokument. Wer ein Schengen Visum besitzt, welches für Kategorie C (kurzfristige Aufenthalte) ausgestellt wurde, kann keine Fiktionsbescheinigung bekommen.

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Was regelt die Fiktionsbescheinigung nicht?

Wurden Leistungen nach dem Sozialgesetzbuch beantragt, so hilft eine Fiktionsbescheinigung nicht weiter. Das geltende Recht sieht vor, dass die Leistungen nur an sich rechtmäßig in Deutschland befindliche Personen gezahlt werden. Die Fiktionsbescheinigung hingegen ist nur eine Übergangslösung.

KDer Grundsatz des Leistungsausschlusses für den Zeitraum von drei Monaten gilt auch dann, wenn eine derartige Bescheinigung vorliegt. Lag bereits eine Aufenthaltsgenehmigung oder ein Visum vor, so bleiben die Regelungen der Bescheinigung davon unberührt und sie gilt für alle bisher bezogenen Leistungen.

Wichtig: Eine solche Bescheinigung ist zu verweigern, wenn der ursprüngliche Aufenthaltstitel nicht mehr gegeben ist bzw. nicht mehr erfüllt werden kann. Ist der Zweck des Aufenthalts nicht gültig, kann auch keine Übergangsbescheinigung genehmigt und ausgestellt werden.

Dauer des Antrags: Wie lange dauert es, bis Fiktionsbescheinigungen ausgestellt werden?

Bis ein elektronischer Aufenthaltstitel ausgestellt wird, dauert es zwischen vier und sechs Wochen, längstens werden acht Wochen dafür veranschlagt. Sollte der Aufenthaltstitel in dieser Zeit ablaufen, wird die Fiktionsbescheinigung ausgestellt, sie dient als Ersatzpapier und kann fristlos widerrufen werden.

Für diese Bescheinigung braucht keine Wartezeit eingeplant zu werden, sie wird direkt bei Vorsprache ausgestellt und übergeben. Die Kosten dafür belaufen sich auf 13 Euro für einen Erwachsenen und 6,50 Euro für ein Kind.

Bis ein elektronischer Aufenthaltstitel ausgestellt wird, dauert es zwischen vier und sechs Wochen, längstens werden acht Wochen dafür veranschlagt. ( Foto: Shutterstock- BlueBoeing)

Bis ein elektronischer Aufenthaltstitel ausgestellt wird, dauert es zwischen vier und sechs Wochen, längstens werden acht Wochen dafür veranschlagt. ( Foto: Shutterstock- BlueBoeing)

Sonderfälle rund um die Fiktionsbescheinigung: Was mache ich, wenn …?

Die im Folgenden dargestellten Fälle treten häufig auf und müssen nach aktuell geltendem Recht betrachtet werden. Nähere Informationen dazu bietet der Service der zuständigen Ausländerbehörde. Auch online können hier alle relevanten Themen recherchiert werden, der Kontakt zur Beratung ist direkt über die Seiten der jeweiligen Behörden möglich.

Voraussetzungen für die Ausstellung der Bescheinigung

Der Antragsteller oder die Antragstellerin muss zum Zeitpunkt des Antrags einen gültigen Aufenthaltstitel oder ein nationales Visum für längerfristige Aufenthalte besitzen. Diese werden als Kategorie D eingruppiert. Möglich ist auch der dauerhafte Aufenthalt im Bundesgebiet, weil dies bedingt durch die Staatsangehörigkeit erlaubt ist.

Außerdem müssen diese Voraussetzungen erfüllt sein:

  • Antrag gestellt

    Der Antrag auf einen Aufenthaltstitel muss bereits gestellt worden sein. Dabei kann es sich um die eigentliche Erstellung oder auch um die Verlängerung des Titels handeln.

  • Hauptwohnsitz

    Der Betreffende muss mit seinem Hauptwohnsitz in der Stadt gemeldet sein, in der der Antrag abgegeben wird.

  • Persönlich

    Über den Antrag zur Ausstellung einer Fiktionsbescheinigung wird nur entschieden, wenn der Betreffende persönlich erscheint.

Was mache ich, wenn ich reisen möchte?

Das geltende Recht sieht vor, dass Reisen ins Ausland und die Wiedereinreise nach Deutschland auch mit einer Fiktionsbescheinigung möglich sind.

Wichtig ist natürlich, dass diese Bescheinigung gültig ist. Sie wird allerdings nur in Verbindung mit einem gültigen Pass oder einem Passersatz anerkannt. Teilweise muss ein Visum vorgelegt werden, dies ist allerdings von Land zu Land verschieden. Hierzu sollten vor der Reise die nötigen Informationen eingeholt werden.

Die Bescheinigung ist rechtlich gesehen der Aufenthaltserlaubnis gleichgestellt, daher gilt sie auch für das Reisen. Dennoch ist es wichtig, darauf zu achten, welche weiteren Unterlagen für die Einreise in ein anderes Land benötigt werden. Diese können sich durchaus von den Unterlagen, die für die Ausreise wichtig sind, unterscheiden.

Liegt eine besondere Erlaubnis- oder Duldungsfiktion vor, so ist das Reisen nicht erlaubt. Das gilt zum Beispiel, wenn die Aufenthaltserlaubnis bereits abgelaufen ist und erst nach dem Ablauf der Antrag auf Verlängerung gestellt wird. Der Aufenthalt ist dann nicht mehr rechtmäßig, sondern wird in der Regel lediglich geduldet.

Was mache ich, wenn die Bescheinigung abgelaufen ist?

Die Fiktionsbescheinigung selbst kann nicht ablaufen, denn sie gilt bis zur Entscheidung über den Antrag auf Aufenthalt. Sie kann jedoch jederzeit widerrufen werden.

Ist der Aufenthaltstitel abgelaufen und wurde nicht rechtzeitig ein Antrag auf Verlängerung gestellt, kann der Betreffende noch in Deutschland geduldet werden. Ein wirkliches Recht auf Aufenthalt hat er dann nicht mehr.

Die Fiktionsbescheinigung gilt auch für Flüchtlinge, deren Antrag auf Asyl noch nicht entschieden wurde. Auch sie müssen nicht fürchten, dass die Bescheinigung abläuft. Dies gilt auch in der aktuellen Corona-Krise.

Wichtig: Wenn der Aufenthaltstitel abläuft oder bereits abgelaufen ist, muss umgehend ein Termin zur Vorsprache bei der Ausländerbehörde vereinbart werden. Dazu sollte rechtzeitig Kontakt mit der Beratung aufgenommen werden.

Es gehört allerdings auch zum Service der Ausländerbehörden, online Termine zu vereinbaren und sogar schriftlich auf das baldige Ablaufen der Unterlagen hinzuweisen.

Die Fiktionsbescheinigung erhalten Personen, die sich rechtmäßig in Deutschland aufhalten und eine Ausstellung eines Aufenthaltstitels beantragt haben, über den die Ausländerbehörde aber noch nicht entschieden hat.  ( Foto: Shutterstock-Morrowind )

Die Fiktionsbescheinigung erhalten Personen, die sich rechtmäßig in Deutschland aufhalten und eine Ausstellung eines Aufenthaltstitels beantragt haben, über den die Ausländerbehörde aber noch nicht entschieden hat. ( Foto: Shutterstock-Morrowind )

Was mache ich, wenn Corona alles bestimmt?

Die Behörden sind durch die Corona-Pandemie nur eingeschränkt erreichbar und teilweise werden Informationen oder eine Beratung nur noch online angeboten. Alle Themen, die für das Aufenthaltsrecht in Corona-Zeiten wichtig sind, werden meist auf den Seiten der Ausländerbehörde detailliert behandelt. Der Kontakt zu den Beratern ist meist wenigstens telefonisch möglich.

Jeder sollte aktuell davon ausgehen, dass die Bearbeitung eines Antrags länger dauert und daher frühzeitig den Kontakt mit dem zuständigen Bearbeiter suchen, wenn es um Themen wie die Verlängerung des Aufenthaltstitels oder die Ausstellung von Fiktionsbescheinigungen geht. Das deutsche Konsulat bezieht es jedoch in seinen Service mit ein, jederzeit auf der Webseite Auskunft zu den aktuellen Entwicklungen zu geben.

So wird auch ersichtlich, wenn die Bearbeitung des Antrags länger als normal dauert. Das Bundesministerium des Innern für Bau und Heimat gibt überdies Informationen darüber heraus, aus welchen Ländern die uneingeschränkte Einreise nach Deutschland möglich ist.

Läuft die aktuelle Aufenthaltserlaubnis bald aus, müsste eine Fiktionsbescheinigung erstellt werden. Doch was, wenn die Ausländerbehörde gerade jetzt geschlossen ist? Möglich ist auch die Beantragung auf dem Postweg, denn die Behörden stellen eine entsprechende Bescheinigung auf Antrag aus und senden diese per Post zu.

Der Aufenthaltstitel wird damit verlängert und gilt bis zur endgültigen Entscheidung der Behörde als genehmigt. Der Verlängerungsantrag kann postalisch, online, per E-Mail oder auch telefonisch gestellt werden.

Generell gilt: Aufgrund der Corona-Pandemie gelten in fast allen Bereichen Ausnahmen. Es ist wichtig, sich mit der zuständigen Behörde kurzzuschließen und im Rahmen einer Beratung zu klären, wie es weitergehen kann. Das betrifft auch diejenigen, die sich derzeit im Ausland befinden und durch die Einreisebeschränkungen nicht wieder nach Deutschland zurückkehren können. Normalerweise würden binnen sechs Monaten alle Genehmigungen verfallen, was eben auch den Aufenthaltstitel einschließt.

Die Behörden sind durch die Corona-Pandemie nur eingeschränkt erreichbar und teilweise werden Informationen oder eine Beratung nur noch online angeboten.  ( Foto: Shutterstock-fizkes)

Die Behörden sind durch die Corona-Pandemie nur eingeschränkt erreichbar und teilweise werden Informationen oder eine Beratung nur noch online angeboten. ( Foto: Shutterstock-fizkes)

Häufige Fragen rund um die Fiktionsbescheinigung

Wie lange dauert es, eine Fiktionsbescheinigung zu bekommen?

Liegen die nötigen Unterlagen vor, wird die Fiktionsbescheinigung direkt bei Vorsprache ausgestellt. Eine Wartezeit gibt es nicht.

Kann man mit einer Fiktionsbescheinigung arbeiten?

Ja, mit der Fiktionsbescheinigung kann man auch arbeiten und reisen. Sie wirkt rechtlich gesehen wie eine Aufenthaltserlaubnis und gesteht dem Inhaber das vorübergehende Aufenthaltsrecht zu. Bis endgültig über den Antrag auf Verlängerung der Aufenthaltserlaubnis entschieden wurde, gilt damit diese Bescheinigung. Sie kann sogar ein Jahr lang oder länger gültig sein und erlaubt das Arbeiten während dieser Zeit in uneingeschränkter Form.

Kann man die Fiktionsbescheinigung verlängern?

Nein, die Fiktionsbescheinigung kann man nicht verlängern. Sie gilt bis zur erteilten Verlängerung der Aufenthaltserlaubnis und somit ist sie begrenzt. Wird die Aufenthaltserlaubnis nicht erteilt, kann auch eine derartige Bescheinigung den Aufenthalt nicht rechtskräftig verlängern oder erlauben. Die Bescheinigung kann jedoch zurückgenommen werden und beendet das Aufenthaltsrecht dann.

Warum bekommt man eine Fiktionsbescheinigung?

Die Fiktionsbescheinigung ist eine Übergangslösung. Sie wird ausgestellt, wenn ein Antrag auf Verlängerung der Aufenthaltserlaubnis gestellt wurde, über den noch nicht entschieden worden ist oder über den die Entscheidung aus verschiedenen Gründen noch nicht getroffen werden konnte. Die Bescheinigung erlaubt damit den vorläufigen Aufenthalt in Deutschland.

Wer stellt eine Fiktionsbescheinigung aus?

Die Fiktionsbescheinigung wird durch die zuständige Ausländerbehörde ausgestellt. Zuständig ist die Behörde, die ihren Sitz am Hauptwohnort des Betreffenden hat.

Wichtig: Die Bescheinigung wird nur ausgestellt, wenn alle nötigen Unterlagen vorhanden und die geforderten Voraussetzungen erfüllt sind.

Kann man mit einer Fiktionsbescheinigung reisen?

Eine gültige Fiktionsbescheinigung erlaubt nach § 81 Abs. 4 AufenthG das Reisen ins Ausland und die Wiedereinreise nach Deutschland. Wichtig ist, dass dies nur in Verbindung mit einem anerkannten und gültigen Pass oder in Verbindung mit einem Passersatz möglich ist. Je nach Land muss ein Visum beantragt werden.

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