Mit dem Dienstrad zur Arbeit: Die passende Versicherung schützt Arbeitnehmer und Arbeitgeber

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Mit der richtigen Versicherung radelt es sich besser: Unternehmen benötigen einen umfassenden Versicherungsschutz, um gegen Schäden durch Diebstahl, Vandalismus oder Unfall in Bezug auf Diensträder gewappnet zu sein.

Das Dienstrad als Fortbewegungsmittel Nr. 1?

Ob das JobRad das Zeug zum Fortbewegungsmittel Nr. 1 hat, ist noch fraglich. Ganz klar ist aber, dass der Trend zum Dienstrad erkennbar ist und dass immer mehr Menschen damit aktiv etwas für die Umwelt und die eigene Gesundheit tun möchten. Die Sache ist einfach: Der Arbeitnehmer bekommt das JobRad vom Arbeitgeber zur Verfügung gestellt und kann dieses wie einen Firmenwagen nutzen.

Das heißt, dass ein Leasingvertrag mit einem JobRad-Anbieter geschlossen wird, der Arbeitgeber wiederum schließt einen Vertrag mit dem Angestellten. Dieser nutzt das Bike, um zur Arbeit und wieder nach Hause zu kommen und kann das Rad sogar privat verwenden. Sollte es durch Familienmitglieder mitgenutzt werden, ist es wichtig, einen Nutzungsüberlassungsvertrag zu schließen.

Dies hat versicherungstechnische Gründe und ist schon vor dem Hintergrund nachvollziehbar, dass auch ein Dienstwagen nicht einfach herumgereicht werden darf. Warum sollte das bei einem JobRad anders sein?


Das Dienstrad und seine Vorteile

Das Dienstrad ist nicht nur umwelttechnisch durch die Verringerung von Emissionen ein Gewinn. Auch für die eigene Gesundheit, denn viele Arbeitnehmer bewegen sich im Büro nachweislich viel zu wenig. Sie sitzen den ganzen Tag, um nach getaner Arbeit mit dem Auto bis vor die Haustür zu fahren. Wahlweise wird vielleicht der Bus oder die Bahn genommen, doch auch hier ist keine Bewegung nötig.

Das Bewegungsdefizit lässt sich durch die Nutzung eines Dienstrades sehr gut minimieren. Schon morgens wird in die Pedale getreten und die meisten Arbeitnehmer sind sich einig: Entfernungen bis zu 10 km stellen kein Problem dar. Wichtig ist nur, dass Angestellte das passende JobRad auswählen bzw. dass sie ein optimales Modell vom Arbeitgeber gestellt bekommen.

Ob konventionelles Fahrrad oder E-Bike, sogar ein S-Pedelec ist möglich: Neben den umwelttechnischen und gesundheitlichen Vorteilen gibt es auch noch den Aspekt der Steuerersparnis. Das Dienstrad verringert über die Leasingraten das zu versteuernde Bruttoeinkommen, sodass der Arbeitnehmer über die Steuerersparnis genug Geld spart, um den einbehaltenen Lohn auszugleichen.

Doch um die Vorteile des JobRades wirklich genießen zu können, braucht es auch ein ruhiges Gewissen. Was ist, wenn etwas passiert? Ist eine ausreichende Absicherung vorhanden? Für Arbeitnehmer gut zu wissen: Die Versicherung ist Sache des Arbeitgebers.

JobRad mit der passenden Versicherung kombinieren

Ein Fahrrad kann gestohlen werden oder wird durch Vandalismus beschädigt. Für das Unternehmen würde das einen finanziellen Ausfall bedeuten, den sie zwar an den Arbeitnehmer weiterreichen könnten, den zu tragen aber kaum ein Angestellter bereit ist. Der Abschluss einer Fahrrad-Vollkaskoversicherung durch den Arbeitgeber ist sinnvoll. Die Kosten dafür können an den Arbeitnehmer weitergereicht werden und fallen unter den geldwerten Vorteil. Das Fahrradleasing für Arbeitnehmer sollte daher stets mit der passenden Versicherung einhergehen.

Video: Diensträder – steuergünstige Lösung für Arbeitnehmer? – Servicezeit WDR


Grobe Fahrlässigkeit im Sinne der Haftungsfrage

Wichtig zu wissen: Die Versicherung lehnt in der Regel die Übernahme von Kosten, die durch den gewöhnlichen Gebrauch des Fahrrads entstehen, ab. Es ist allerdings möglich, eine ergänzende Verschleiß- oder Serviceversicherung abzuschließen. Gegen Zahlung einer erhöhten Prämie können dann die typischen Verschleißteile nebst den zugehörigen Arbeiten versichert werden.

Für das Unternehmen sowie für den Nutzer des Fahrrads bedeutet das ein Rundum-sorglos-Paket, denn weitere Kosten sind für die normale Nutzung nicht zu befürchten.

Kommt es zu einem Schaden, muss die Haftungsfrage geklärt werden. Zuerst ist dabei wichtig, ob der Schaden im Rahmen der privaten oder der betrieblichen Nutzung entstanden ist.

Bei einer dienstlichen Nutzung muss der Mitarbeiter nur eingeschränkt haften: Liegt eine leichte Fahrlässigkeit vor, haftet er gar nicht, bei einer mittleren Fahrlässigkeit anteilig.

Lediglich dann, wenn eine grobe Fahrlässigkeit nachgewiesen wird, muss der Arbeitnehmer als Nutzer des JobRades voll haften. Aber was bedeutet „fahrlässig“ eigentlich?

Fahrlässigkeit definiert sich über das Außerachtlassen der nötigen Sorgfalt im Straßenverkehr. Ein Straftatbestand wird ungewollt verwirklicht, wobei der Ausgang einer Situation vorhersehbar ist.

Das Ergebnis eines Verhaltens wäre vermeidbar gewesen, wenn die betreffende Person die nötige Sorgfalt walten gelassen hätte. Ein Beispiel: Der Radfahrer fährt verbotenerweise auf dem Gehweg entgegen der Fahrtrichtung, und das auch noch zu schnell.

Ein Auto, das aus einer Ausfahrt fährt, kollidiert mit dem Radfahrer. Dieser hat grob fahrlässig gehandelt. Wäre der Radfahrer jedoch nur langsam oder in der richtigen Fahrtrichtung unterwegs gewesen, wäre sein Verhalten, das den Zusammenstoß mit dem Auto herbeigeführt hat, nur als leicht oder mittel fahrlässig eingestuft worden.

Muss das Leasingrad überhaupt versichert werden?

Wenn eine Person zu Schaden kommt, sind Kosten in Millionenhöhe keine Seltenheit. Die Personenschäden können durch weitere Vermögensschäden ergänzt werden, auch Sachschäden sind möglich. Letztere treten in Bezug auf ihre Höhe im Vergleich zu Personenschäden und Schäden am Vermögen zwar meist in den Hintergrund, können aber einen enormen Kostenfaktor ausmachen.

Wer nicht gerade einige Millionen auf der hohen Kante hat und auf diese verzichten kann, braucht die Frage nach der Notwendigkeit einer Versicherung für das Leasingrad gar nicht zu stellen. Sie kann ganz klar mit einem deutlichen „Ja“ beantwortet werden.

Das JobRad benötigt zudem eine eigene Versicherung, denn nicht der Arbeitnehmer oder das Unternehmen, das das Rad zur Verfügung stellt, ist der Eigentümer, sondern die Leasinggesellschaft. Sie bleibt so lange Eigentümer, bis das Rad gänzlich abbezahlt ist. Der Arbeitgeber muss in seiner Funktion als Leasingnehmer eine eigene Versicherung nachweisen.

Diese ist nicht über die private Hausratversicherung des Arbeitnehmers möglich, da eine solche Absicherung nur das private Eigentum umfassen würde. Eigentum, welches dem Angestellten zur Nutzung überlassen wurde, ist hier nicht mit abgedeckt.

Ein Fahrrad kann gestohlen werden oder wird durch Vandalismus beschädigt. (Foto: AdobeStock - 275396389 NDABCREATIVITY)

Ein Fahrrad kann gestohlen werden oder wird durch Vandalismus beschädigt. (Foto: AdobeStock – 275396389 NDABCREATIVITY)


Eine gute Entscheidung: Die Vollkaskoversicherung für das Dienstfahrrad

Geht es darum, die richtige E-Bike-Versicherung wählen zu müssen, stellt sich die Frage nach einer Teil- oder Vollkaskoversicherung.

In der Regel ist Letztere zu empfehlen, sie deckt Fahrräder beispielsweise bis zu einem Kaufpreis von 10.000 Euro ab.

Die Versicherer unterscheiden sich diesbezüglich, daher sollte der mögliche Versicherungswert unbedingt vorab geprüft werden.

Häufig ist ein maximales Alter des Fahrrads vorgegeben, das zum Beispiel bei sechs Monaten liegt. Außerdem wird in der Regel vorgegeben, dass das versicherte Fahrrad einen festen Nutzer haben muss.

Versichert ist beispielsweise ein Diebstahl, auch der Einbruchdiebstahl sowie ein Raub sind abgesichert.

Die Versicherung übernimmt zudem die Reparaturkosten, die durch einen Unfall oder Sturz nötig werden. Wichtig: Bloße Verschleißteile sind hier nicht enthalten, die regelmäßige Wartung muss demnach separat versichert werden.

Die Fahrradversicherung greift zudem bei grober Fahrlässigkeit sowie je nach Anbieter auch bei Materialfehlern, die außerhalb der gesetzlichen Gewährleistung auftreten.

Besonders hilfreich ist die Mobilitätsgarantie, die wie bei einer Autoversicherung angeboten wird. Der Versicherer sorgt dafür, dass dem Versicherten bei einem Schaden sofort ein neues Fahrrad zur Verfügung gestellt wird, damit dieser mobil bleiben kann.

Die Kosten für den Transport des alten Fahrrads in die nächstgelegene Werkstatt werden ebenfalls über die Versicherung übernommen. Insofern ist auch dieser Punkt mit einer Kfz-Versicherung zu vergleichen.

Das JobRad benötigt zudem eine eigene Versicherung, denn nicht der Arbeitnehmer oder das Unternehmen, das das Rad zur Verfügung stellt, ist der Eigentümer, sondern die Leasinggesellschaft. (Foto: AdobeStock - 640688572 Yuliia)

Das JobRad benötigt zudem eine eigene Versicherung, denn nicht der Arbeitnehmer oder das Unternehmen, das das Rad zur Verfügung stellt, ist der Eigentümer, sondern die Leasinggesellschaft. (Foto: AdobeStock – 640688572 Yuliia)

 

Können alle Diensträder versichert werden?

Die meisten Versicherer haben Ausschlüsse, sodass nicht alle Fahrräder abgesichert werden können. Dazu gehören unter anderem:

  • ältere Diensträder (beispielsweise älter als sechs Monate)
  • Fahrräder mit wechselnden Nutzern
  • S-Pedelecs, weil für diese eine Haftpflicht- und Führerscheinpflicht besteht
  • Transportfahrräder (eigene Versicherung möglich)
  • Fahrräder im Verleih oder in der Vermietung

Die Versicherer bieten für die oben genannten Fahrradnutzungen andere Versicherungslösungen an, die konventionelle Fahrradversicherung für das JobRad greift hier nicht.


Fazit: Mit der richtigen Versicherung lebt es sich deutlich ruhiger! Der Arbeitnehmer kann nicht nur etwas für seine Gesundheit und die Umwelt tun, sondern ist dank der Vorsorge über die Assekuranz auch jederzeit perfekt abgesichert. Nun heißt es nur noch, die passende Bekleidung zum Radeln anziehen und ab gehts ins Büro!

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