Nachträglich vorgelegte Unterlagen werden akzeptiert

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Selbstständige, die freiwillig in der gesetzlichen Krankenversicherung versichert sind, können aufgrund der beschlossenen Gesetzesänderung nun aufatmen, da sie vor finanziellen Belastungen durch hohe Nachzahlungsforderungen geschützt werden, wenn sie ihre Einkommensnachweise nicht rechtzeitig einreichen.

Krankenkassen müssen Einkommensnachweise der Selbstständigen akzeptieren

Früher hatten Selbstständige drei Jahre Zeit, um ihre Einkommensnachweise vorzulegen. Anhand dieser Nachweise berechneten die Krankenkassen den Beitrag, der von den Versicherten zu zahlen war. Wenn die Unterlagen jedoch verspätet eingereicht wurden, wurde unabhängig von nachträglich vorgelegten Steuerbescheiden der Höchstbeitrag berechnet. Dies konnte zu Nachzahlungsforderungen von über 8.000 Euro pro Jahr führen und stellte vor allem für Selbstständige mit geringem Einkommen eine enorme finanzielle Belastung dar.

Verbraucherschützer haben erfolgreich gefordert, dass die Regelung zur Einkommensnachweisfrist für selbstständige Versicherte in der gesetzlichen Krankenversicherung überdacht wird. Im Oktober beschloss der Gesundheitsausschuss im Bundestag eine Änderung des entsprechenden Paragraphen im Sozialgesetzbuch. Diese Änderung soll sicherstellen, dass die Krankenkassen den Höchstbeitrag bei verspäteter Einreichung der Unterlagen nicht mehr unabhängig von nachträglich vorgelegten Steuerbescheiden berechnen dürfen. Die Zustimmung des Bundesrates steht jedoch noch aus und wird voraussichtlich am 24. November 2023 erfolgen.

Die Krankenkassen sind verpflichtet, die Versicherten über die Berechnung der Beiträge zu informieren und ihnen eine Neufestsetzung des monatlichen Kassenbeitrags zu ermöglichen.

  1. Selbstständige sind nicht verpflichtet, den Höchstbeitrag zu zahlen, solange das Finanzamt keinen Steuerbescheid vorlegt. Nachgereichte Einkommensnachweise werden berücksichtigt und eine gerechtere Beitragsberechnung gewährleistet
  2. Die Krankenkassen sind dazu verpflichtet, die Versicherten über die Berechnung ihrer Beiträge zu informieren. Innerhalb eines Zeitraums von zwölf Monaten haben die Versicherten die Möglichkeit, eine Neufestsetzung ihres monatlichen Kassenbeitrags zu beantragen, um ihn ihrem tatsächlichen Einkommen anzupassen
  3. Nachträglich vorgelegte Einkommensnachweise von Selbstständigen müssen von den Krankenversicherungen akzeptiert werden, um den Beitrag entsprechend anzupassen

Die geplante Gesetzesänderung in der gesetzlichen Krankenversicherung ist aus Sicht der Verbraucherschützer besonders erfreulich, da sie nicht nur für aktuelle Fälle, sondern auch rückwirkend für die Jahre 2018 und 2019 gelten soll. Selbstständige haben somit die Möglichkeit, eine Neuberechnung ihrer Beiträge vorzunehmen und zu viel gezahlte Beiträge zurückzufordern.

Die geplante Gesetzesänderung stellt eine erhebliche Verbesserung für Selbstständige dar, die in der gesetzlichen Krankenversicherung versichert sind. Dadurch werden sie vor hohen Nachzahlungen geschützt und es wird eine gerechtere Berechnung der Beiträge ermöglicht. Selbstständige können nun auf eine transparentere Beitragsregelung hoffen, die ihnen finanzielle Sicherheit bietet und einen angemessenen Krankenversicherungsschutz gewährleistet.

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