Individuelle Steuerlast senken: was lässt sich absetzen?

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Um das Zahlen von Steuern kommt kaum jemand herum – und das hat auch durchaus seinen Sinn. Denn die so entstehenden Einnahmen sind unverzichtbar für den Bund, die Länder und die einzelnen Gemeinden, und damit wiederum für jeden einzelnen Bürger. Das bedeutet allerdings nicht, dass es nicht legitim ist, die eigene Steuerlast im gesetzlich zulässigen Rahmen zu mindern. Schließlich zahlen die Deutschen im internationalen Vergleich hohe Abgaben.

Wie lässt sich die eigene Steuerlast senken?

Dies ist insbesondere bei einem höheren Verdienst sehr interessant!

Einer Studie der Organisation für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung (OECD) zufolge, welche die Welt zitiert, ist die Abgabenlast hierzulande sogar höher als in Staaten wie Frankreich, Italien, Schweden oder den USA.

Gerade Arbeitnehmer mit einem geringen Einkommen sollten jede Möglichkeit nutzen, ihren Geldbeutel zu entlasten. Hilfreich dabei sind die folgenden Ratschläge.

Werbungskosten – Einzelmaßnahmen lohnen sich ab einer Grenze

Als Werbungskosten werden alle Kosten bezeichnet, die in Zusammenhang mit der eigenen beruflichen Tätigkeit entstehen. Der Clou daran: Diese Werbungskosten können von der Steuer abgezogen werden. Doch welche Ausgaben fallen in diese Sparte? Dabei kommt es natürlich entscheidend auf den jeweiligen Beruf an.

Typische Werbungskosten sind die folgenden:

  • Fahrtkosten

    Für die Fahrten zur Arbeit und nach Hause berücksichtigt das Finanzamt eine Entfernungspauschale. Dabei kommt es auch auf das genutzte Verkehrsmittel an.

  • Arbeitsmittel

    Dazu zählen die verschiedensten Gegenstände, zum Beispiel ein Computer, Bürostuhl oder Schreibtisch. Bei einem Friseur können auch die Kosten für eine Schere als Arbeitsmittel abgesetzt werden.

  • Kontogebühren

    Nachdem auf ein Konto in der Regel unter anderem der Arbeitslohn eingezahlt wird, können Kontoführungsgebühren anteilig als Werbungskosten geltend gemacht werden.

  • Telefonkosten

    Auch Telefonkosten sind teilweise als Werbungskosten absetzbar.

  • Reisekosten bei Dienstreisen

    Die dabei entstehenden Ausgaben sind unabhängig von regelmäßigen Fahrtkosten zu berücksichtigen.

Hinzu kommen noch viele andere Ausgaben, zum Beispiel für den Steuerberater oder beruflich veranlasste Umzüge. Allerdings lohnt es sich nicht immer, Werbungskosten einzeln zu dokumentieren und geltend zu machen. Denn das Finanzamt erkennt bei jedem Arbeitnehmer einen jährlichen Pauschalbetrag von 1000 Euro als Steuervergünstigung an – ganz automatisch.

Wer über das Jahr gesehen weniger Ausgaben hat, kann sich also das Sammeln von Quittungen sparen. Auf der anderen Seite gilt: Herrscht am Anfang des Jahres noch Unsicherheit, wie hoch die eigenen Werbungskosten insgesamt ausfallen, lohnt es sich in der Regel, alle Belege aufzubewahren. Sonst besteht das Risiko, unnötig Geld zu verlieren

Übrigens: Bei Selbstständigen und Gewerbetreibenden gibt es Werbungskosten in anderer Form ebenfalls. Hier tragen sie allerdings den Namen „Betriebsausgaben“. In diesem Bereich ist allerdings kein Pauschalbetrag zu berücksichtigen. Quittungen zu sammeln, ist für Selbstständige also in jedem Fall empfehlenswert.

Fortbildungskosten

Auch Fortbildungskosten können von nichtselbstständigen Arbeitnehmern als Werbungskosten steuerlich geltend gemacht werden.

Voraussetzung dafür ist, dass:

  • eine erste Ausbildung beziehungsweise ein Erststudium bereits beendet ist.
  • eine ausreichende berufliche Veranlassung besteht.

Fortbildungskosten können also auch bei Umschulungsmaßnahmen oder sogar bei einem Zweitstudium abgesetzt werden. Sind die Gründe dahinter allerdings rein privater Natur, so fallen Steuervergünstigungen weg. Wer also eine Weiterbildungsmaßnahme absolviert, die keinen nachweisbaren beruflichen Nutzen bringt, der profitiert davon in seiner Steuererklärung kaum. Kosten für eine erste Ausbildung bzw. ein Erststudium lassen sich dagegen bis zu einem gewissen Grad als Sonderausgaben absetzen.

Typische Ausgaben, die als Fortbildungskosten anerkannt werden, sind:

  • Kursgebühren
  • Verpflegungsmehraufwand
  • Reisekosten
  • Fahrtkosten
  • Kopierkosten

Allerdings sind dabei etwaige Einschränkungen zu beachten. So werden Reisekosten nur angerechnet, wenn die betreffende Fortbildung nicht in der eigenen Arbeitsstätte angeboten wird, und Verpflegungskosten nur bei Abwesenheiten von mehr als acht Stunden. Der Arbeitgeber bezahlt die Fortbildungskosten? Dann ist auch dieser Betrag steuerfrei. Werbungskosten lassen sich in diesem Fall allerdings nicht mehr geltend machen.

Übrigens: Auch bei den Fortbildungskosten sollten Arbeitnehmer den Pauschalbetrag im Kopf behalten. Denn übersteigen die Ausgaben für eine Weiterbildung zusammen mit anderen Werbungskosten diesen nicht, so lohnt es sich auch nicht, Fortbildungskosten abzusetzen.

Fahrtkosten zur Fortbildung lassen sich durchaus steuerlich absetzen, wenn gewisse Voraussetzungen vorliegen.

Weitere Möglichkeiten für Steuereinsparungen

Wer sich intensiv mit Möglichkeiten für Steuereinsparungen auseinandersetzt, wird noch auf eine ganze Reihe weiterer Tipps stoßen, die zum Teil wenig bekannt sind.

Dazu gehört zum Beispiel die Option, haushaltsnahe Dienstleistungen abzusetzen, also:

  • Erhaltungs- und Modernisierungsarbeiten durch Handwerker, zum Beispiel Fliesenleger-, Maler- oder Sanitärarbeiten
  • Wohnungsreinigungen
  • Hausmeistertätigkeiten
  • Pflegedienst

Als außergewöhnliche Belastung angerechnet werden können unter Umständen Ausgaben für Kuraufenthalte, Sterbefälle oder eine Ehescheidung, allerdings nur wenn sie einen „zumutbaren“ Betrag übersteigen. Wie hoch dieser ausfällt, hängt wiederum vom eigenen Einkommen, dem Familienstand und dem Vorhandensein oder Nichtvorhandensein von Kindern ab.

Wer all diese und weitere Möglichkeiten nutzen möchte, für den wird es kompliziert. Das gilt besonders für alle, die sich noch nie ausgiebig mit dem Thema Steuern auseinandergesetzt haben. Natürlich gibt es die Möglichkeit, sich entsprechende Literatur anzuschaffen und Ratgeber im Internet zu durchforsten. Auch ist der Weg zum Steuerberater eine Option. Ersteres ist jedoch recht umständlich und zeitaufwendig und die zweite Möglichkeit wiederum sehr kostenintensiv.

Eine sinnvolle und kostengünstige Alternative kann entsprechende Software sein. Denn diese hat im Regelfall den Vorteil, dass sie auch von Laien zu bedienen ist und beträchtliche Einsparungen ermöglicht – abgesehen vom Geld für einen Steuerberater. Zu beachten ist, dass eine Steuersoftware aktuell sein muss. Ein Programm von 2015 kennt schon im folgenden Jahr nicht mehr alle Tricks. Angesichts durchweg geringer Anschaffungspreise für entsprechende Software stellt dies allerdings kein großes Problem dar.

Fazit

Das Thema Steuern verfolgt die meisten Arbeitnehmer ein Leben lang. Das wird auch in Zukunft so sein, unabhängig davon, dass die Bundesrepublik nach Angaben der Welt im letzten Jahr Rekordhaushaltseinnahmen verzeichnen konnte.

Wer sich vor Augen hält, welche Einsparungsmöglichkeiten eine geschickt ausgefüllte Steuererklärung ermöglicht, dem fällt es vielleicht leichter, sich mit dem Thema zu beschäftigen. Mit der Unterstützung moderner Software können auch Laien eigenständig die unterschiedlichsten Möglichkeiten nutzen, Geld zu sparen – jedes Jahr aufs Neue. Somit bleibt unterm Strich mehr vom häufig durchaus beeindruckenden Brutto übrig.


Bildnachweis: © pixabay.com – #1 WerbeFabrik, #2 StockSnap, Fotolia – Titelbild – Gina Sanders

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