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Das Rentensplitting zwischen Eheleuten existiert seit 2002 und wird nur selten in Anspruch genommen. Die Ökonomin Monika Schnitzer hat mit ihrem Vorschlag zur Abschaffung der Witwenrente und der verpflichtenden Einführung des Rentensplittings für Aufsehen gesorgt. Dieser Vorschlag wurde jedoch kritisiert, da er die Anreize zur eigenen Beschäftigung beeinträchtigen könnte. Das Rentensplitting ermöglicht es, die Rentenansprüche innerhalb der Ehe fair aufzuteilen und bietet finanzielle Sicherheit für beide Partner.

Rentensplitting: Fairer Ausgleich der Rentenansprüche in der Ehe

Beim Rentensplitting werden die während der Ehe erworbenen Rentenansprüche zwischen den Partnern aufgeteilt, um eine gerechtere Verteilung zu ermöglichen. Dies geschieht insbesondere dann, wenn einer der Partner berufliche Ambitionen verfolgt, während der andere beispielsweise die Kinderbetreuung übernimmt. Durch das Splitting erhalten der schlechter verdienende Partner Rentenpunkte des anderen gutgeschrieben. Dies bedeutet, dass beispielsweise einem Durchschnittsverdiener 0,25 Rentenpunkte abgezogen werden, die dem Teilzeit arbeitenden Partner gutgeschrieben werden. Das Ziel des Splittings besteht darin, dem Hinterbliebenen im Falle des Todes eines Partners sowohl die aufgeteilten Rentenpunkte als auch die vor der Ehe erworbenen Ansprüche zu sichern.

Rentensplitting nur für Ehen nach 2001 oder mit Geburtsdatum ab 1961

Das Rentensplitting kann nur von Paaren in Anspruch genommen werden, die nach dem Jahr 2001 geheiratet haben. Wenn die Ehe vor diesem Zeitpunkt geschlossen wurde, müssen beide Partner nach 1961 geboren sein. Zusätzlich ist es erforderlich, dass beide Partner mindestens 25 Rentenjahre auf ihrem Rentenkonto vorweisen können.

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Um Anspruch auf Rentensplitting zu haben, müssen Sie oder Ihr Partner bzw. Ihre Partnerin Anspruch auf eine volle Altersrente haben. Das bedeutet, dass das Erwerbsleben abgeschlossen sein muss. Alternativ muss der Partner ohne Anspruch die Regelaltersgrenze erreicht haben, die bis zum Geburtsjahrgang 1946 bei 65 Jahren lag. Diese Voraussetzungen müssen erfüllt sein, um die Rentenansprüche zwischen den Ehepartnern aufzuteilen.

Die Regelaltersgrenze für den Rentenanspruch wird schrittweise angehoben und betrifft insbesondere die Jahrgänge 1964 und später. Auch Personen, die noch keinen vollen Rentenanspruch haben, können von der Anhebung betroffen sein, zum Beispiel wenn sie noch nicht die erforderlichen Versicherungsjahre erreicht haben. Andererseits haben Personen mit 45 Versicherungsjahren Anspruch auf die volle Rente, unabhängig davon, ob sie die Regelaltersgrenze bereits erreicht haben.

Rentensplitting nach dem Tod des Partners: Vorteile und Bedingungen

Wenn beide Partner zu Lebzeiten keinen Anspruch auf Rentensplitting hatten, besteht die Möglichkeit, nach dem Tod des Partners davon zu profitieren, sofern beide Partner mindestens 25 Rentenversicherungsjahre vorweisen können. Es ist jedoch zu beachten, dass in diesem Fall ein eventuell bestehender Anspruch auf Witwer- oder Witwenrente entfällt.

Rentensplitting: Ausgleich bei geringen Rentenpunkten in der Ehe

Das Rentensplitting ist besonders vorteilhaft für Personen, die während der Ehe nur wenige Rentenpunkte gesammelt haben, beispielsweise aufgrund von Zeiten der Arbeitslosigkeit oder Teilzeitarbeit. Dies ist insbesondere dann relevant, wenn die eigene Rente so hoch ist, dass kein Anspruch auf eine Witwer-/Witwenrente besteht, da diese mit den eigenen Bezügen verrechnet wird. Das Rentensplitting kann in solchen Fällen dazu führen, dass ein Anspruch auf eine höhere Rente entsteht.

Keine Hinterbliebenenrente nach Rentensplitting – Entscheidung bindend

Durch die Abgabe einer gemeinsamen Erklärung für ein Rentensplitting wird eine verbindliche Vereinbarung getroffen, die es den Partnern nach dem Tod eines Partners nicht mehr ermöglicht, anstelle des Rentensplittings eine Hinterbliebenenrente zu erhalten. Die Deutsche Rentenversicherung empfiehlt daher, sich vor einer Entscheidung für das Rentensplitting ausführlich beraten zu lassen.

Gerechte Aufteilung der Rentenansprüche in der Ehe

  • Aufteilung von Rentenansprüchen zwischen Ehepartnern
  • Durch das Rentensplitting können Rentenpunkte vom besser verdienenden zum schlechter verdienenden Partner übertragen werden
  • Durch das Rentensplitting werden Rentenansprüche im Todesfall abgesichert
  • Personen mit niedrigen Rentenpunkten profitieren besonders davon
  • Durch das Rentensplitting besteht die Möglichkeit, die eigene Rente zu erhöhen
  • Die nachträgliche Nutzung des Rentensplittings ist möglich, wenn beide Partner zu Lebzeiten keinen Anspruch hatten

Das Rentensplitting ermöglicht eine gerechte Aufteilung der Rentenansprüche innerhalb einer Ehe und schafft finanzielle Sicherheit für beide Partner. Es ist besonders vorteilhaft für Personen, die während der Ehe nur geringe Rentenpunkte angesammelt haben und deren eigene Rente durch das Splitting erhöht werden kann. Es ist jedoch wichtig, sich vor einer Entscheidung für das Rentensplitting gründlich beraten zu lassen, da diese Option verbindlich ist und den Verzicht auf eine eventuelle Hinterbliebenenrente bedeutet.

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