Zurich zieht Berufung zurück nach Niederlage vor Gericht

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Ein Urteil des Landgerichts Köln hat gezeigt, dass einige Riester-Versicherer beabsichtigen, die zukünftigen Rentenauszahlungen zu kürzen. Ein Kunde aus Köln hat erfolgreich gegen diese Praktik geklagt, was bedeutet, dass diese Kürzungen nicht rechtens sind. Die Verbraucherzentrale Nordrhein-Westfalen und die Bürgerbewegung Finanzwende haben beschlossen, gemeinsam juristisch gegen weitere Riester-Versicherer vorzugehen, um sicherzustellen, dass die Kunden fair behandelt werden.

Gericht erklärt Klausel zur Rentenkürzung als unwirksam

Vor dem Landgericht Köln hat Zurich eine klare Niederlage erlitten. Ein Kunde aus Köln hatte geklagt, da seine künftige Riester-Rente stark gekürzt werden sollte. Die Richter erklärten die Klausel in den Vertragsbedingungen, die eine Senkung des Rentenfaktors ermöglichte, für unwirksam. Nach Ansicht der Richter sollten Kunden sich auf den Rentenfaktor in ihrem Vertrag verlassen können und nicht mit Rentenkürzungen rechnen müssen.

Urteil gegen Zurich: Rentenkürzung als unwirksam erklärt

Der Rentenfaktor ist eine wichtige Größe bei der Berechnung der späteren Rentenhöhe eines Kunden. Im vorliegenden Fall gegen Zurich betrug der Rentenfaktor 37,34 Euro, wurde aber während der Ansparphase auf 27,97 Euro gekürzt. Diese Kürzung hätte zur Folge gehabt, dass bei einem Vertragsguthaben von 100.000 Euro zu Beginn der Rentenphase eigentlich eine monatliche Rente von 373,40 Euro gezahlt worden wäre. Nach der Kürzung wären es hingegen nur noch 279,70 Euro monatlich gewesen.

Zurich macht Rentenkürzung rückgängig und verzichtet auf Klausel

Nachdem der Versicherer Zurich zunächst Berufung gegen das Urteil des Landgerichts Köln eingelegt hatte, hat das Unternehmen schließlich die Kürzung der Rentenansprüche eines Kunden rückgängig gemacht und den Richterspruch akzeptiert. Zurich darf sich zukünftig nicht mehr auf die beanstandete Vertragsklausel berufen. Es ist wichtig anzumerken, dass diese Gerichtsentscheidung nur für diesen spezifischen Fall gilt und keine Auswirkungen auf andere Riester-Sparer hat.

Klage gegen Zurich-Versicherung: Verbandsklage angestrebt für Grundsatzurteil

Die Verbraucherzentrale Nordrhein-Westfalen und die Bürgerbewegung Finanzwende haben die Zurich-Versicherung abgemahnt und planen, eine Verbandsklage einzuleiten, sofern der Konzern nicht einlenkt. Ihr Ziel ist es, beim Bundesgerichtshof ein Grundsatzurteil zu erlangen, das sich positiv auf tausende Riester- und Lebensversicherungskunden mit fondsgebundenen Riesterverträgen auswirken könnte. Diese könnten von einer Rentenerhöhung profitieren, sollten die Versicherten das Urteil für sich gewinnen.

Verbraucherzentrale warnt: Weitere Anbieter könnten Renten kürzen

Neben dem Versicherer Zurich wurden auch die Axa Lebensversicherung und die LPV Lebensversicherung abgemahnt, da sie ebenfalls Rentenkürzungen durchgeführt haben. Es wird vermutet, dass noch weitere Anbieter den Rentenfaktor aufgrund unwirksamer Klauseln gesenkt haben und somit noch mehr Kunden davon betroffen sind.

Musterbrief der Verbraucherzentrale ermöglicht Vorgehen gegen Rentenkürzung

Kunden, die eine Riester-Rente abgeschlossen haben und in deren Verträgen eine Klausel zur Rentenkürzung enthalten ist, sollten laut Verbraucherschützern nicht überstürzt handeln. Stattdessen können sie sich jetzt schon auf das Urteil des Landgerichts Köln berufen und gegen die Rentenkürzung vorgehen. Die Verbraucherzentrale NRW stellt einen Musterbrief zum Download bereit, der auch für Verträge in der Rentenphase verwendet werden kann.

Riester-Rente: Positives Potenzial für Geringverdiener mit Kindern

Die Riester-Rente wird vom Deutschen Institut für Altersvorsorge (DIA) trotz der kritischen Medienberichte als zu Unrecht in Misskredit gebracht angesehen. Vor allem für Menschen mit niedrigem Einkommen und vielen Kindern kann sie eine lohnenswerte Möglichkeit sein, für das Alter vorzusorgen.

Um die volle staatliche Zulage von 175 Euro pro Jahr zu erhalten, müssen Riester-Sparer mindestens vier Prozent ihres rentenversicherungspflichtigen Einkommens abzüglich der Zulagen in ihren Vertrag einzahlen. Familien mit Kindern können zusätzliche Zulagen beantragen. Experten raten dazu, den Eigenbeitrag auf maximal ein Drittel der eingezahlten Summe zu begrenzen, um die Rentabilität der Riester-Rente sicherzustellen.

Das Urteil gegen Zurich und die darauf folgenden Maßnahmen der Verbraucherzentralen zeigen, dass es wichtig ist, sich gegen unrechtmäßige Rentenkürzungen bei Riester-Verträgen zu wehren. Kunden, deren Verträge eine entsprechende Klausel enthalten, sollten sich auf das Urteil des Landgerichts Köln berufen und gegen eine Kürzung ihrer Rente vorgehen. Trotz der aktuellen Probleme bietet die Riester-Rente weiterhin eine attraktive Möglichkeit der Altersvorsorge, besonders für Geringverdiener mit Kindern.

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