Präzise Angaben im Rentenantrag: Urteil verdeutlicht Konsequenzen von Unvollständigkeit

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Das Hessische Landessozialgericht (LSG) Darmstadt hat in einem aktuellen Urteil vom 20. März 2024 (L 5 R 121/23) festgestellt, dass Rentnerinnen und Rentner ihre Angaben im Rentenantrag präzise und vollständig angeben müssen. Ein Rentner sah sich in diesem Fall aufgrund einer unvollständigen Angabe in seinem Rentenantrag aus dem Jahr 2009 mit einer Nachforderung der gesetzlichen Rentenversicherung in Höhe von über 80.000 Euro konfrontiert.

Rentner bezieht Verletztenrente und vergisst dies im Rentenantrag anzugeben

Im konkreten Fall bezog der Rentner aufgrund eines Arbeitsunfalls seit den 1960er-Jahren eine Verletztenrente aus der gesetzlichen Unfallversicherung. Trotzdem versäumte er es im Jahr 2009, in seinem Rentenantrag anzugeben, dass er bereits eine Verletztenrente bezieht.

In der Regel werden beide Renten angerechnet und gekürzt, wenn der Freibetrag überschritten wird. Da die DRV jedoch nicht über den Bezug der Verletztenrente informiert wurde, erfolgte keine Kürzung. Erst 2018 wurde die DRV über die Erhöhung der Verletztenrente informiert und kürzte die Rente rückwirkend. Nun fordert sie die zu viel ausgezahlte Rente von über 80.000 Euro zurück.

Das Gericht befand, dass der Rentner gegen seine Mitteilungspflicht grob fahrlässig verstoßen hat, indem er die Verletztenrente nicht im Rentenantrag angegeben hat. Da grobe Fahrlässigkeit vorliegt, kann in diesem Fall keine Verjährung eintreten, wodurch die Rückforderung der überzahlten Rente in Höhe von 80.000 Euro gerechtfertigt ist.

Präzise Angaben im Rentenantrag: Wichtig für Rentenbezieher

Das Urteil des Hessischen Landessozialgerichts betont die Bedeutung von präzisen Angaben im Rentenantrag. Besonders Rentenbezieher, die verschiedene Rentenarten beziehen, sollten bei der Antragstellung äußerste Sorgfalt walten lassen. Die Deutsche Rentenversicherung fordert explizit dazu auf, alle relevanten Informationen anzugeben, um mögliche Kürzungen oder Nachforderungen zu vermeiden. Wer dieser Pflicht nicht nachkommt, handelt grob fahrlässig und muss mit finanziellen Konsequenzen rechnen.

Wenn Sie Fragen zum Rentenantrag haben, ist es ratsam, professionelle Unterstützung von einem Rentenberater wie Andreas Islinger von Ecovis in Anspruch zu nehmen. Durch eine qualifizierte Beratung können mögliche Rückzahlungen vermieden und Sicherheit geschaffen werden. Es ist daher sinnvoll, in eine professionelle Beratung zu investieren.

Wichtiges Urteil: Präzise Angaben im Rentenantrag unerlässlich

Das Urteil des Hessischen Landessozialgerichts unterstreicht die Bedeutung von präzisen und vollständigen Angaben im Rentenantrag. Wer dies vernachlässigt, handelt grob fahrlässig und riskiert mögliche Rückforderungen seitens der Rentenversicherung. Rentenbezieher sollten daher bei der Antragstellung äußerste Sorgfalt walten lassen und bei Unsicherheiten auf professionelle Unterstützung zurückgreifen. Eine fundierte Beratung kann vor finanziellen Belastungen schützen und eine solide Grundlage für die Zukunft schaffen.

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