Krankenversicherungspflicht für Studenten in Deutschland

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Mit dem Start des Wintersemesters an deutschen Hochschulen am 1. Oktober sollten Studenten nicht vergessen, ihren Versicherungsschutz zu überprüfen. Es ist entscheidend herauszufinden, ob sie in der Privathaftpflicht- und Krankenversicherung „familienversichert“ sind oder ob sie sich selbst versichern müssen. Die Frage nach einer möglichen Mitversicherung über die Eltern spielt sowohl in der gesetzlichen als auch in der privaten Krankenversicherung eine Rolle und ist von vielen individuellen Faktoren abhängig.

Versicherungsschutz für Kinder: Was ist abgedeckt?

Um herauszufinden, ob und wie Kinder „familienversichert“ sind, empfiehlt sich ein genauer Blick in die Versicherungsbedingungen der Privathaftpflichtversicherung. Hier kann man nachlesen, ob Zeiten der Erstausbildung wie Schule, Berufsausbildung und Studium versichert sind. Es wird geprüft, ob Versicherungsschutz besteht, wenn während des Studiums oder der Ausbildung eine Aushilfstätigkeit oder geringfügige Beschäftigung ausgeübt wird. Zudem wird festgestellt, ob das Kind im Haushalt der Eltern behördlich gemeldet sein muss. Auch die Altersgrenzen im Versicherungsvertrag werden berücksichtigt. Schließlich wird ermittelt, ob Versicherungsschutz besteht, solange keine Erwerbstätigkeit ausgeübt wird, zum Beispiel für die Wartezeit vor Ausbildungsbeginn, während des Bundesfreiwilligendienstes oder des Freiwilligen Wehrdienstes.

Versicherer unterscheiden bei der privaten Haftpflichtversicherung zwischen der Erst- und Zweitausbildung. Studenten bleiben über ihre Eltern mitversichert, solange sie nicht verheiratet sind und sich noch im Studium oder einem unmittelbar anschließenden Masterstudiengang befinden. Ausnahmen gelten für die Referendariatszeit oder Fortbildungsmaßnahmen. Wenn Studenten nach dem Erststudium eine weitere Ausbildung beginnen oder den Master nicht direkt an den Bachelor anschließen, müssen sie in der Regel eine eigene private Haftpflichtversicherung abschließen. Daher ist es ratsam, sich bereits im Voraus sorgfältig zu informieren oder sich neutral und unabhängig beraten zu lassen.

Eltern-Krankenkasse: Möglichkeiten und Bedingungen für Studenten

Die Krankenversicherungspflicht in Deutschland betrifft auch Studenten. Allerdings gibt es eine Ausnahme für Studenten, die Kinder von Mitgliedern der Gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) sind. Diese können bis zum 25. Geburtstag über die Krankenkasse ihrer Eltern familienversichert bleiben. Es gibt jedoch bestimmte Bedingungen: Sie dürfen kein eigenes Einkommen haben oder ihr Einkommen darf nicht höher als 485 Euro monatlich sein. „Mini-Jobber“ dürfen nicht mehr als 520 Euro im Monat verdienen, um weiterhin familienversichert zu sein.

Studenten, die das 25. Lebensjahr erreicht haben und ihr Studium fortsetzen, müssen sich in der (gesetzlichen) Krankenversicherung der Studenten (KVdS) versichern. Hierbei zahlen sie bis zum 30. Lebensjahr einen ermäßigten Beitrag. Nach dem 30. Lebensjahr können sie sich freiwillig in der GKV zu einem höheren Beitrag weiterversichern.

Privatversicherung als Option für Studenten bei Studienbeginn

Beim Studienbeginn haben Studenten die Option, sich von der Krankenversicherung der Studenten (KVdS) befreien zu lassen und stattdessen in eine private Krankenversicherung (PKV) zu wechseln. Dies ist sinnvoll, wenn die PKV aufgrund des Beihilfeanspruchs der Eltern als private Restkostenversicherung möglich ist und das Studium vor dem 25. Geburtstag endet. In solchen Fällen ist die PKV oft kostengünstiger als die KVdS. Um den Wechsel von der GKV in die PKV zu vollziehen, müssen Studenten innerhalb der ersten drei Monate nach der Immatrikulation einen Antrag auf Befreiung von der gesetzlichen Versicherungspflicht stellen. Eine Rückkehr in die GKV während des Studiums ist nicht möglich.

In der Regel endet der Anspruch auf Beihilfe für Studenten mit Vollendung des 25. Lebensjahres. Ab diesem Zeitpunkt müssen sie eine private Krankheitskostenvollversicherung abschließen und höhere Prämien zahlen. Wenn der Wechsel innerhalb von sechs Monaten nach dem Verlust der Beihilfeberechtigung beantragt wird, erfolgt er ohne Risikoprüfung oder Wartezeit.

Klärung der Familienversicherung für Studenten

Damit Studenten den optimalen Versicherungsschutz erhalten, ist es wichtig, dass sie ihre Privathaftpflicht- und Krankenversicherung sorgfältig überprüfen. Insbesondere die Versicherungsbedingungen sollten genau unter die Lupe genommen werden, um festzustellen, ob und wie Studenten familienversichert sind. Bei Fragen und Unsicherheiten ist es ratsam, unabhängige Beratung in Anspruch zu nehmen, zum Beispiel als Mitglied beim Bund der Versicherten. Die Entscheidung zwischen gesetzlicher und privater Krankenversicherung sollte ebenfalls gut durchdacht werden und individuell auf die persönlichen Bedürfnisse und finanziellen Möglichkeiten abgestimmt sein.

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