Beitragsreduktion nach Berufswechsel bei uniVersa ohne erneut erforderlichen Gesundheitscheck

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Inhaber einer uniVersa Berufsunfähigkeitsversicherung profitieren bei Berufswechseln von einer Prüfpause, in der die Günstigerprüfung greift. Innerhalb eines Zeitraums von sechs bis zwölf Monaten nach Tätigkeitswechsel erfolgt eine Neubewertung der Berufsgruppe, wobei die vorteilhafteste Risikoklasse zugrunde gelegt wird, ohne erneute Gesundheitsfragen, ohne Mehraufwand oder neues Eintrittsalter. Alle bisherigen Vertragskonditionen bleiben gültig, selbst wenn die neue Tätigkeit als risikoreicher eingestuft wird. So bleibt der Einkommensschutz gleichbleibend attraktiv und verlässlich bestehen, bietet Stabilität.

Kein Meldezwang: BU-Versicherung greift auch nach Rollenwechsel im Job

Viele Fach- und Führungskräfte wechseln im Zuge von Weiterbildungen, internen Positionswechseln oder kompletten Umorientierungen in andere Tätigkeitsbereiche. Kommt es aufgrund von Krankheit oder Unfall zur Aufgabe des zuletzt ausgeübten Berufs, springt die Berufsunfähigkeitsversicherung ein und schützt vor Einkommensausfall. Die Police berücksichtigt automatisch den zuletzt ausgeübten Beruf ohne erneute Gesundheitsprüfung oder Informationspflicht seitens des Versicherten. Dadurch bleibt der Versicherungsschutz lückenlos und verlässlich erhalten selbst bei späteren Berufsänderungen sofort aktiviert und stabilisiert.

Versicherte profitieren von niedrigeren Beiträgen bei Berufsgruppenwechsel ohne Neuabschluss

Kundenfreundliche Tarife beinhalten eine Vorteilsweitergabe, wenn bei einem Berufsgruppenwechsel die neue Einstufung niedriger ausfällt als bei Vertragsbeginn. Beispielsweise kann ein Schreiner, der in einen Büroberuf übergeht, eine deutliche Beitragssenkung erwarten. Ein Neuabschluss mit veränderten Vertragsklauseln ist nicht nötig. Dabei fällt kein weiterer Verwaltungsaufwand an, ohne Neuanträge oder Zusatzkosten, da die Günstigerprüfung automatisch die günstigere Risikoklasse anwendet. So sichern sich Versicherte einfache Anpassungen, behalten ihr ursprüngliches Eintrittsalter und genießen niedrigere Beiträge.

Originale Rechnungsgrundlagen bleiben erhalten trotz Berufswechsel und günstiger Prüfung

Versicherte der uniVersa haben nach einem Wechsel des Berufs sechs bis zwölf Monate Zeit, um von einer Günstigerprüfung zu profitieren. Dabei bleibt das ursprüngliche Eintrittsalter unangetastet, ebenso wie die hinterlegten Kalkulationsgrundlagen. Innerhalb dieses Zeitfensters entfällt jede erneute Gesundheitsprüfung. Dieses kundenfreundliche Verfahren senkt die Prämienkosten bei neuer Berufseinstufung, spart administrativen Aufwand und sichert den nahtlosen Schutz ohne zusätzlichen Prüfungsaufwand oder Altersanpassung, komfortabel, unkompliziert, verständlich, transparenzfördernd sowie rechtssicher und zukunftsorientiert, kostenbewusst, planbar.

Wechsel in riskantere Tätigkeit: Beitrag bei uniVersa bleibt unverändert

Mit dem uniVersa Tarif profitieren Versicherte von stabilen Beiträgen, auch wenn sie in riskantere Berufsfelder wechseln. Weder die ursprüngliche Einstufung noch das bei Vertragsbeginn festgelegte Prämienniveau werden angepasst. Damit entfällt für die Betroffenen jede Sorge vor Mehrkosten, wenn neue Aufgaben körperliche oder psychische Risiken bergen. Diese Transparenz im Leistungsfall ermöglicht eine sichere Einkommensplanung und gewährleistet, dass der abgesicherte Schutz in seiner ursprünglichen Form weiterbesteht, unabhängig von wechselnden Arbeitsbedingungen, jederzeit flexibel.

Günstigerprüfung führt zu reduzierten Beiträgen bei Berufsgruppenwechsel ohne Neuvertrag

Die uniVersa Günstigerprüfung bietet Versicherten nach einem Berufswechsel innerhalb von sechs bis zwölf Monaten eine bessere Einstufung in eine günstigere Berufsgruppe, was zu einer sofortigen Beitragsersparnis führt. Ein Wechsel des bestehenden Versicherungsschutzes ist nicht nötig, ebenso entfällt eine erneute ärztliche Untersuchung. Das ursprüngliche Eintrittsalter bleibt bestehen und die vertraglichen Grundlagen werden beibehalten. Selbst wenn der neue Beruf ein höheres Risiko birgt, bleibt der Beitrag unverändert. Dadurch ist der Einkommensschutz gesichert.

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