EPartnerschaftliche Gleichberechtigung: Sichere Zukunft für hepartner & Co

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Die Deutsche Rentenversicherung Rheinland stellt klar, dass unabhängig von der Partnerschaftsform – sei es Hetero-Ehe, gleichgeschlechtliche Ehe oder eingetragene Lebenspartnerschaft – in der gesetzlichen Rentenversicherung gleiche Rechte und Pflichten gelten. Die kontinuierliche Umsetzung dieser Gleichstellung in den letzten Jahren bringt für alle Betroffenen entscheidende Vorteile.

Neudefinition der Partnerschaft: „Ehe für alle“ durchgesetzt

Bis 2017 gab es innerhalb der Rentenversicherung eine Unterscheidung zwischen eingetragenen Lebenspartnerschaften und Hetero-Ehen. Die eingetragene Lebenspartnerschaft wurde 2001 für Lesben und Schwule etabliert, erreichte jedoch erst 2005 rentenrechtliche Gleichberechtigung. Die Einführung der „Ehe für alle“ im Jahr 2017 machte diese Unterscheidung hinfällig.

Umfassende Sicherheitsnetz für Hinterbliebene in Rentenversicherung

Die informative Broschüre „Hinterbliebenenrente: Hilfe in schweren Zeiten“ verschafft einen umfassenden Einblick in die vielfältigen Rentenleistungen für Hinterbliebene. Neben den geläufigen Witwen-, Witwer- und Waisenrenten werden auch Erziehungsrenten und Rentenabfindungen ausführlich beleuchtet. Die Broschüre gibt zudem Aufschluss über die Einkommensanrechnung, die Krankenversicherung im Rentenalter und behandelt die Thematik der Rentenzahlungen ins Ausland. Ein besonderes Augenmerk liegt auf der Erläuterung des Rentensplittings als alternative Option zur Hinterbliebenenrente.

Link zur Broschüre.

Robuste Unterstützung für herausfordernde Lebensetappen bereitgestellt

Der Verlust eines Ehepartners oder Elternteils geht oft mit emotionalen Belastungen und finanzieller Unsicherheit einher. In solchen Momenten bietet die gesetzliche Rentenversicherung eine Vielzahl von Unterstützungsleistungen. Die Witwen-, Witwer- und Waisenrente dienen der Absicherung der Angehörigen. Auch geschiedene Partner, die minderjährige Kinder erziehen, können auf Erziehungsrente zählen. Bei einer erneuten Heirat oder der Eingehung einer gleichgeschlechtlichen Ehe könnte die Rente möglicherweise entfallen und eine Rentenabfindung gewährt werden. Ehepaare haben auch die Möglichkeit des Rentensplittings.

Inklusion in Partnerschaften: Gleiche Rechte für alle

Auch für Lebenspartner, die ihre Lebenspartnerschaft vor dem 1. Oktober 2017 eingetragen haben, sind diese Leistungen verfügbar, unter der Bedingung, dass die jeweiligen Anforderungen erfüllt sind. Die Erläuterungen in der Broschüre gelten folglich für eingetragene Lebenspartner.

Vielfalt in der Rentenversicherung: Gleiche Rechte für jeden

Die Deutsche Rentenversicherung Rheinland setzt sich aktiv für die Gleichstellung aller Partnerschaftsformen im Rentensystem ein. Diese Gleichstellung gewährleistet Hinterbliebenen eine umfassende Absicherung in schwierigen Zeiten. Die ausführliche Broschüre „Hinterbliebenenrente: Hilfe in schweren Zeiten“ beleuchtet eingehend die verschiedenen Rentenleistungen und gibt Betroffenen klare Anleitung zur Beantragung ihrer Rentenansprüche. Insgesamt etabliert die staatliche Rentenversicherung eine faire Grundlage für die Zukunftsplanung von Hinterbliebenen – unabhängig von ihrer Partnerschaftsstruktur.

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