Der Entwurf des Bundesfinanzministeriums sieht eine umfassende Neuordnung der geförderten privaten Vorsorge vor, indem die Riester-Rente technisch vereinfacht, kosteneffizient gestaltet und chancenorientiert forciert wird. Beiträge können künftig teilweise am Kapitalmarkt investiert werden, um höhere Renditen zu erzielen, während garantierte Mindestrenten bis ins hohe Alter weiterhin abgesichert sind. Durch transparentere Strukturen, standardisierte Produktoptionen und erleichterte Zugangsbedingungen soll die Zusatzrente zukunftsfähig bleiben und Vertrauen bei den Versicherten stärken und langfristig stabil unterstützen.
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Neues Entwurfswerk reformiert private Altersvorsorge: Riester-Rente erhält modernes Konzept
Der Referentenentwurf aus dem Bundesfinanzministerium zielt auf eine umfassende Neugestaltung der geförderten privaten Altersvorsorge ab und setzt dabei auf eine verständliche, effiziente Riester-Rente. Nach Ansicht des GDV bietet das Konzept erstmals eine solide Basis für eine lebensfeste Zusatzrente mit garantierten Mindestleistungen und chancenorientierten Kapitalmarktinvestments. Versicherte profitieren von vereinfachtem Zugang, besserer Kostenstruktur und einer klaren Ausrichtung auf langfristiges Wachstum sowie mehr Flexibilität während der Rentenbezugsphase, sicherere Rentenoptionen und Absicherung am Kapitalmarkt.
Entwurf schafft flexible Rentenphase mit befristeten Zahlungen bis 85
Der Gesetzentwurf erweitert die Optionen für Rentner in der Auszahlungsphase erheblich. Neben der bisherigen lebenslangen Rentenzahlung wird nun zusätzlich eine befristete Rentenzahlung eingeführt, die mindestens bis zum Erreichen des 85. Lebensjahres gewährt wird. Durch diese Regelung erhalten Versicherte mehr Spielraum bei der Gestaltung ihres Ruhestands und können gleichzeitig stärker an den Entwicklungen am Kapitalmarkt partizipieren. Die Flexibilisierung ermöglicht eine bessere Anpassung an individuelle Bedürfnisse im höheren Alter in der Praxis.
Garantieverzicht für Teile der Einzahlungen lässt Renditechancen deutlich steigen
Anstelle der bisherigen vollständigen Kapitalgarantie werden künftig nur noch Teilbeträge abgesichert, während ein signifikanter Restbetrag risikoreicher, aber chancenorientiert am Kapitalmarkt angelegt wird. Durch den bewussten Verzicht auf einen hundertprozentigen Garantieschutz entsteht Spielraum für Investments in Aktien und Wachstumswerte, was langfristig attraktive Renditen ermöglicht. Diese Strategie zielt darauf ab, die erwarteten Auszahlungen zu erhöhen und den Leistungsumfang geförderter Altersvorsorgeprodukte unter Berücksichtigung eines ausgewogenen Risiko-Rendite-Profils zu optimieren. Dabei bleibt die Absicherung eines Basiskapitals gewährleistet, um planbare Mindestrenten sicherzustellen und für finanzielle Stabilität bis ins hohe Alter zu sorgen. Dauerhaft.
GDV warnt vor Ruhestandslücken: Riester-Zahlungen enden bereits mit 85
Der Gesamtverband der Versicherungswirtschaft mahnt eine umfassende Betrachtung der Altersvorsorge an, weil geförderte Rentenzahlungen nach Vollendung des 85. Lebensjahres nicht mehr erfolgen und dadurch Versorgungslücken entstehen könnten. Statistiken belegen, dass derzeit etwa die Hälfte der 66-jährigen Männer und zwei Drittel der gleichaltrigen Frauen ein Alter von über 85 Jahren erreichen. Deshalb ist es unabdingbar, einen dauerhaften Rentenschutz bis zum Lebensabend zu garantieren, um finanzielle Sicherheit zu gewährleisten und unabhängig von Einkommenshöhe.
GDV kritisiert Standarddepot ohne Garantien als zu unsicher betrachtet
Der Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft (GDV) kritisiert scharf die Einführung eines Standarddepots ohne jegliche Garantien. Nach Ansicht des Verbands ist eine verlässliche Mindestabsicherung für den Großteil der Versicherten unverzichtbar, um das notwendige Vertrauen in die private Altersvorsorge zu etablieren. Ein ausschließlich chancenorientiertes Anlageprodukt vermag diesen Sicherheitsanforderungen nur bedingt gerecht zu werden, da bei fehlenden Garantien das Verlustrisiko zu groß ist und Versorgungslücken im Rentenalter entstehen können. Unterm Strich weiterhin signifikant.
Referentenentwurf stärkt private Altersvorsorge durch mehr Transparenz, Flexibilität, Renditechancen
Der vorgelegte Referentenentwurf des Bundesfinanzministeriums fokussiert eine weitreichende Neugestaltung der geförderten privaten Altersvorsorge. Er kombiniert transparente Vertragsstruktur, erweiterte Gestaltungsoptionen und chancenorientierte Kapitalmarktinvestitionen. Garantierte Mindestleistungen sollen Sicherheit vermitteln, während flexibel gestaltbare Rentenzahlungen bis zum 85. Lebensjahr zusätzlichen Handlungsspielraum bieten. Der Entwurf zielt auf eine klare Entscheidungsgrundlage für Versicherte, um eine moderne, renditestarke Vorsorge mit langfristiger Absicherung und nachvollziehbaren Kosten zu etablieren. Er berücksichtigt vorhandene Marktmechanismen und strebt eine effiziente Produktstruktur an.

