Berufsrechtliche Pflichten sichern professionelle Qualität und Unabhängigkeit der Beratung

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Anlässlich der 96. JuMiKo in Bayern haben die Bundesrechtsanwaltskammer und die regionalen Anwaltskammern gemeinsam vor einer beabsichtigten Abschwächung des Rechtsdienstleistungsgesetzes gewarnt. Sie führen an, dass Rechtsschutzversicherer primär profitorientiert arbeiten und dadurch nicht in der Lage sind, eine unabhängige Rechtsberatung garantieren. Diese Konstellation führt unweigerlich zu Interessenkonflikten und erschwert Mandantinnen und Mandanten, gegen ungerechtfertigte Kostenverweigerungen juristisch vorzugehen. Somit würde der Verbraucherschutz massiv geschwächt und das Vertrauen in die Beratung untergraben.

Proteste gegen RDG-Pläne beim 96. JuMiKo von BRAK-Spitze präsentiert

Die BRAK veröffentlichte am 6. November 2025 anlässlich der 96. JuMiKo in Bayern eine kritische Stellungnahme zum vorliegenden RDG-Änderungsantrag. Sie betont, dass nur durch standesrechtliche Verpflichtungen die Unabhängigkeit und Freiheit der Rechtsberatung gesichert sind. Gemeinsam mit den Präsidentinnen und Präsidenten der Landesrechtsanwaltskammern fordert die Bundesrechtsanwaltskammer eine konsequente Ablehnung der Pläne auf Bundesebene, um Interessenkonflikte zu verhindern und Mandantinnen und Mandanten freien Zugang zu neutraler und qualitativ hochwertiger Rechtshilfe zu garantieren.

Kosten senken Versicherer Gewinn steigern statt umfassend rechtsberaten Mandanten

Im Fokus der Rechtsschutzversicherer steht die Profitsteigerung durch konsequente Kostenersparnis, die eine mandantenorientierte Beratung konterkariert. Die Übertragung juristischer Dienstleistungen auf solche gewinnorientierten Unternehmen würde Interessenkonflikte unausweichlich machen. Verbraucher würden diese Konflikte kaum wahrnehmen, weil Versicherer verpflichtet sind, Kosten zu senken und Gewinne zu maximieren – nicht Kunden umfassend über Risiken aufzuklären. Es mangelt zudem an externen Kontrollinstanzen, die willkürlichen Kostenentscheidungen entgegenwirken könnten.

Rechtsberatung durch Versicherer gefährdet Mandantenschutz und neutrales Mandatsinteresse vollständig

In Kanzleien beobachten Anwältinnen und Anwälte wiederholt Fälle, in denen Rechtsschutzversicherer vorhandene Deckungszusagen zunächst aussetzen oder ganz ablehnen, so dass Mandantinnen und Mandanten ohne anwaltliche Unterstützung in eine gefährliche Kostenfalle tappen. Erst durch gerichtliche Geltendmachung und juristische Intervention werden diese Leistungen häufig erzwungen. Würden Versicherer eigenverantwortlich Rechtsberatung übernehmen, fehlte es an unabhängigen Kontrollinstanzen gegen Leistungsverweigerungen, wodurch Verbraucherschutzstandards und Mandanteninteressen nachhaltig geschwächt würden insbesondere bei aufwendigen Prozessen mit hohem Beweisrisiko konfrontiert.

Berufspflichten sichern Qualität: Bayern missachtet anwaltliche Haftplichten für Mandanten

In Bayern wird übersehen, dass allein das Berufsrecht sicherstellt, dass Rechtsdienstleistungen uneingeschränkt mandantenorientiert erbracht werden. Standesregeln und strenge Haftungsvorschriften binden Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte an die Pflicht, persönliche Gewinninteressen hinter die Anliegen der Mandanten zu stellen. Ohne diese Garantien drohen Interessenkonflikte und ein Verlust der Beratungsqualität. Berater ohne anwaltliches Berufsrecht setzen Eigeninteressen über Mandantenbelange und gefährden damit das Vertrauen in verlässliche, objektive und unabhängige juristische Unterstützung.

BRAK-Präsident Wessels kritisiert geplante Rechtsdienstleistungsreform in Bayern scharf heftig

Dr. Ulrich Wessels, Präsident der Bundesrechtsanwaltskammer, stufte das geplante Gesetzesänderungsvorhaben in Bayern als subtiles Geschenk an Versicherungsunternehmen ein, das letztlich die Rechte der Mandantinnen und Mandanten einschränke. Er bemängelt, dass die gewünschte organisatorische Trennung zwischen Deckungsvoraussetzung und Rechtsberatung in der täglichen Praxis nicht funktionieren werde. Versicherer würden weiterhin mit Deckungsverweigerungstaktiken arbeiten, um Kosten zu sparen, statt qualitativ hochwertige Beratung zu gewährleisten.

Vor willkürlichen Kostenverweigerungen nun: BRAK und Kammern schützen Mandanten

Mit dem entschiedenen Veto gegen die Pläne der bayerischen Gesetzgebung bestätigen BRAK und Landesrechtsanwaltskammern die Notwendigkeit einer strikt unabhängigen Rechtsberatung. Mandantinnen und Mandanten genießen verlässliche Transparenz in allen Phasen der Beratung, profitieren von fachlicher Unparteilichkeit und sind vor ökonomischen Einflüssen privater Versicherer geschützt. Vorgezogene Kontrollinstanzen verhindern willkürliche Kostenverweigerungen. Die konsequente Beachtung berufsrechtlicher Vorgaben bildet das Rückgrat für herausragende Beratungsqualität und sichert die Verbraucherrechte dauerhaft gegen ökonomische Fehlanreize ab.

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