ZERGportal: Ehrenamt und Tiervermittlung in der Bewerbung

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Viele Menschen opfern einen Teil ihrer Freizeit einem selbst gewählten Ehrenamt. Dabei ist die Art des Ehrenamts verschieden: Arbeiten die einen in einer Suchtberatungsstelle, kümmern sich andere um Obdachlose. Wieder andere sind in einem Pflegeheim tätig oder kümmern sich um Not leidende Tiere. Doch bei einer Bewerbung stellt sich rasch die Frage: Gehört das Ehrenamt in diese hinein oder soll besser auf die Erwähnung der Tätigkeit verzichtet werden?

Ehrenamtlich für das ZERGportal tätig

Der Tierschutz lebt von seinen freiwilligen Helfern. So finden sich immer wieder Menschen, die als ehrenamtliche Flugpaten agieren, als Kontrolleure für potenzielle Endstellen oder die eine Pflegestelle für Hunde anbieten, die noch nicht vermittelt werden können.

Die Tätigkeiten sind vielfältig und zeichnen sich durch eine Gemeinsamkeit aus: Sie sind alle unverzichtbar, wenn den Vierbeinern tatsächlich geholfen werden soll. Das ZERGportal bietet verschiedene Möglichkeiten, ein Ehrenamt auszuüben.

Doch wann sollte ein solches Ehrenamt in der Bewerbung erscheinen und wann nicht? Hier gilt es, auf die eigene Intuition zu hören. Wenn die ehrenamtliche Tätigkeit etwas mit dem neuen Job zu tun hat oder das besondere soziale Engagement des Bewerbers klarstellt, sollte diese Beschäftigung unbedingt in die Bewerbung mit aufgenommen werden. Eine Arbeit für das ZERGportal zeugt von Tierliebe, sozialem Engagement, Mitgefühl und großer Belastbarkeit.

Ehrenamt in die Bewerbung aufnehmen?

Es ist keineswegs so, dass in einer Bewerbung der lückenlose Lebenslauf vorhanden sein muss. In erster Linie geht es hierbei um Zeiten der Beschäftigung, für die auch wirklich Geld gezahlt wird. Sprich, es geht um Zeiten, in denen Sie der Gesellschaft auf eine Art und Weise nützlich waren, dass Sie dafür entlohnt werden mussten.

Doch ist jemand, der sich ehrenamtlich engagiert, der Gesellschaft weniger nützlich? Natürlich nicht und ehrenamtliche Helfer haben den größten Respekt verdient. Doch letzten Endes ist es so, dass nicht jede Tätigkeit mit dem Ehrenamt zu vereinbaren ist.

Ein Beispiel: Wer sich in einem Labor bewirbt, in dem Medikamente oder Pflegemittel auch an Tieren getestet werden, sollte das Ehrenamt für das ZERGportal besser nicht erwähnen. Wer jedoch in einem Tierheim angestellt arbeiten möchte, sich als Erzieher, Tierpfleger, Lehrer oder in einem anderen sozialen bzw. pädagogischen Beruf bewirbt, kann das ZERGportal durchaus erwähnen.

Mit einer Tätigkeit im Sinne des Tierschutzes beweisen Sie nicht nur Tierliebe, sondern zeigen auch, dass Sie nicht gewillt sind, Missstände als gegeben hinzunehmen. Sie setzen sich aktiv für etwas ein, was verbesserungswürdig und unterstützenswert ist. Dafür müssen Sie sich nicht verstecken und können das ZERGportal auch durchaus in die Bewerbung aufnehmen.

Sicherlich ist es von der Art des Unternehmens und vom Personaler dort abhängig, wie umfassend Sie Ihr Bewerbungsschreiben ausfallen lassen. Viele Dinge lassen sich auch in einem persönlichen Gespräch klären und müssen gar nicht erst schriftlich erwähnt werden.

Das gilt zum Beispiel auch dann, wenn Sie die ehrenamtliche Tätigkeit über einen längeren Zeitraum ausgeübt haben und während dieser Zeit keine feste Anstellung hatten oder selbstständig waren. Diese Lücke im Lebenslauf können Sie im Bewerbungsgespräch klären.

Wägen Sie daher gut ab, ob sich ein Engagement bei ZERGportal und Co. auf Ihre weitere Laufbahn positiv auswirken könnte oder ob Sie besser erst beim näheren Kennenlernen des Personalers Bezug darauf nehmen.


Bildnachweis: © morguefile.com mohusni

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