Krankenrückkehrgespräch als Chance nutzen

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Kein Beschäftigter ist begeistert, wenn er oder sie zum Mitarbeitergespräch gebeten wird. Das gilt umso mehr, wenn es sich um ein Krankenrückkehrgespräch handelt. Dabei sind viele Befürchtungen, die man damit vielleicht verbindet, weitgehend unbegründet. Voraussetzung: man hat sich gut vorbereitet und kennt die eigenen Rechte und Pflichten.

Keine Sorge vor dem Krankenrückkehrgespräch

Das Angebot, mit einem nach längerer Krankenfehlzeit zurückgekehrten Mitarbeiter ein Krankenrückkehrgespräch zu führen, ist per se noch nichts Schlimmes, sondern oft sogar sinnvoll und ein wichtiger Bestandteil von guter Personalarbeit. Sicher, manche Betriebe gehen inzwischen dazu über, ein solches Krankenrückkehrgespräch schon nach ein bis zwei Tagen Fehlzeit zu führen. Aber auch dann braucht der betroffene Mitarbeiter noch nicht gleich in Panik zu verfallen.

Einzige Ausnahme: wenn man ständig über die Stränge schlägt und sich regelmäßig einen Karenztag „nimmt“. Wer alle paar Wochen immer montags oder freitags fehlt, darf sich nicht wundern, wenn er irgendwann unangenehm auffällt und zum Chef gebeten wird. Mit derartigem Verhalten macht man sich übrigens nicht nur bei Vorgesetzten, sondern auch bei den Arbeitskollegen unbeliebt, denn die müssen solche Fehlzeiten andauernd mit Überstunden ausgleichen.

Solches „Blau-Machen“ ist übrigens nicht nur egoistisch, sondern auch unzulässig. Die Regelungen in § 5 Absatz 1 Entgeltfortzahlungsgesetz (EFZG) und § 22 (1) TV-L (Entgelt im Krankheitsfall) stellen eindeutig klar, dass man nicht krank „machen“ kann, sondern krank „sein“ muss. Wer sich daran nicht hält, riskiert auf Dauer seinen Job!

Im Normalfall wird ein Krankenrückkehrgespräch jedoch erst nach längerer krankheitsbedingter Abwesenheit geführt, wie sie nach Unfällen, schweren oder chronischen Erkrankungen entsteht. Jeder gute Personalverantwortliche wird sich auf ein solches Gespräch sorgfältig vorbereiten. Schon aus eigenem Interesse ist es deshalb empfehlenswert, dass der Arbeitnehmer, der zum Krankenrückkehrgespräch gebeten wird, sich ebenfalls vorbereitet.

Nur wer seine Rechte und Pflichten kennt, kann ruhig und sachlich die eigenen Belange vertreten und für sich selbst das Beste herausholen. Normalerweise liegen die Wünsche und Interessen von Arbeitgeber und Arbeitnehmer gar nicht so sehr weit auseinander.

Beide wollen schließlich…:

  • einen konstruktiven, ziel- und lösungsorientierten Verlauf des Krankenrückkehrgesprächs,
  • die Erhaltung der Motivation, Gesundheit und Arbeitskraft des Arbeitnehmers,
  • die Vermeidung von Folgeerkrankungen und gesundheitlichen Beeinträchtigungen.

In diesem Zusammenhang ist wichtig, zu wissen, dass bei so genannten „standardisierten Mitarbeitergesprächen“ der Betriebsrat bzw. die Personalvertretung unbedingt einzubeziehen sind (Grundsatzentscheidung des Bundesarbeitsgerichts (BAG, Beschluss vom 08.11.1994 – 1 ABR 22/94; bestätigt durch LAG München, Beschluss vom 13.02.2014 – 3 TaBV 84/13).

Auf diese Weise kommt hoffentlich erst gar nicht der Verdacht auf, dass es sich beim Krankenrückkehrgespräch um den Versuch handelt, Mitarbeiter auszuspionieren. Der anwesende Betriebsrat soll die Interessen der Beschäftigten vertreten und dabei helfen, in Zweifelsfragen zusätzliche Rechtssicherheit zu schaffen.

Darauf zu achten, dass Datenschutz- und Persönlichkeitsrechten des betroffenen Beschäftigten eingehalten werden, gehört ebenfalls zu den Aufgaben des Betriebs- oder Personalratsmitglieds. Immerhin werden bei einem Gespräch über den Gesundheitszustand des Arbeitnehmers wichtige Persönlichkeitsrechte und die körperliche Intimsphäre berührt!

Weitere Infos zum gesundheitlichen Datenschutz am Arbeitsplatz findet man unter:

Krankenrückkehrgespräch = Fürsorgepflicht des Betriebs

Streng genommen gehört ein Krankenrückkehrgespräch in vielen Fällen sogar zu den Fürsorgepflichten des Arbeitgebers. Diese Fürsorgepflicht ergibt sich aus §§ 617 bis 619 BGB als Nebenpflicht aus dem Arbeitsverhältnis, aber auch andere Gesetze wie das Arbeitsschutzgesetz und das Arbeitssicherheitsgesetz spielen bei der Interpretation eine wichtige Rolle.

Eine besondere Fürsorgepflicht ist z.B. auch gegeben, wenn Mitarbeiter schon sehr lange im Unternehmen sind oder wenn durch Unfall und Krankheit dauerhafte Beeinträchtigungen (Schwerbehinderung, Erwerbsminderung) eintreten. Manche Arbeitgeber versuchen, nach längerer Krankheit eines Mitarbeiters einfach zur Tagesordnung überzugehen – egal wie der Rückkehrer damit zurechtkommt.

Deshalb hat der Arbeitnehmer nach längerer Ausfallzeit sogar explizit ein Recht darauf, dass ein Krankenrückkehrgespräch zur Erleichterung der betrieblichen Wiedereingliederung geführt wird!

Mit anderen Worten: das Krankenrückkehrgespräch ist oftmals eher Chance als Bedrohung für die künftige Zusammenarbeit. Der Arbeitnehmer sollte das Rückkehrgespräch generell erstmal als Maßnahme der Fürsorge und des betrieblichen Gesundheitsmanagements auffassen. Am Gesprächsverlauf und den Ergebnissen des Krankenrückkehrgesprächs sollte sich der Betroffene aktiv beteiligen.

Um dabei aber den eigenen Interessen nicht zu schaden, ist es wichtig, einige grundsätzliche Regeln zu kennen und einzuhalten:

  • Alle Krankheits-Details wie Symptomatik, Diagnose und Krankheitsverlauf fallen unter die ärztliche Schweigepflicht. Der Beschäftigte kann weder zur Selbstauskunft gezwungen werden noch dazu, den Arzt von dessen Schweigepflicht zu entbinden.
  • Der Arbeitgeber darf lediglich fragen, ob es sich bei der vorliegenden Erkrankung um eine Ersterkrankung oder um einen Folge- bzw. Wiederholungsfall handelt.
  • Fragen nach betriebsbedingten Gründen der Krankheits- und Fehlzeiten sind ebenfalls erlaubt – schließlich ist es die Absicht solcher Gespräche, interne Ursachen zu ergründen und künftig zu vermeiden.
  • Ein seriöser Arbeitgeber sollte den Arbeitnehmer zu Beginn des Krankenrückkehrgesprächs über seine Rechte und Pflichten aufklären. Auch das gehört zur betrieblichen Fürsorgepflicht.
  • Die Zusicherung der Vertraulichkeit sollte ebenfalls selbstverständlich sein.
  • Verlauf und Ergebnisse des Krankenrückkehrgesprächs sollten festgehalten und den Teilnehmern des Gesprächs zugänglich gemacht werden. So können der betroffene Arbeitnehmer und die Arbeitnehmervertretung kontrollieren, ob alles mit rechten Dingen zugegangen ist. Aber Achtung: Derartige Protokolle sind dann auch Bestandteil der Personalakte.

Ein gut vorbereiteter Personalverantwortlicher wird darauf bedacht sein, die Rechtsvorschriften einzuhalten und das Gespräch so zu gestalten, dass es konstruktiv verläuft. Seriöse Unternehmen handeln stets auch im Interesse der Mitarbeiter, nicht nur im eigenen Interesse – gerade angesichts des aktuellen Fachkräftemangels hat kein gut geführter Betrieb ein Interesse daran, bewährte Mitarbeiter zu vergraulen.

Kooperation ist wichtig: Aber nicht um jeden Preis

Generell ist es wichtig zu wissen, dass man als Beschäftigter nicht alle Fragen im Krankenrückkehrgespräch vorbehaltlos beantworten muss. Dennoch empfiehlt sich die Kooperation mit dem Arbeitgeber, wenn auch nicht um jeden Preis. Schließlich kann eine Erkrankung durchaus betriebsbedingte Gründe haben oder die Folge eines Arbeitsunfalls sein.

Wesentliches Ziel eines seriös geführten Krankenrückkehrgesprächs sollte stets sein, dem Mitarbeiter die Rückkehr in den Arbeitsalltag zu erleichtern und Folgeerkrankungen zu vermeiden. Häufig findet man gemeinsam zu guten Lösungen, wie z.B. eine ergonomische Überprüfung des Arbeitsplatzes, veränderte Arbeitszeiten oder die Versetzung an einen weniger belastenden Arbeitsplatz.

In einigen Extremfällen ist es jedoch angebracht, wenn beim Arbeitnehmer alle Alarmglocken laut klingeln:

  • Unterschreiben Sie auf keinen Fall eine Änderungskündigung – egal wie attraktiv die Konditionen zu sein scheinen! Jede Änderungskündigung hat zur Folge, dass Sie eine komplett neue Probezeit überstehen müssen – egal wie lange zuvor ihre Betriebszugehörigkeit war.
  • Lassen Sie sich nicht in Tochterfirmen oder Ausgründungen Ihres ursprünglichen Arbeitgebers „verschieben“ – ohne vorherige juristische Prüfung droht Ihnen sonst ebenfalls eine Probezeit wie bei einem Neu-Arbeitsverhältnis.
  • Verlangen Sie bei jedem derartigen Angebot des Arbeitgebers, dass es schriftlich fixiert wird und dass Sie Bedenkzeit erhalten. Nutzen Sie diese Bedenkzeit, um sich juristisch abzusichern, bevor Sie irgendeinen Vorschlag akzeptieren oder gar unterschreiben.
  • Falls es in Ihrem Betrieb keine Arbeitnehmervertretung gibt, die Sie im Verlauf des Krankenrückkehrgesprächs unterstützen könnte, ist es ebenfalls wesentlich, Bedenkzeit einzufordern, damit Sie sich zumindest anschließend bei der für Sie zuständigen Gewerkschaft beraten lassen können.
  • Infografik: Depressionen nach Bundesländern

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Was tun bei problematischen Krankenrückkehrgesprächen?

Was aber tun, wenn echte Schwierigkeiten auftreten? Es gibt schließlich immer wieder Fälle, in denen der Arbeitgeber häufige Ausfallzeiten als problematisch für Abteilung und Betrieb wertet. Wenn Fehlzeiten ein Ausmaß angenommen haben, das einer dringenden Lösung bedarf, kommt der Beschäftigte um eine offene Aussprache im Krankenrückkehrgespräch nicht herum.

Suchen Sie gerade auch im „Problemgespräch“ nach einer gemeinsamen Vorgehensweise mit Arbeitgeber und Betriebsrat:

  • Fühlen Sie sich nicht voreilig angegriffen, sondern versuchen Sie, sich in die Lage Ihres Gegenübers hineinzuversetzen.
  • Machen Sie sich klar, welche Folgen häufige oder lange Abwesenheit auf andere hat: Kunden können nicht mehr optimal betreut werden, Kollegen müssen ständig Mehrarbeit leisten, durch die Überbelastung leidet die Motivation im Team.
  • Diskutieren Sie im Krankenrückkehrgespräch sachlich darüber, wie Ausfallzeiten reduziert werden können.
  • Fragen Sie sich, ob eine Veränderung der Arbeitsbedingungen hilfreich wäre. Vielleicht wären Sie mit einer Versetzung oder Stundenreduktion selbst viel zufriedener und gesünder?
  • Überlegen Sie, ob Sie vielleicht selbst einen unnötigen Rückfall oder eine erneute Erkrankung verursacht haben, weil Sie aus Angst um den Arbeitsplatz zu früh wieder arbeiten gegangen sind.
  • Seien Sie sich selbst gegenüber ehrlich und verhalten sie sich dem Arbeitgeber gegenüber konstruktiv.

So wird Ihnen niemand aus Ihrer Krankenfehlzeit „einen Strick drehen“, sondern man wird erkennen und honorieren, dass Sie sich teamorientiert verhalten, an der Lösung des Problems interessiert sind und aktiv daran mitarbeiten. Wer hingegen „auf stur schaltet“, für den wird das Krankenrückkehrgespräch vermutlich kein Spaziergang. Im schlimmsten Fall setzen sie eine so genannte „Gesprächskaskade“ mit unterschiedlichen Eskalationsstufen in Gang.

Fehlzeitengespräche als Aufgabe von Gesundheitsmanagern?/h3>

Das liegt nicht in Ihrem Interesse! Fürchten Sie sich also nicht übertrieben vor negativen Konsequenzen, sondern nutzen Sie das Krankenrückkehrgespräch, um auch solche Punkte zu klären.

In diesem Zusammenhang ist übrigens die Fürsorgepflicht des Arbeitgebers von besonderer Bedeutung!

  • Machen Sie sich klar, dass es keine gute Idee ist, zu früh in die Arbeit wieder 100prozentig einzusteigen.
  • Bieten Sie dem Arbeitgeber im Krankenrückkehrgespräch zum Beispiel einen Teileinstieg und stufenweise Heranführung an die volle Arbeitsbelastung an.
  • Machen Sie sich bewusst, dass dem Betrieb dadurch keine übermäßigen Unannehmlichkeiten entstehen, weil die Krankenkassen einen Teil der Kosten übernehmen.
  • Fragen Sie auch den Personalverantwortlichen, welche Lösungsansätze er sich vorstellen kann.
  • Verdeutlichen Sie Ihrem Gegenüber, dass Ihnen Ihr Job wichtig ist, dass Sie die Unterstützung des Arbeitgebers zu schätzen wissen und es mit guter Arbeitsmotivation und großer Loyalität danken werden.

Gerade langjährig Beschäftigte mit gewachsenem Verantwortungsbereich tun sich manchmal schwer damit, einzusehen, dass sie gesundheitlich angeschlagen sind. Doch es ist normal, dass nach langen, schweren Erkrankungen die Leistungsfähigkeit nicht mehr so ist wie in „jungen“ und gesunden Jahren.

Wer sich hier im Verlauf eines Krankenrückkehrgesprächs in Selbsterkenntnis übt und Einsicht zeigt, kann in der Achtung von Vorgesetzen und Kollegen eigentlich nur steigen. Und ein derart einsichtsvoller Rückkehrer wird im Regelfall in jedem gut geführten Betrieb freudig wieder willkommen geheißen. Niemand verzichtet schließlich gerne auf Fachkenntnisse und langjährige Erfahrung eines „alten Hasen“!

Gute Vorbereitung ist das „A und O“

Gut aufgestellte Betriebe verfügen oftmals schon über schriftliche Vereinbarungen zum betrieblichen Gesundheitsmanagement, in denen dann auch Verhaltensregeln bei einem Krankenrückkehrgespräch enthalten sind. Die geltenden Gesetze muss natürlich auch jeder Betrieb einhalten, der nicht über solche Vereinbarungen verfügt!

Falls es in Ihrem Betrieb bereits eine Vereinbarung zum Betrieblichen Gesundheitsmanagement gibt, lassen Sie sich vorab von der Arbeitnehmervertretung darüber informieren.

Im Allgemeinen darf sich das Krankenrückkehrgespräch inhaltlich nur um zwei große Themenkomplexe drehen:

  1. Wichtige betriebliche und abteilungsinterne Belange, die dem genesenen Rückkehrer die Wiedereingliederung in den Arbeitsalltag erleichtern.
  2. Abhängig davon, wie lange ein Angestellter der Arbeitsstätte fern geblieben ist, ist es legitim nachzufragen, ob es betrieblich bedingte Gründe für die Krankheit gab.

Zum formal korrekten Verlauf eines Krankenrückkehrgesprächs gehört es also beispielsweise, dass

  • wichtige Ereignisse angesprochen werden, die sich während der Abwesenheit des Mitarbeiters ereignet haben.
  • nach dem aktuellen Befinden des Mitarbeiters gefragt wird, um die Wiederherstellung der Arbeitskraft zweifelsfrei festzustellen.
  • eventuelle betrieblich bedingte Gründe für die Erkrankung angesprochen werden mit dem Ziel, sie möglichst aus dem Weg zu räumen und nachhaltige Maßnahmen gegen eine wiederholte Erkrankung zu ergreifen.

Insbesondere der letztgenannte Punkt macht es für den Personalverantwortlichen erforderlich, auch konkrete innerbetriebliche Rahmenbedingungen abzufragen.

Demgemäß muss der Beschäftigte mit diesen und ähnlichen Fragen rechnen:

  • Besteht Arbeitsüberlastung?
    Falls ja, warum? (Arbeitsverdichtung, Schichtarbeit, geändertes Tätigkeitsprofil etc.?)
  • Ist der Arbeitsplatz in keinem optimalen Zustand? (Ergonomie?)
  • Gibt es Ärger mit Kollegen, Kunden oder Vorgesetzten?
    (der schlimmste Fall wäre direktes Mobbing)
  • Wäre der Wechsel in eine andere Abteilung oder die Reduktion von Stunden eine nachhaltige Lösung?
  • Wie kann das Unternehmen generell dazu beitragen, dass es nicht zu erneuten Ausfallzeiten kommt?

Diese Fragen werden in der Regeln ohne negative Absichten gestellt. Dennoch sollte man sich die Antworten sorgfältig überlegen und gegebenenfalls mit der Personalvertretung oder einem geeigneten Rechtsbeistand besprechen. Insbesondere die Frage nach krankmachenden Konflikten am Arbeitsplatz birgt einige Fallstricke, die es zu vermeiden gilt.

Der Idealfall: Eine Win-Win-Situation

Hilfreich kann sein, wenn der Arbeitnehmer selbst das Wort ergreift und pro-aktiv eigene Vorschläge äußert, wie der Arbeitgeber dazu beitragen kann, seinen Gesundheitszustand dauerhaft zu erhalten. Damit zeigt er Engagement bei der Rückkehr an seinen Arbeitsplatz und Interesse am Erhalt der eigenen Leistungsfähigkeit.

Er stellt unter Beweis, dass Beruf und Firma ihm wichtig sind und er bereit ist, dafür etwas zu tun. Ein verantwortungsbewusster Arbeitgeber wird darauf mit Wertschätzung reagieren und die geäußerten Vorschläge und Anregungen ernst nehme und überprüfen. Im Idealfall kommen beide Seiten schnell zu einer Übereinkunft und es gelingt, gemeinsame Strategien zur Wiedereingliederung in den Arbeitsprozess zu erarbeiten.

Einige besonders fortschrittliche Betriebe führen inzwischen auch dann „Krankenrückkehrgespräche“, wenn Mitarbeiter gar nicht wegen Krankheit, sondern aus anderen Gründen längere Zeit abwesend waren. Wundern Sie sich also nicht, wenn Vorgesetze Sie auch nach einem längeren Urlaub, einem Sabbatical, einer ausgedehnten Diensteise oder Weiterbildung plötzlich zu einem Rückkehrgespräch einladen.

Normalerweise ist diese Vorgehensweise eher ein Anlass zur Freude, weil es bedeutet, dass Sie in einem modernen Unternehmen mit kooperativem Führungsstil arbeiten. Mit dieser Methode soll dem eigentlichen Krankenrückkehrgespräch einen Teil seines Schreckens genommen und es soll zum normalen Bestandteil der Arbeitsroutine gemacht werden.

Gute Arbeitgeber erkennt man auch daran, dass Krankenrückkehrgespräche ausdrücklich nicht als Kritik- oder Konfliktgespräch geführt werden. Der Termin für das Rückkehrgespräch findet in ruhiger und vertrauensvoller Atmosphäre hinter verschlossenen Türen statt und der Vorgesetzte nimmt sich mindestens fünfzehn bis dreißig Minuten Zeit.

Personalvertretung, Betriebsrat oder Behindertenbeauftrager sind von Anfang an mit einbezogen. Nur so kann ein tragfähiges Vertrauensverhältnis entstehen. Dass dies nicht in wenigen Tagen aufgebaut ist, versteht sich von selbst – hier sind Vorgesetze und Führungskräfte langfristig gefordert.

Die meisten Menschen mögen ihre Arbeit und wollen gute Leistung abliefern. Und ein guter Arbeitgeber honoriert das, indem er Ihnen dafür Anerkennung zollt – auch und gerade im Krankheitsfall. Wer in so einem Betrieb arbeitet, darf sich glücklich schätzen!


Bildnachweis: © Fotolia – contrastwerkstatt

6 Kommentare

  1. Julia Fris am

    Ich hätte mir nach längerer Krankheit tatsächlich solch ein Gespräch gewünscht aber es war nicht möglich, eines zu bekommen. Obwohl ich zweimal nachgefragt habe. Allerdings hat unser Unternehmen auch keinen Betriebsrat, so dass ich mir da keine Hilfe erhoffen konnte. Ich habe zwar dennoch wieder in die Arbeit gefunden, ganz einfach war es allerdings nicht.

    • Hallo Julia

      Kann ich mir vorstellen, dass du dir so ein Gespräch gewünscht hättest. Schade das dir wohl nur ein Betriebsrat hätte ermöglichen können. Du weißt Bescheid, wenn es wieder so kommen könnte, dass so ein Gespräch nötig wäre, dann hast du ja Tipps bekommen.

      LG

  2. Arbeitsüberlastung? Ich muss ehrlich sagen, dass ich hier bei uns im Betrieb noch nie jemanden getroffen habe bei den Vorgesetzten, die auch nur annähernd Verständnis für eine Arbeitsüberlastung aufgebracht hätten. Sobald das Thema einmal aufkommt, heißt es nur, man solle die Prioritäten bedenken. So richtig eine faire Chance gibt hier einem niemand.

    • Hallo Mario

      Danke für dein Interesse. Leider ist es wohl so, dass es fast nur größere Firmen sind, die diese Art von Gesprächen führen. Die Kleineren machen es leider oft nicht. Ich denke wichtig ist einfach, wenn so ein Gespräch ansteht, dass man weiß wie man sich verhalten soll.

    • Hallo Mario

      Hört sich leider ziemlich frustrierend an. Stimmt aber wohl. Da ist es oft egal wie groß die Firma ist. Wie kann man Prioritäten setzten? Die Arbeit muss gemacht werden und wenn dann immer und immer mehr dazu kommt. Bitte welche Prioritäten soll man setzten? Hoffe aber trotzdem, dass du die Tipps in unsrem Beitrag nutzten kannst.

      LG

  3. Anna Renner am

    Hallo

    Leider gibt es immer wieder Chefs, die Fragen stellen die sie garnicht zu interssieren hat. Auch Chefs sollten sich vorher informieren, welche Fragen sollte ich stellen und was fällt in den privaten Bereich. Es ist auch schon vorgekommen, dass Mitarbeiter nach einem solchen Gespräch sich genötigt sehen zu gehen. Denke das sollte nicht vorkommen.

    LG

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